[SLP] Schottische
Limited Partnership
[ gründen & betreiben ]
- Eigene Rechtspersönlichkeit
- Flexible Struktur
- Keine Mindestkapitalpflicht
- Internationale Einsetzbarkeit
- Keine Buchführungspflicht
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Schottische Limited Partnership (SLP)
Flexible Struktur mit internationaler Einsatzmöglichkeit
Was ist eine Schottische Limited Partnership?
Die SLP ist eine Sonderform der britischen Limited Partnership nach dem Limited Partnerships Act 1907, registriert bei Companies House in Großbritannien, mit Sitz in Schottland (z.B. Edinburgh oder Glasgow).
Zentrale Merkmale:
Eigene Rechtspersönlichkeit (kann Verträge schließen und Vermögen halten)
Keine Mindestkapitalanforderung
Flexible Gewinnverteilung
International einsetzbar
Mindestens zwei Gesellschafter:
- General Partner (GP) – unbeschränkt haftend
- Limited Partner (LP) – haftet nur mit seiner Einlage
Die Kombination aus Rechtspersönlichkeit und vertraglicher Gestaltungsfreiheit macht die SLP besonders attraktiv für internationale Holding-, Beteiligungs- oder Investmentstrukturen.
Vorteile einer SLP im internationalen Einsatz
Steuerliche Transparenz
Die Gesellschaft selbst zahlt keine Körperschaftsteuer.
Die Besteuerung erfolgt auf Ebene der Gesellschafter.
Bei ausländischen Gesellschaftern ohne UK-Betriebsstätte kann unter bestimmten Voraussetzungen keine britische Steuerpflicht entstehen.
- Keine Buchhaltungspflicht !!!
Hohe Flexibilität
Individuell gestaltbarer Partnership Agreement
Keine Veröffentlichungspflicht für Jahresabschlüsse wie bei Kapitalgesellschaften
Geeignet für Joint Ventures, Fondsstrukturen, Projektgesellschaften
Internationale Reputation
Als britische Rechtsform genießt die SLP internationale Akzeptanz. Sie wird häufig in grenzüberschreitenden Beteiligungs- und Investitionsmodellen verwendet.
Die Scotland LP und die Besteuerung
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SLP GRÜNDUNG
Gründung einer Schottischen Limited Partnership
Eine physische Präsenz in Schottland ist nicht zwingend erforderlich, jedoch wird eine registrierte Geschäftsadresse benötigt.
1.
Partner
Festlegung von General und Limited Partner
2.
Gesellschaftervertrag
Erstellung des Partnership Agreements
4.
Registernummer
Eintragung und Vergabe einer Registrierungsnummer
Für wen eignet sich eine SLP?
Die Schottische Limited Partnership eignet sich insbesondere für:
Internationale Unternehmer
Beteiligungsgesellschaften
Fonds- und Investmentstrukturen
Joint Ventures
Holdingkonstruktionen
Projektgesellschaften mit klarer Haftungstrennung
Nicht geeignet ist sie für Unternehmer, die eine klassische operative Gesellschaft mit hoher Außenwirkung im britischen Markt aufbauen wollen – hier sind andere Rechtsformen oft sinnvoller.
Risiken und Compliance
Seit mehreren Reformen des britischen Gesellschaftsrechts unterliegt die SLP verstärkten Transparenzpflichten:
Offenlegung der „Persons with Significant Control“ (PSC)
Pflicht zur laufenden Aktualisierung der Registerdaten
Strengere Identitätsprüfungen
Fehlerhafte oder missbräuchliche Nutzung kann zu Löschung oder strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Fazit
Die Schottische Limited Partnership (SLP) ist ein leistungsfähiges Instrument für internationale Strukturierung,
Beteiligungsmodelle und flexible Investitionsprojekte. Sie bietet:
- Rechtspersönlichkeit
- Steuerliche Transparenz
- Vertragsfreiheit
- Internationale Einsetzbarkeit
Richtig strukturiert kann sie ein effizientes Vehikel für unternehmerische und kapitalmarktbezogene Projekte darstellen. Falsch eingesetzt ist sie ein Risiko.
Wer die SLP nutzt, sollte die Struktur professionell planen – insbesondere im Hinblick auf Steuerrecht, Geldwäschevorschriften und internationale Reportingpflichten.