Apostille(n) Service
[ Notary Public Service ]
- Certificate of Fact
- Certificate of Good Standing
- Beglaubigungen
- Apostille [UK & USA]
Benötigen Sie für Ihre Gesellschaft eines der hier genannten Dokumente oder ein ähnliches Dokument für Ihre Auslands-Gesellschaft? Informieren Sie sich hier über die bestehenden Möglichkeiten und nehmen Sie mit uns Kontakt auf, dann können wir klären, was und vor allem wie wir Ihr Anliegen für konkret umsetzen können!
Was ist eine Apostille?
Umgangssprachlich wird die Apostille in der Regel für ein Dokument gehalten. Eine „Apostille“ ist aber (nur) die (Über-)Beglaubigung des Dokumentes für das eine Apostille benötigt wird. Das ist in der Regel ein Dokument welches z.B. von einer öffentlichen Stelle, oder einem Notar erstellt wurde. Die Apostille bestätigt durch Ihre Anbringung – auf der Rückseite des Dokumentes – dass der oder die ausstellende Stelle eine „offizielle“ Stelle ( Behörde, Notar, Notary Public, ist und dass das Dokument echt ist.
Bei einer englischen Limited könnte das z.B. ein „Certificate of Fact“ oder ein „Certificate of good Standing“ ausgestellt vom Registrar of Companies (Companies House) sein. Die für eine englische LTD / Limited benötigte „Apostille“ – ausgestellt durch das britische Aussenministerium – bestätigt in diesem Fall, dass dieses „Certificate“ ein offizielles britisches Dokument ist.
Wann bzw. warum wird eine Apostille benötigt?
Eine „Apostille“ – also die Beglaubigung von Dokumenten – einer ausländischen Gesellschaft, wird in Deutschland in der Regel für die Anmeldung einer Zweigniederlassung beim örtlich zuständigen Handelsregister benötigt. Dazu das Bundesjusitzminsterium:
„Ausländische öffentliche Urkunden, die in der BRD verwendet werden sollen und auf denen zu diesem Zweck eine „Apostille“ angebracht ist, bedürfen keiner weiteren Beglaubigung. Die Apostille ist eine Förmlichkeit, durch die nach Artikel 3 des Haager Übereinkommens vom 5.Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlichen Urkunden von der Legalisation (Bundesgesetzblatt 1965 II, Seite 875) von der im Errichtungsstaat hierzu ermächtigten Behörde die Echtheit der Urkunde bestätigt wird“
In einigen Fällen wird auch von Banken eine „Apostille“ bei der Eröffnung eines Geschäftskontos angefordert. Von Handelsregistern (Rechtspflegern / Richtern) wird die Apostille z.B. bei Änderungen der Organe einer ausländischen Gesellschaft (LTD / LLC etc.) oder bei Rechtsgeschäften (Kauf von Grundstücken etc.) angefordert. Wenn z.B. der Nachweis, dass der Geschäftsführer / Gesellschafter die Gesellschaft vertreten darf, nachgewiesen werden muss. Dieser Nachweis muss belegen, dass z.b. der – handelnde – Director zum Zeitpunkt des Rechtsgeschäftes die Handlung auch tatsächlich vornehmen darf. Dieser Nachweis soll in der Regel nicht älter als 6 Wochen sein.
I Certificate I Apostille I Notary Service I Beglaubigungen I Übersetzungen
Apostille I Notary Public I Service
- UK
- LTD / Limited
- Certificate of Fact
- Companies House (Cardiff)
- Certificate of good Standing
- Articles of Association
- USA
- LLC / INC
- Florida I Notary Public Service
- Certificate of good Standing
- Certificate of incumbency
- Articles of Association
Adaptive Unternehmenslösungen
Corporate Solutions I Die Apostille in der Praxis
- INC I Certificate of Incorporation
- INC I Vertretungsnachweis
- INC I Apostille
- LTD I Vertretungsnachweis
- LTD I Certificate of Fact
- LTD I Current Appointments Report
- LTD I § 21 BNotO / Bundesnotarordnung
- LTD I § 24 BNotO / Bundesnotarordnung
Certificate & Apostillen
Apostille[n] beantragen I Ablauf
Hier finden Sie eine Kurzübersicht der einzelnen Schritte von der Kontaktaufnahme bis zur finalen Lieferung der benötigten Documente aus United Kingdom oder den USA.
Schritt 1
Company-Documente
Haben Sie von einem Gericht oder Grundbuchamt eine Aufforderung erhalten, bestimmte Dokumente oder einen Vertretungsnachweis für Ihre englische LTD oder hre amerikansiche LLC / INC zu liefern?
Schritt 2
Kontakt & Vorbereitung
Nehmen Sie mit uns Kontakt. Senden Sie uns die notwendigen Unterlagen zur Prüfung & Vorbereitung des Gespräches zu. Ohne diese Doc. stöbern wir im Dunkeln und können keine konkrete Aussage über die Lieferzeit und die Kosten machen.
Schritt 3
Angebot & Beantragung
Nachedem wir die Details der benötigten Documente besprochen haben, erhalten Sie ein Verbindliches Angebot inkl. ca. Lieferzeit. Nach Beauftragung ordern oder erstellen wir dei Dokumente und lassen diese mit einer Apostille versehen.
Schritt 4
Übersetzung & Lieferung
Nach Erhalt der Dokumente aus dem jweiligen Land, lassen wir diese (gegebenenfalls ) gerichtskonform von einer staatlich zugelassenen Übersetzerin in die deutsche Amstsprache übersetzen und Ihnen dann per Einschreiben / Kurier zukommen.
In nur 24 h (Stunden)
Jetzt zum Apostille(n) Service beraten lassen
Buchen Sie sich jetzt einen unverbindlichen Termin für die Beantragung der notwendigen Dokumente. Sie erhalten – wenn gewünscht – innerhalb von 24 Stunden ein verbindliches Angebot für die von Ihnen benötigten Dokumente.
Kostenlose Beratung
Vereinbaren Sie jetzt ein kostenfreies Erstgespräch.
Gerne beraten und begleiten wir Sie ganz unverbindlich.
FAQ I Fragen & Antworten
Wir haben die häufigsten Fragen für Sie bereits beantwortet.
Wenn Sie die Antwort auf Ihre Frage nicht finden, hilft Ihnen unser Support gerne weiter: Support Kontakt
Wie lange dauert die Lieferung der Dokumente?
Die Lieferung kann in bestimmten Fällen innerhalb von 24 Stunden realisiert werden. In anderen Fällen kann dieser Prozess 2 – 6 Wochen dauern. Das ist abhängig von den geforderten Dokumenten.
Kann der Auftrag vollständig "online" abgewickelt werden?
Ja, die Beauftragung kann vollständig online umgesetzt werden! Egal welche Dokumente Sie benötigen, kann der Prozess so einfach wie möglich online bzw. per Email gestartet udn abgewickelt werden.
Können Sie Beglaubigungen / Apostillen von überall (jedem Land) liefern?
Ja, das ist grundsätzlich möglich, mit der Einschränkung, dass die Lieferzeiten in keinem Fall garaniert, sondern in jedem Fall ein grober Richtwert sind.
Wie hoch sind ungefähr die Kosten?
Die Kosten varieren tatsächlich von Dokument zu Dokument. Sie beginnen bei ca. 250 EUR / Dokument zzgl. Übersetzung.
Apostille(n) Service I Anfrage
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