Ein Gesetz von 1935 verwehrt – noch immer – soziales Engagement für Benachteiligte!
Ein solches Verbot gibt es nirgendwo auf der Welt – nur in der “Bundesrepublik Deutschland”.
Damit ist die „Bundesrepublik Deutschland“ der einzige „Staat”, der seinen Bürgern verbietet, Freunde, Nachbarn oder andere Mitmenschen in Rechtsfragen zu beraten. Wer sich nicht an das „braune“ Rechtsberatungsgesetz vom 13. Dezember 1935 hält, muss mit Strafverfolgung rechnen.
Nicht das Unternehmen schützt Sie -
sondern die Struktur dahinter!
Eine UG, GmbH, oder auch eine LLC ist kein Schutzschild!
Entscheidend ist, wie Ihr Unternehmen aufgebaut, kombiniert und strategisch eingesetzt wird.
Im C24 eXperience Club erhalten Sie exklusiven Zugang zu 30 Jahren Praxiswissen
über die Strukturen, die Unternehmer wirklich absichern.
Diskret. Substanziell. Nicht für jedermann.
Dieses Gesetz welches vom nationalsozialistischen Gesetzgeber stammt, verbietet allen Bürgern, mit Ausnahme natürlich der Rechtsanwälte, die “Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten”, ganz gleich ob entgeltlich oder kostenlos.
Den Verteidigern dieses Gesetzes, soll es 1935 in wohlmeinender Absicht nur um den „Schutz der Rechtssuchenden vor unsachgemäßer Rechtsberatung” gegangen sein. Im eigentlichen Sinn ging es den Nationalsozialisten jedoch darum, die deutsche Juristenschaft von jenen Menschen zu trennen, die sie als „jüdisch”, „marxistisch” oder als sog. „Volksschädlinge” bezeichneten hatten. Hierbei hatten sie vor allem jene im Auge, die den vom Unrecht bedrängten Bürgern – tatsächlich – hätten rechtlichen Beistand leisten können.
Das “Rechtsberatungsmißbrauchsgesetz”
– wie es ursprünglich hieß – wurde erlassen, um den aus „rassischen” oder politischen Gründen aus dem Amt gejagten Rechtsanwälten auch noch die letzte Möglichkeit zu nehmen „Staatsfeinden” mit Rechtsrat zur Seite zu stehen. Ein Gesetzeszweck, den die damaligen Machthaber diskret mit der „Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs von Verwaltung und Rechtspflege” umschrieben haben. Die Ausführungsbestimmungen wurden zwar 1945 aufgehoben, aber das NS-Gesetz blieb.
Durch dieses Gesetz haben die Rechtsanwälte auch heute noch ein – in Europa einmaliges Privileg – auf Rechtsberatung. Sogar Rat und Hilfe durch freiwillige Organisationen und selbstloses bürgerliches Engagement werden noch heute behindert. Verfolgt werden kann zwar nur die „geschäftsmäßig” vorgenommene Rechtsberatung. Geschäftsmäßigkeit wird nach der im Jahre 1938 vom nationalsozialistischen Reichsgericht begründeten Rechtsprechung aber bereits bei einer rechtsberatenden Betätigung in nur einem einzigen Fall angenommen, wenn „Wiederholungsgefahr” besteht. Ausdrücklich ist auch die unentgeltliche, rein karitative Rechtsberatung verboten.
Aber auch die Zwangsmitgliedschaft eines Rechtsanwaltes bei den Rechtsanwaltskammern verstößt gegen § 20 (2) der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ( „Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.”) und so können z.B. (System)kritischen Rechtsanwälten mit Hilfe dieses Monopols und des Kammerzwangs „Rechtsberatungsgesetz des Jahres 1935“ durch Zurücknahme der Zulassung als Rechtsanwalt ein Berufsverbot erteilt werden. Die heutige Bundesrechtsanwaltskammer ist übrigens Rechtsnachfolger (siehe § 233 BRAO), der mit Verordnung vom 18.3.1933 errichteten Reichs-Rechtsanwaltskammer, bestätigt durch die Reich-Rechtsanwaltsordnung vom 13.12.1935.
Neues Rechtsdienstleistungsgesetz
Gesetz erlaubt allen Berufsgruppen Rechtsdienstleistung als Nebenleistung
Seit dem 1. Juli 2008 ist das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in Kraft getreten. Weiterhin bleibt es bei dem Grundsatz, dass die Vertretung vor Gericht und die umfassende außergerichtliche Beratung in die Hände von Anwälten gehört. Das Gesetz definiert aber den Begriff der Rechtsdienstleistung neu: „Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert“, so das Bundesjustizministerium der Justiz. Das heißt, Fälle „echter Rechtsanwendung“ bleiben Anwälten vorbehalten. Eine allgemeine Aufklärung über rechtliche Hintergründe, zum Beispiel durch einen Mieterverein, ist dagegen keine Rechtsdienstleistung. Künftig immer dann zulässig, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören, sind Rechtsdienstleistungen wie Insolvenzberatung durch Diplom-Betriebswirte oder -Kaufleute, Baurechtsberatung durch Architekten oder Beratung über die Gestaltung der Vermögens- oder Unternehmensnachfolge durch Banken.
Es ist aus unswerer Sicht jedoch immer wieder interessant zu sehen, wie das NS-Gedankengut in diesem, unserem „besten Deutschland aller Zeiten“, so gepflegt wird. Daher erklären wir hiermit nochmals ausdrücklich, dass auf Grund des für unsere Branche geltenden (engen) deutschen Rechtsberatungsgesetzes, unsere Beratung keine Steuer- oder Rechtsberatung im Sinne des deutschen Rechtsberatungsgesetzes (RBerG) ist und jede mündlich oder schriftlich beschriebene Lösung, lediglich zur ausführlichen Darstellung der unternehmerischen Möglichkeiten inkl. Chancen & Risiken dient. Bei Interesse an einer oder mehreren von uns angebotenen Dienstleistungen, kann ein Beratungstermin – wenn gewünscht – zusammen mit ihrem Steuer- oder Rechtsberater – vereinbart werden.
Schauen sie sich bitte einfach unsere Referenzen an. Gerne vermitteln wir Kontakt zu unseren Kunden, die mit uns erfolgreich die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt), die Gründung einer GmbH, die Gründung einer LTD, einer LTD & CO KG, den Kauf einer GmbH (Vorratsgesellschaft), die Gründung einer US-LLC / US-AG ( INC) umgesetzt, oder mit Hilfe des Mini-GmbH NAVIGATOR´s, die Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft auch Mini-GmbH genannt – selbst – realisiert haben und mit dem umfangreich zusammengetragenen Expertenwissen überaus zufrieden sind.
Bei COMPANIES24 gibt es – auch wenn wir mit unseren Erfahrungen, Informationen, E-Book´s und Texten besondere Lösungen anbieten:
KEINE RECHTSBERATUNG
(im Sinne des deutschen Rechtsberatungsgesetzes)
Ihr COMPANIES24 Team
Beraten – Gründen – Begleiten
Disclaimer I Dieser Ratgeber dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die steuerliche Behandlung hängt von den individuellen Umständen des Einzelfalls ab. Bei konkreten Fragen zur Wegzugsbesteuerung sollte unbedingt ein Steuerberater oder Rechtsanwalt konsultiert werden. Die Ausführungen basieren auf dem Rechtsstand November 2025 und können durch spätere Gesetzesänderungen oder Rechtsprechung überholt sein.
Finanzierung, ohne Bank & Sicherheiten
Wer heute noch Banken braucht, hat morgen ein Problem!
Sichern Sie sich jetzt den Zugang zu Kapital ohne Bank & Sicherheiten mit dem DAO – CAPITAL SYSTEM.
Dieses System wächst mit Ihnen und Ihrem Unternehmen. Verpasen Sie nicht diese innovative Chance für Ihr Vorhaben, Ihr Projekt und Ihre Unternehmung.
Jetzt dezentral finanzieren, Wettbewerb abhängen





