UK Limited / LTD I Gründen & Betreiben

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Englische LTD

gründen & betreiben

[nach dem BREXIT]

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Die englische LTD wird durch den BREXIT zur echten „Offshore Gesellschaft“

Was ist eine englische Limited?

Die englische Limited (LTD) steht – bzw. stand bis zum BREXIT im Jahr 2021 – als Rechtsform in direktem Wettbewerb mit der UG (haftungsbeschränkt) und der GmbH. Die Limited (LTD) belegte aber nicht nur im Vergleich mit den deutschen Rechtsformen einen der vordersten Plätze – wenn nicht sogar den ersten Platz – sondern – die Limited (LTD) war auch im Vergleich mit anderen europäischen Rechtsformen seit vielen Jahren eine der innovativsten Rechtsformen in ganz Europa.

Die Gründung einer englischen Limited (Ltd.) war über Jahre eine beliebte Alternative zur deutschen GmbH. Geringes Stammkapital, schnelle Online-Gründung und internationale Reputation machten die Rechtsform attraktiv. Seit dem Brexit gelten jedoch neue rechtliche Rahmenbedingungen, die deutsche Unternehmer zwingend berücksichtigen müssen.

Brexit – Die entscheidende Zäsur
für deutsche Unternehmer

Bis zum 31.12.2020 galt in Deutschland die Niederlassungsfreiheit nach EU-Recht.
Eine britische Limited wurde anerkannt, selbst wenn der Verwaltungssitz in Deutschland lag.

Seit dem Brexit gilt:

  • Großbritannien ist Drittstaat.

  • Die automatische Anerkennung entfällt.

  • Deutsche Gerichte wenden wieder die Sitztheorie an.

Konsequenz:

Hat eine englische Limited ihren tatsächlichen Verwaltungssitz in Deutschland, wird sie rechtlich behandelt als:

  • GbR 

  • oder sogar als OHG / Einzelunternehmen

Das bedeutet im Worst Case: Persönliche Haftung der Gesellschafter.

Wann ist eine englische Limited heute noch sinnvoll?

Eine UK Limited kann weiterhin sinnvoll sein, wenn:

  • Der tatsächliche Verwaltungssitz in Großbritannien liegt.

  • Geschäftstätigkeit primär international oder UK-bezogen ist.

  • Eine Holding-Struktur geplant ist.

  • Investoren gezielt eine UK-Rechtsform wünschen.

Nicht sinnvoll ist sie für:

  • rein deutsche Geschäftstätigkeit

  • Immobilienprojekte in Deutschland

  • klassische KMU ohne UK-Bezug

In diesen Fällen ist eine deutsche UG oder eine GmbH rechtssicherer.

Die Limited mit Betriebsstätte in Deutschland ist:

  • Körperschaftsteuerpflicht in Deutschland

  • Gewerbesteuerpflicht

  • Buchführung nach deutschem Recht

  • Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–UK beachten

Zusätzlich bestehen die Meldepflichten in Großbritannien (Confirmation Statement, Annual Accounts).

Banking Service

UK LTD & Bankkonten

Selbstverständlich erhalten die von uns gegründeten LTD Companies auch geeignete IBAN – Bankkonten. eXperience Club Mitglieder haben zudem jederzeit Zugriff auf alle alternativen Banking- und Finanzlösungen. 

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LTD gründen & betreiben

UK LTD gründen I Ablauf

Hier finden Sie eine Kurzübersicht der einzelnen Schritte von der Kontaktaufnahme bis zur finalen Gründung Ihrer neuen UK-LTD. Eine detailierte Erklärung erhalten Sie kostenfrei in unserem Whitepaper.

Schritt 1

Whitepaper & Prüfung

Per Email erhalten Sie sofortigen Zugang zum aktuellen Whitepaper. Nach Prüfung der darin beschriebenen Möglichkeiten sind Sie in der Lage, eine finale Entscheidung treffen zu können.

Schritt 2

Kontakt & Vorbereitung

Nehmen Sie mit uns Kontakt. Senden Sie uns die notwendigen Unterlagen zur Prüfung & Vorbereitung der Eintragung der Gesellschaft. Nach Erhalt der Gründungskosten, tragen wir die Gesellschaft ein.

Schritt 3

Registereintrag

Nach Eintragung der Gesellschaft beim Companies House dem zentralen Handelsregister in UK, erhalten Sie die Company Nummer und können starten

Schritt 4

Bankkonto

Wenn gewünscht können Sie mit Hilfe unseres Banking-Services im C24 eXperience Club ein Bankkonto bei der bank Ihrer Wahl eröffnen.

LTD I Limited

UK LTD gründen I Kosten

Sie entscheiden, welche Kosten für die Gründung Ihrer LTD entstehen. Der Einstieg beginnt bei € 297,- mit einer Mitgliedschaft für „Gründer“ im C24 eXperience Club. Sie erhalten eine „Do it Yourself“ Anleitung inkl. allen Kontakten und können selbst gründen. Sollten Sie nicht zurecht kommen, können Sie uns jederzeit unter Anrechnung der Kosten, Ihre Mitgliedschaft erweitern und uns mit der Gründung Ihrer LTD beauftragen.

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  • UK LTD I Do it Yourself ab 27 €

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Gerne beraten und begleiten wir Sie ganz unverbindlich.

FAQ Fragen und Antworten

FAQ I Fragen & Antworten

Wir haben die häufigsten Fragen für Sie bereits beantwortet.
Wenn Sie die Antwort auf Ihre Frage nicht finden, hilft Ihnen unser Support gerne weiter: Support Kontakt

Wie lange dauert die Gründung einer LTD?

Die Gründung kann innerhalb von 24 h umgesetzt werden. 

Ja, die Gründung kann vollständig – online –  umgesetzt werden! Egal für welches Paket Sie sich entscheiden, kann der Prozess so einfach wie möglich gestartet werden, ohne dass Sie jemals nach UK reisen müssen.

Nein, es gibt kein festgelegtes Mindeststammkapital wie bei der GmbH.
Formal reicht 1 GBP.
In der Praxis kann eine höhere Kapitalausstattung aus Bonitäts- und Seriositätsgründen sinnvoll sein.

Die LTD ist am gleichen Tag der Eintragung / Registrierung einsatzbereit. 

Ja. Die Gründung ist weiterhin möglich. Der Brexit betrifft nicht die Eintragung in Großbritannien, sondern die Anerkennung und Behandlung in Deutschland. Seit dem EU-Austritt gilt das Vereinigte Königreich als Drittstaat. Dadurch entfällt die automatische Niederlassungsfreiheit.

Grundsätzlich ja – aber mit Einschränkungen.
Wenn sich der tatsächliche Verwaltungssitz in Deutschland befindet, wenden deutsche Gerichte wieder die sogenannte Sitztheorie an. Das kann zur Folge haben, dass die LTD in Deutschland wie eine Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen behandelt wird – mit persönlicher Haftung.

Nein.
Deutsche Handelsregister betrachten die britische Gesellschaft als sog. Drittstaaten-Gesellschaft die weder im HRB noch als LTD & Co. KG im HRA eingetragen werden kann. 

Das hängt vom Verwaltungssitz ab.
Liegt die tatsächliche Geschäftsleitung in Deutschland und ist keine klare Struktur vorhanden, besteht das Risiko einer Durchgriffshaftung. Ohne saubere Gestaltung kann die Haftungsbeschränkung faktisch verloren gehen.

Wenn die LTD in Deutschland eine Betriebsstätte hat oder hier geführt wird, entsteht in der Regel:

  • Körperschaftsteuerpflicht

  • Gewerbesteuerpflicht

  • Buchführungspflicht nach deutschem Recht

Zusätzlich bestehen Berichtspflichten in Großbritannien. Diese können mit einer sog. Null-Meldung ereldigt werden. 

Ja.
Gerade für internationale Beteiligungsstrukturen kann eine britische Holding interessant sein – insbesondere bei operativer Tätigkeit im Vereinigten Königreich oder internationalen Märkten.

Für rein deutsche Beteiligungen ist eine deutsche Holdingstruktur oft rechtssicherer.

Für rein deutsche Geschäftsmodelle: in der Regel nein.
Für internationale Geschäftsmodelle mit UK-Bezug: möglicherweise ja.

Entscheidend ist:

  • Sitz der Geschäftsleitung

  • steuerliche Struktur

  • Haftungsabsicherung

  • langfristige Unternehmensstrategie

Die richtige Wahl hängt vom Geschäftsmodell, Kapitalbedarf und Zielmarkt ab.

Gründungspakete

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