25/10/2026

EU Inc.: Was die neue europäische Rechtsform für Gründer bedeutet

Kurz erklärt: Die EU Inc. ist eine geplante europäische Rechtsform mit beschränkter Haftung. Die EU-Kommission hat sie am 18. März 2026 vorgeschlagen: Gründung digital in 48 Stunden, Kosten unter 100 Euro, kein Mindestkapital. Noch ist sie nur ein Vorschlag. Parlament und Rat verhandeln; frühestens rund ein Jahr nach Inkrafttreten – also kaum vor 2028 – könnte man eine EU Inc. tatsächlich gründen. Bis dahin bleiben GmbH, UG oder eine Vorratsgesellschaft der Weg für deutsche Gründer.

C24-eXperience-Club

Nicht das Unternehmen schützt Sie -
sondern die Struktur dahinter!

Eine UG, GmbH, oder auch eine LLC ist kein Schutzschild!
Entscheidend ist, wie Ihr Unternehmen aufgebaut, kombiniert und strategisch eingesetzt wird.
Im C24 eXperience Club erhalten Sie exklusiven Zugang zu 30 Jahren Praxiswissen
über die Strukturen, die Unternehmer wirklich absichern.

Diskret. Substanziell. Nicht für jedermann.

Was ist die EU Inc.?

Die EU Inc. ist Teil des sogenannten „28. Regimes“. Der Name steht für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der neben den 27 nationalen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten gelten soll. Unternehmen sollen damit in der ganzen EU nach denselben Regeln gegründet und geführt werden können.

Die EU Inc. soll die nationalen Rechtsformen nicht ersetzen, sondern ergänzen. Wer in Deutschland gründet, kann also auch künftig eine GmbH oder UG wählen. Die Kommission will die neue Rechtsform als Verordnung erlassen – sie gälte dann unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne nationales Umsetzungsgesetz.

Die geplanten Eckpunkte

Merkmal Vorschlag der EU-Kommission
Haftung beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen
Gründung vollständig digital, innerhalb von 48 Stunden
Kosten der Eintragung höchstens 100 Euro
Mindestkapital keines
Anteile verschiedene Anteilsklassen mit unterschiedlichen Stimm- und Gewinnrechten; vereinfachte, digitale Übertragung
Mitarbeiterbeteiligung „EU-ESO“: Besteuerung erst beim Verkauf der Beteiligung
Sitz frei wählbar innerhalb der EU; Satzungssitz und Hauptverwaltung in der EU
Register Eintragung im Register des Sitzstaates plus zentrale EU-Schnittstelle
Steuern nationale Steuerregeln des jeweiligen Staates – kein eigenes EU-Steuerrecht
Arbeitsrecht und Mitbestimmung bleiben nationales Recht
Auflösung Liquidation vollständig digital; vereinfachte Insolvenz für innovative Start-ups

Bestehende Unternehmen sollen sich außerdem in eine EU Inc. umwandeln können.

Für wen ist die EU Inc. gedacht?

Im Fokus stehen Start-ups, Scale-ups und ihre Investoren – also Unternehmen, die schnell in mehreren EU-Ländern wachsen und Kapital aufnehmen wollen. Gerade für Wagniskapitalgeber wären einheitliche Anteilsklassen und eine europaweit gleiche Mitarbeiterbeteiligung ein Fortschritt. Heute weichen viele europäische Start-ups für Finanzierungsrunden noch auf eine US-Gesellschaft aus.

Im Europäischen Parlament wird zudem diskutiert, den Zugang enger zu fassen. Der Berichtsentwurf vom Juni 2026 sieht unter anderem Ausschlüsse für einzelne Branchen vor, etwa Bau, Gebäudereinigung oder Sicherheitsdienste, und knüpft Erleichterungen an Start-up-Kriterien.

Was Deutschland kritisch sieht

Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 eine ausführliche Stellungnahme beschlossen. Er begrüßt das Ziel, hat aber erhebliche Zweifel an der Umsetzung:

  • Notar: Notarielle Mitwirkung und eine Identitätsprüfung durch eine offizielle Stelle sollen erhalten bleiben – auch, um Geldwäsche und Sanktionsumgehung zu verhindern.
  • Mindestkapital: Der Verzicht auf ein angemessenes Mindestkapital sei „nicht tragbar“, solange der Gläubigerschutz nicht anders gesichert ist.
  • 48-Stunden-Frist: zu starr für Registergerichte; sie würde Wochenenddienste erfordern.
  • Register: Ein zentrales EU-Unternehmensregister lehnt der Bundesrat ab.
  • Steuern: Die EU habe keine Zuständigkeit für direkte Steuern; die freie Sitzwahl dürfe kein Steuerwahlrecht werden.
  • Zeitplan: Ein Jahr zwischen Inkrafttreten und Anwendung sei „offensichtlich nicht ausreichend“.

Auch die Mitbestimmung ist ein Streitpunkt: Kritiker befürchten, dass Unternehmen ihren Sitz dorthin legen, wo die Regeln am lockersten sind.

Wann kommt die EU Inc.?

Schritt Stand
Vorschlag der EU-Kommission 18. März 2026
Stellungnahme Bundesrat 8. Mai 2026
Berichtsentwurf im EU-Parlament 29. Juni 2026
Einigung von Parlament und Rat (Trilog) angestrebt bis Ende 2026 – offen
Inkrafttreten 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt
Anwendbar, also gründbar 12 Monate nach Inkrafttreten – frühestens etwa 2028

Der Zeitplan gilt als ehrgeizig. Ob die Verhandlungen bis Ende 2026 abgeschlossen werden und wie viel vom ursprünglichen Vorschlag übrig bleibt, ist offen.

EU Inc. im Vergleich zu GmbH, UG und LLC

EU Inc. (Vorschlag) GmbH UG (haftungsbeschränkt) US-LLC
Verfügbar noch nicht ja ja ja
Mindestkapital keines 25.000 € 1 € keines
Gründung digital, 48 Stunden Notar, Eintragung meist Tage bis Wochen wie GmbH je nach Bundesstaat schnell
Sofort startklar – als Vorrats-GmbH als Vorrats-UG ja
Bekanntheit bei Banken offen sehr hoch mittel in Deutschland erklärungsbedürftig

Was Gründer jetzt tun sollten

Nicht auf die EU Inc. warten. Wer heute ein Unternehmen braucht, gründet heute – die EU Inc. wird frühestens in einigen Jahren eine echte Option. Eine spätere Umwandlung bestehender Gesellschaften in eine EU Inc. ist im Vorschlag ausdrücklich vorgesehen.

Wir behalten die Verhandlungen im Blick und aktualisieren diesen Beitrag, sobald es Neuigkeiten gibt.

Häufige Fragen

Kann ich schon eine EU Inc. gründen?

Nein. Die EU Inc. ist bisher nur ein Vorschlag der EU-Kommission vom März 2026. Parlament und Rat müssen noch zustimmen; anwendbar wäre sie frühestens zwölf Monate nach Inkrafttreten.

Was bedeutet „28. Regime“?

Ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen, der zusätzlich zu den 27 nationalen Rechtsordnungen gelten soll. Die EU Inc. ist die erste Rechtsform dieses Regimes.

Braucht die EU Inc. Stammkapital?

Nach dem Vorschlag der Kommission nicht. Der Bundesrat hält den Verzicht auf ein Mindestkapital allerdings für nicht tragbar – hier kann sich im Verfahren noch etwas ändern.

Muss ich für die EU Inc. zum Notar?

Der Kommissionsvorschlag sieht eine vollständig digitale Gründung vor. Deutschland fordert, die notarielle Mitwirkung beizubehalten. Wie das Ergebnis aussieht, ist offen.

Ersetzt die EU Inc. die GmbH?

Nein. Sie soll zusätzlich zu den nationalen Rechtsformen angeboten werden. GmbH und UG bleiben bestehen.

Quellen

Persönliche Beratung

Sie überlegen, welche Rechtsform heute zu Ihrem Vorhaben passt? Wir beraten Sie seit über 30 Jahren zu Gründung, Kauf und Struktur von Gesellschaften im In- und Ausland.

Beratungstermin vereinbaren →

DAO-CAPITAL-SYSTEM

Finanzierung, ohne Bank & Sicherheiten

Wer heute noch Banken braucht, hat morgen ein Problem!

Sichern Sie sich jetzt den Zugang zu Kapital ohne Bank & Sicherheiten mit dem DAO – CAPITAL SYSTEM. 
Dieses System wächst mit Ihnen und Ihrem Unternehmen. Verpasen Sie nicht diese innovative Chance für Ihr Vorhaben, Ihr Projekt und Ihre Unternehmung. 

Jetzt dezentral finanzieren, Wettbewerb abhängen