Schottische Limited Partnership I gründen & betreiben

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[SLP] Schottische
Limited Partnership

[ gründen & betreiben ]

  • Eigene Rechtspersönlichkeit
  • Flexible Struktur
  • Keine Mindestkapitalpflicht
  • Internationale Einsetzbarkeit
  • Keine Buchführungspflicht

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Schottische Limited Partnership (SLP)

Flexible Struktur mit internationaler Einsatzmöglichkeit

Die Schottische Limited Partnership (SLP) ist eine in Schottland registrierte Personengesellschaft mit hoher internationaler Verbreitung. Sie kombiniert flexible gesellschaftsrechtliche Strukturen mit einer eigenständigen Rechtspersönlichkeit – ein wesentlicher Unterschied zu englischen Limited Partnerships. Für international agierende Unternehmer, Investoren und strukturierte Beteiligungsmodelle bietet die SLP eine effiziente und skalierbare Lösung.

Was ist eine Schottische Limited Partnership?

Die SLP ist eine Sonderform der britischen Limited Partnership nach dem Limited Partnerships Act 1907, registriert bei Companies House in Großbritannien, mit Sitz in Schottland (z.B. Edinburgh oder Glasgow).

Zentrale Merkmale:

  • Eigene Rechtspersönlichkeit (kann Verträge schließen und Vermögen halten)

  • Keine Mindestkapitalanforderung

  • Flexible Gewinnverteilung

  • International einsetzbar

Mindestens zwei Gesellschafter:

  • General Partner (GP) – unbeschränkt haftend
  • Limited Partner (LP) – haftet nur mit seiner Einlage

Die Kombination aus Rechtspersönlichkeit und vertraglicher Gestaltungsfreiheit macht die SLP besonders attraktiv für internationale Holding-, Beteiligungs- oder Investmentstrukturen.

Vorteile einer SLP im internationalen Einsatz

Steuerliche Transparenz

  • Die Gesellschaft selbst zahlt keine Körperschaftsteuer.

  • Die Besteuerung erfolgt auf Ebene der Gesellschafter.

  • Bei ausländischen Gesellschaftern ohne UK-Betriebsstätte kann unter bestimmten Voraussetzungen keine britische Steuerpflicht entstehen.

  • Keine Buchhaltungspflicht !!!

Hohe Flexibilität

  • Individuell gestaltbarer Partnership Agreement

  • Keine Veröffentlichungspflicht für Jahresabschlüsse wie bei Kapitalgesellschaften

  • Geeignet für Joint Ventures, Fondsstrukturen, Projektgesellschaften

Internationale Reputation

Als britische Rechtsform genießt die SLP internationale Akzeptanz. Sie wird häufig in grenzüberschreitenden Beteiligungs- und Investitionsmodellen verwendet.

Die Scotland LP und die Besteuerung

Die konkrete steuerliche Behandlung hängt immer von der Struktur und dem Wohnsitz der Gesellschafter ab. Die Schottische Limited Partnerchip mit Mitgliedern außerhalb Großbritanniens und keinerlei Geschäftstätigkeiten in Großbritannien wird nicht als UK-Steuersubjekte behandelt, wenn sie nicht als solche behandelt werden will. Nach den allgemeinen britischen Steuerverfahren wird das Einkommen der SLP bei ihren Mitglieder versteuert und damit in den Ländern wo diese Mitglieder ihre(n) (Wohn-) Sitze haben. In der Regel ist die Zuständigkeit in dem Land der Gründung des Mitgliedes und im Fall einer Gründung in Belize oder auf den Seychellen werden die Mitglieder dort die jeweiligen Einnahmen versteuern müssen.
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SLP GRÜNDUNG

Gründung einer Schottischen Limited Partnership

Eine physische Präsenz in Schottland ist nicht zwingend erforderlich, jedoch wird eine registrierte Geschäftsadresse benötigt.

1.

Partner

Festlegung von General und Limited Partner

2.

Gesellschaftervertrag

Erstellung des Partnership Agreements

3.

Registereintrag

Anmeldung beim Companies House

4.

Registernummer

Eintragung und Vergabe einer Registrierungsnummer

Für wen eignet sich eine SLP?

Die Schottische Limited Partnership eignet sich insbesondere für:

  • Internationale Unternehmer

  • Beteiligungsgesellschaften

  • Fonds- und Investmentstrukturen

  • Joint Ventures

  • Holdingkonstruktionen

  • Projektgesellschaften mit klarer Haftungstrennung

Nicht geeignet ist sie für Unternehmer, die eine klassische operative Gesellschaft mit hoher Außenwirkung im britischen Markt aufbauen wollen – hier sind andere Rechtsformen oft sinnvoller.

Risiken und Compliance

Seit mehreren Reformen des britischen Gesellschaftsrechts unterliegt die SLP verstärkten Transparenzpflichten:

  • Offenlegung der „Persons with Significant Control“ (PSC)

  • Pflicht zur laufenden Aktualisierung der Registerdaten

  • Strengere Identitätsprüfungen

Fehlerhafte oder missbräuchliche Nutzung kann zu Löschung oder strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Fazit

Die Schottische Limited Partnership (SLP) ist ein leistungsfähiges Instrument für internationale Strukturierung,
Beteiligungsmodelle und flexible Investitionsprojekte. Sie bietet:

  • Rechtspersönlichkeit
  • Steuerliche Transparenz
  • Vertragsfreiheit
  • Internationale Einsetzbarkeit

Richtig strukturiert kann sie ein effizientes Vehikel für unternehmerische und kapitalmarktbezogene Projekte darstellen. Falsch eingesetzt ist sie ein Risiko.
Wer die SLP nutzt, sollte die Struktur professionell planen – insbesondere im Hinblick auf Steuerrecht, Geldwäschevorschriften und internationale Reportingpflichten.