Kurz erklärt: Eine „Express-Gründung“ ist keine eigene Rechtsform und kein besonderes Gesetz. Gemeint ist der schnellste Weg zu einer handlungsfähigen UG oder GmbH. Am schnellsten geht es mit einer Vorratsgesellschaft: Sie ist bereits eingetragen und kann nach dem Kauf sofort genutzt werden. Eine Neugründung lässt sich beschleunigen, die Eintragung ins Handelsregister bleibt aber der Engpass.
Drei Wege zur schnellen UG oder GmbH
| Weg | Handlungsfähig mit beschränkter Haftung | Zu beachten |
|---|---|---|
| Vorrats-UG oder Vorrats-GmbH kaufen | sofort nach Kauf und Übernahme | Kaufpreis über dem Stammkapital; wirtschaftliche Neugründung offenlegen |
| Neugründung mit Musterprotokoll | erst nach Eintragung ins Handelsregister | max. 3 Gesellschafter und 1 Geschäftsführer; Dauer hängt vom Registergericht ab |
| Neugründung mit individueller Satzung | erst nach Eintragung | mehr Gestaltung, mehr Abstimmung, meist länger |
Neugründung: Was sich beschleunigen lässt – und was nicht
Eine UG oder GmbH entsteht als juristische Person erst mit der Eintragung ins Handelsregister. Vorher lassen sich nur die Schritte drumherum beschleunigen:
- Vorbereitung: Gesellschafter, Geschäftsführer, Firmenname, Unternehmensgegenstand und Sitz vorab klären.
- Notartermin: Mit dem Musterprotokoll ist die Beurkundung kurz. Seit 2022 ist die Gründung auch online per Videokonferenz mit dem Notar möglich.
- Konto und Einzahlung: Das Stammkapital wird auf das Konto der Gesellschaft in Gründung eingezahlt. In der Praxis ist die Kontoeröffnung oft der größte Zeitfresser.
- Anmeldung: Der Notar reicht die Anmeldung elektronisch beim Registergericht ein.
- Eintragung: Je nach Registergericht und Vollständigkeit der Unterlagen dauert das wenige Tage bis mehrere Wochen.
Danach folgen Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung beim Finanzamt und gegebenenfalls IHK.
Vor der Eintragung: Wer haftet?
Viele Gründer fangen an zu arbeiten, bevor die Gesellschaft eingetragen ist. Das ist möglich, aber mit Haftungsrisiken verbunden:
- Vor dem Notartermin (Vorgründungsgesellschaft): Es gibt noch keine Kapitalgesellschaft. Die Gründer haften wie in einer GbR persönlich und unbeschränkt.
- Zwischen Notartermin und Eintragung (Vor-GmbH bzw. Vor-UG): Die Gesellschaft existiert bereits in einer Vorform und kann handeln. Wer in ihrem Namen Geschäfte abschließt, haftet aber persönlich (Handelndenhaftung, § 11 Abs. 2 GmbHG). Die Gesellschafter haften intern für Verluste bis zur Eintragung.
- Ab der Eintragung: Erst jetzt ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
Große Verträge, Mietverträge oder Personaleinstellungen sollten Sie deshalb möglichst erst nach der Eintragung abschließen – oder gleich mit einer bereits eingetragenen Gesellschaft starten.
Die schnellste Variante: Vorratsgesellschaft
Eine Vorrats-UG oder Vorrats-GmbH ist bereits gegründet und im Handelsregister eingetragen, hat aber nie gewirtschaftet. Nach dem Kauf der Geschäftsanteile beim Notar können Sie sofort mit beschränkter Haftung loslegen. Bei Companies24 ist das innerhalb von 24 Stunden möglich.
Wichtig: Die erste Nutzung einer Vorratsgesellschaft gilt rechtlich als wirtschaftliche Neugründung. Sie muss dem Handelsregister offengelegt werden, und das Stammkapital muss zu diesem Zeitpunkt noch vorhanden sein. Ein seriöser Anbieter begleitet das.
Mehr dazu: Was ist eine Vorratsgesellschaft?, Vorrats-GmbH kaufen und Vorrats-UG kaufen.
UG oder GmbH für Startups?
| UG (haftungsbeschränkt) | GmbH | |
|---|---|---|
| Mindest-Stammkapital | 1 € | 25.000 € |
| Einzahlung vor Anmeldung | vollständig, nur in Geld | mindestens 12.500 € |
| Gewinne | jedes Jahr ein Viertel des Jahresüberschusses in die Rücklage, bis auf 25.000 € Stammkapital aufgestockt wird | keine Rücklagenpflicht |
| Wirkung auf Banken und Investoren | oft zurückhaltend | etabliert |
Für Gründer mit kleinem Budget ist die UG ein guter Einstieg; sie lässt sich später per Kapitalerhöhung zur GmbH machen. Wer eine Finanzierungsrunde plant oder bei Banken und Geschäftspartnern sofort Gewicht braucht, ist mit der GmbH meist besser beraten. Mehr dazu: UG gründen und GmbH gründen.
Ausblick: EU Inc. („28. Regime“)
Die EU-Kommission hat im März 2026 eine neue europäische Rechtsform vorgeschlagen, die „EU Inc.“ – oft als „28. Regime“ bezeichnet. Sie soll digital innerhalb von 48 Stunden gegründet werden können. Das ist bisher nur ein Vorschlag: Parlament und Rat müssen noch zustimmen, geltendes Recht ist es noch nicht. Für eine Gründung heute spielt die EU Inc. deshalb noch keine Rolle.
Fazit
Wer sofort und ohne persönliche Haftung starten muss, nimmt eine Vorratsgesellschaft. Wer etwas Zeit hat, gründet neu und hält die Phase bis zur Eintragung so schlicht wie möglich. In beiden Fällen gilt: Bankkonto früh klären, Unterlagen vollständig vorbereiten.
Häufige Fragen
Kann man eine UG in 24 Stunden gründen?
Den Notartermin ja – die Eintragung ins Handelsregister aber nicht garantiert, sie hängt vom Registergericht ab. Sofort handlungsfähig mit beschränkter Haftung ist nur eine bereits eingetragene Vorrats-UG.
Darf ich vor der Eintragung schon Verträge abschließen?
Ja, die Gesellschaft in Gründung kann handeln. Wer in ihrem Namen Verträge schließt, haftet bis zur Eintragung aber persönlich (§ 11 Abs. 2 GmbHG).
Ist eine Online-Gründung beim Notar möglich?
Ja. Seit 2022 können UG und GmbH per Videokonferenz mit dem Notar gegründet werden.
Was kostet eine schnelle Gründung?
Notar- und Registerkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und fallen bei jeder Gründung an – egal wie schnell. Bei einer Vorratsgesellschaft kommt ein Kaufpreis über dem Stammkapital hinzu.
Gibt es schon die EU Inc.?
Nein. Die EU-Kommission hat sie im März 2026 vorgeschlagen; bis sie gilt, müssen Parlament und Rat noch zustimmen.
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