Inhaltsverzeichnis
- UG Gründung ohne Notar möglich: Die kurze Antwort
- UG Gründung Voraussetzungen: Was Sie vor dem Start klären müssen
- UG Musterprotokoll: Wann es den Notar nicht ersetzt
- UG online gründen: Was tatsächlich online erledigt wird
- UG Gründung Ablauf: Von der Vorbereitung bis zur Eintragung
- Was vor der Handelsregistereintragung rechtlich gilt
- Wann eine Vorrats-UG die schnellere Alternative ist
- Fazit: Notar ja, aber ohne Termin im Büro
- Häufig gestellte Fragen
Zuletzt aktualisiert: 16. Oktober 2026
UG Gründung ohne Notar möglich: Die kurze Antwort
Nein, eine UG (haftungsbeschränkt) können Sie nicht vollständig ohne Notar gründen. Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden. Daran führt kein Weg vorbei. Die gute Nachricht: Sie müssen dafür nicht mehr ins Notarbüro fahren. Seit dem 1. August 2022 gibt es die notarielle Online-Beurkundung (§ 2 Abs. 3 GmbHG): Der Notartermin lässt sich per Video über das System der Bundesnotarkammer erledigen. Companies24 begleitet seit 1995 Gründungen. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, was wirklich online geht, was ein Musterprotokoll leistet und wann eine Vorrats-UG der schnellere Weg ist.
Die entscheidende Unterscheidung lautet: notarfrei ist nicht dasselbe wie ohne Notartermin vor Ort. Eine Gründung ohne Beurkundung sieht das Gesetz nicht vor. Eine Gründung ohne physischen Besuch beim Notar ist dagegen heute möglich.
Rechtsgrundlage ist § 2 Abs. 1 GmbHG: Der Gesellschaftsvertrag bedarf der notariellen Form. Das gilt für die UG genauso, denn sie ist keine eigene Rechtsform, sondern eine GmbH mit geringerem Stammkapital (§ 5a GmbHG).
UG Gründung Voraussetzungen: Was Sie vor dem Start klären müssen
Bevor es zum Notar geht, brauchen Sie drei Dinge: eine Firma, einen Sitz und einen Unternehmensgegenstand. Dazu kommen die Personen und das Kapital. Ohne diese Angaben kann der Notar nicht tätig werden.
Firma, Sitz und Unternehmensgegenstand
Die Firma ist der Name Ihrer UG im Handelsregister. Sie muss unterscheidbar sein und die Rechtsform enthalten. Der Zusatz lautet „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ (§ 5a Abs. 1 GmbHG). Der Klammerzusatz „haftungsbeschränkt“ darf nicht abgekürzt werden.
Der Sitz ist der Ort im Inland, den der Gesellschaftsvertrag bestimmt (§ 4a GmbHG). Zusätzlich braucht die UG eine inländische Geschäftsanschrift, die ins Handelsregister eingetragen wird. Sie muss nicht Ihre Privatadresse sein: Ein Firmensitz mit Geschäftsanschrift kann hier eine saubere Lösung sein.
Der Unternehmensgegenstand beschreibt, was die Gesellschaft tut. Formulieren Sie ihn konkret, aber nicht zu eng. Sonst müssen Sie den Gesellschaftsvertrag später notariell ändern lassen.
Gesellschafter, Geschäftsführer und Stammkapital
Eine UG kann eine Person oder mehrere Gesellschafter haben. Auch eine Ein-Personen-Gründung ist üblich.
Beim Kapital gilt: Das Mindeststammkapital der UG liegt bei 1 €. Vor der Anmeldung muss die Einlage vollständig und in bar eingezahlt sein, Sacheinlagen sind ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2 GmbHG). Das unterscheidet die UG von der GmbH, bei der vor Anmeldung mindestens ein Viertel je Anteil und insgesamt mindestens 12.500 € eingezahlt werden müssen (§ 7 Abs. 2 GmbHG).
Ein Punkt, den viele übersehen: Die UG muss jedes Jahr ein Viertel ihres um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen (§ 5a Abs. 3 GmbHG). Diese Pflicht endet erst, wenn das Stammkapital per Kapitalerhöhung auf mindestens 25.000 € angehoben wird (§ 5a Abs. 5 GmbHG). Die Kapitalerhöhung ist jederzeit möglich, die Rücklage kann dafür eingesetzt werden (§ 57c GmbHG). Eine „Umwandlung“ im Sinne des Umwandlungsgesetzes ist das nicht.
- Firma geprüft und unterscheidbar
- Sitz festgelegt
- Unternehmensgegenstand formuliert
- Gesellschafter und Geschäftsführer benannt
- Einlage vor der Anmeldung vollständig in bar eingezahlt
UG Musterprotokoll: Wann es den Notar nicht ersetzt
Das Musterprotokoll ist eine gesetzlich vorgegebene Vorlage für einfache Gründungen (§ 2 Abs. 1a GmbHG mit Anlage 1). Es vereinfacht das Verfahren, ersetzt den Notar aber nicht. Die Beurkundung bleibt Pflicht. Der eigentliche Vorteil liegt darin, dass Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste in einer Urkunde zusammengefasst werden und der Notar keine individuelle Satzung abstimmen muss.
Voraussetzungen für die Nutzung
Das Musterprotokoll ist nur zulässig, wenn alle folgenden Punkte erfüllt sind:
- höchstens drei Gesellschafter
- jeder Gesellschafter übernimmt genau einen Geschäftsanteil
- genau ein Geschäftsführer
- Bareinlagen, keine Sacheinlagen
- keine Änderungen oder Ergänzungen am gesetzlichen Muster, etwa zu Geschäftsführung, Vertretung oder Gewinnverteilung
Schon eine einzige Abweichung, etwa ein zweiter Geschäftsführer oder eine abweichende Gewinnverteilung, schließt das Muster aus. Dann ist eine individuelle Satzung erforderlich.
Was das Musterprotokoll leistet und was nicht
Es fasst Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste in einem Dokument zusammen. Es ist nicht abänderbar. Jede Sonderregelung fällt aus dem Muster heraus. Und genau da liegt die Grenze: Sobald Sie vom Muster abweichen wollen, brauchen Sie eine individuelle Satzung. Das ist bei mehr als drei Gesellschaftern, mehreren Geschäftsführern, Investoren oder besonderen Regelungen zu Stimmrechten, Abtretung oder Ausscheiden der Normalfall.
Entscheidungshilfe: Muster oder individuelle Satzung
Die Wahl hängt von Ihrer Konstellation ab. Eine einfache Orientierung:
| Konstellation | Musterprotokoll möglich | Individuelle Satzung nötig |
|---|---|---|
| Ein Gesellschafter, ein Geschäftsführer | ja | nein |
| Zwei bis drei Gesellschafter, je ein Geschäftsanteil (auch unterschiedlich hoch) | ja | nein |
| Mehr als drei Gesellschafter | nein | ja |
| Mehrere Geschäftsführer | nein | ja |
| Sonderregeln zu Gewinn, Stimmrecht, Ausstieg | nein | ja |
Kostenbestandteile im Überblick
Die Kosten der Gründung hängen vom Einzelfall ab. Sie setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:
- Notarkosten für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und die Handelsregisteranmeldung. Die Höhe richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und dem Geschäftswert.
- Registerkosten des Registergerichts für die Eintragung nach der Handelsregistergebührenverordnung (HRegGebV).
- Beratungskosten, falls Sie die Gründung begleiten lassen.
- Laufende Kosten für Buchhaltung, Offenlegung und gegebenenfalls Steuerberatung.
Das Musterprotokoll senkt die Notarkosten spürbar: Bei einer individuellen Satzung gilt ein Mindestgeschäftswert von 30.000 €, beim Musterprotokoll nicht (§ 107 Abs. 1 GNotKG). Zudem muss keine individuelle Satzung abgestimmt werden. Ob sich das für Sie auszahlt, hängt davon ab, ob Ihre Konstellation überhaupt musterfähig ist. Konkrete Beträge nennen wir auf Anfrage, weil sie vom Einzelfall abhängen.
Wann Sie besser eine individuelle Satzung wählen
Sobald Sie Investoren aufnehmen, unterschiedliche Beteiligungen abbilden oder Vorkaufsrechte und Ausstiegsklauseln regeln wollen, führt am individuellen Vertrag kein Weg vorbei. Planen Sie diese Punkte vor der Beurkundung, nicht danach. Eine nachträgliche Änderung des Gesellschaftsvertrags erfordert erneut eine notarielle Beurkundung und einen Beschluss der Gesellschafter.
UG online gründen: Was tatsächlich online erledigt wird
Der einzige echte Online-Weg führt über die notarielle Online-Beurkundung. Sie werden dabei per Video zugeschaltet, während der Notar die Urkunde errichtet. Das ist rechtlich eine vollwertige Beurkundung, kein vereinfachtes Verfahren. Videoident bei einer Bank ist damit nicht vergleichbar: Dort wird lediglich eine Identität bestätigt, hier wird ein Gesellschaftsvertrag beurkundet.

eID und Notar-App: Der einzige echte Online-Weg
Voraussetzung ist ein elektronischer Identitätsnachweis: ein deutscher Personalausweis, ein elektronischer Aufenthaltstitel oder eine Unionsbürgerkarte mit aktivierter Online-Funktion und PIN, alternativ bestimmte anerkannte eIDs anderer EU- und EWR-Staaten. Kennt der Notar Sie nicht persönlich, wird zusätzlich das Lichtbild aus dem Chip eines geeigneten Dokuments ausgelesen, etwa eines ab August 2021 ausgestellten Personalausweises oder eines Reisepasses. Die Beurkundung läuft über die Notar-App und das Videosystem der Bundesnotarkammer. Eine reine Videokonferenz ohne diese App genügt nicht, und ein Videoident-Verfahren ersetzt die Beurkundung nicht.
Was online geht:
- Identitätsprüfung per eID
- Beurkundung des Gesellschaftsvertrags
- Einreichung der Handelsregisteranmeldung
Was Sie auch online nicht beschleunigen können:
- Die Eintragung selbst. Sie erfolgt durch das Registergericht.
- Die Prüfung der Anmeldung durch das Registergericht.
- Die Einzahlung der Einlage auf das Konto der UG in Gründung.
Wann die Online-Beurkundung nicht funktioniert
Das Verfahren hat klare Grenzen. Es scheitert in der Praxis an folgenden Punkten:
- Fehlende eID-Funktion. Ist die Online-Funktion nicht aktiviert oder die PIN unbekannt, lässt sich das beim Bürgeramt nachholen. Planen Sie dafür etwas Vorlauf ein, sonst bleibt nur der Termin vor Ort.
- Ausländische Gesellschafter. eIDs aus Drittstaaten werden nicht anerkannt, und auch nicht jede EU-eID. Dann ist die Beurkundung vor Ort nötig, bei Wohnsitz im Ausland gegebenenfalls mit Vollmacht. Mehr dazu in unserem Ratgeber Express-Gründung für Ausländer.
- Komplexe Satzungen. Sobald Sie vom Musterprotokoll abweichen oder Sonderregelungen wünschen, steigt der Abstimmungsbedarf. Das ist online möglich, erfordert aber eine sorgfältige Vorbereitung.
- Technische Voraussetzungen. Kamera, Mikrofon und eine stabile Verbindung sind Pflicht. Bricht die Verbindung ab, muss der Termin unter Umständen fortgesetzt oder wiederholt werden.
Was das für Ihre Planung bedeutet
Die Online-Beurkundung verkürzt den Weg zum Notartermin, nicht aber den Weg zur Eintragung. Zwischen Beurkundung und Eintragung liegen die Einzahlung der Einlage und die Prüfung durch das Registergericht. Rechnen Sie für eine Neugründung weiterhin mit Tagen bis Wochen. Wer sofort handlungsfähig sein muss, findet im Abschnitt zur Vorrats-UG weiter unten die passende Alternative.
UG Gründung Ablauf: Von der Vorbereitung bis zur Eintragung
Der Ablauf folgt festen Schritten. Wer sie kennt, verliert keine Zeit.
| Schritt | Was passiert | Wer ist zuständig |
|---|---|---|
| 1 | Firma, Sitz, Gegenstand festlegen | Sie |
| 2 | Gesellschafter und Kapital klären | Sie |
| 3 | Vertragsentwurf erstellen | Notar |
| 4 | Beurkundung, online oder vor Ort | Notar |
| 5 | Einlage vollständig in bar auf das Konto der UG in Gründung einzahlen | Sie |
| 6 | Handelsregisteranmeldung | Notar |
| 7 | Eintragung | Registergericht |
| 8 | Steuerliche Erfassung beim Finanzamt, Gewerbeanmeldung, Transparenzregister prüfen | Sie |
Erst mit der Eintragung entsteht die UG als juristische Person (§ 11 Abs. 1 GmbHG). Wer vorher in ihrem Namen handelt, haftet persönlich (§ 11 Abs. 2 GmbHG).
Was vor der Handelsregistereintragung rechtlich gilt
Vor der Eintragung besteht die UG „als solche“ noch nicht (§ 11 Abs. 1 GmbHG). Rechtlich gibt es zwei Phasen, die Gründer oft unterschätzen:
- Vorgründungsgesellschaft (bis zur Beurkundung): Wer schon gemeinsam Geschäfte macht, bildet in der Regel eine GbR oder OHG, mit voller persönlicher Haftung.
- Vor-UG bzw. UG in Gründung (ab Beurkundung bis zur Eintragung): Die Gesellschaft kann bereits ein Konto eröffnen und die Einlage entgegennehmen. Wer in ihrem Namen handelt, haftet aber persönlich (Handelndenhaftung, § 11 Abs. 2 GmbHG), und die Gesellschafter haften für Anlaufverluste (Verlustdeckungs- und Unterbilanzhaftung).
Verträge sollten Sie daher möglichst erst nach der Eintragung im Namen der UG schließen oder ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Eintragung.
Sobald die UG eingetragen ist, greift die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen. Der Geschäftsführer bleibt für Pflichtverletzungen dennoch verantwortlich. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung muss er ohne schuldhaftes Zögern Insolvenzantrag stellen, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung (§ 15a Abs. 1 InsO).
Wann eine Vorrats-UG die schnellere Alternative ist
Eine Vorrats-UG ist eine bereits gegründete, aber nie geschäftlich tätige Gesellschaft. Sie ist bereits im Handelsregister eingetragen, Sie müssen also nicht auf die Ersteintragung warten. Wer schnell handlungsfähig sein muss, kann hier Zeit sparen.
Wichtig zur Abgrenzung: Eine Vorratsgesellschaft war nie aktiv und hat keine Altlasten. Ein GmbH-Mantel dagegen ist eine ehemals aktive Gesellschaft. Das ist ein erheblicher Unterschied.
Bei Companies24 werden Vorratsgesellschaften bar gegründet und haben noch kein Bankkonto. Über unseren Banking-Service eröffnen wir passend zum Geschäftszweck ein Geschäftskonto. Die Verwendung einer Vorratsgesellschaft ist eine wirtschaftliche Neugründung und muss dem Registergericht offengelegt werden. Andernfalls droht den Gesellschaftern eine Unterbilanzhaftung.
Der Unterschied zur Neugründung: Eine reguläre UG-Gründung dauert wegen der Eintragung Tage bis Wochen. Der Kauf einer Vorrats-UG ist bei uns innerhalb von 24 Stunden möglich.
Auch der Kauf einer Vorrats-UG geht nicht ohne Notar: Die Abtretung der Geschäftsanteile muss notariell beurkundet werden (§ 15 Abs. 3 GmbHG), ebenso die Änderungen des Gesellschaftsvertrags, etwa von Firma, Sitz oder Unternehmensgegenstand. Der Vorteil liegt in der Zeit, nicht im Verzicht auf den Notar. Mehr dazu auf unserer Seite Vorrats-UG kaufen.
Fazit: Notar ja, aber ohne Termin im Büro
Die Frage „UG Gründung ohne Notar möglich?” hat eine klare Antwort: Nein, ohne Beurkundung geht es nicht. Aber Sie können den Notartermin vollständig online erledigen, wenn Sie über einen geeigneten elektronischen Ausweis verfügen.
Wenn Sie eine UG-Neugründung planen, begleiten wir Sie bei Companies24 von der Vorbereitung bis zur Eintragung. Wenn es schnell gehen muss, ist der Kauf einer Vorrats-UG oder einer Vorrats-GmbH der direkte Weg (Vergleich: Vorrats-UG oder Vorrats-GmbH?). Für Vorratsgesellschaften eröffnen wir zudem das passende Geschäftskonto als Service. Rechtliche und steuerliche Einzelfragen sollten Sie mit einem Rechtsanwalt oder Steuerberater klären.
Häufig gestellte Fragen
Kann man eine UG ohne Notar gründen?
Nein. Der Gesellschaftsvertrag einer UG muss nach dem GmbH-Gesetz notariell beurkundet werden, das gilt auch beim Musterprotokoll. Eine Gründung ganz ohne Notar ist nicht möglich. Was entfällt, ist der persönliche Termin: Über die Notar-App der Bundesnotarkammer mit eID lässt sich die Beurkundung online durchführen. Die eigentliche Gründung ohne Notar existiert in dieser Rechtsform nicht.
Was kostet ein Notar bei der Gründung einer UG?
Die Notargebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und bemessen sich am Geschäftswert. Mit Musterprotokoll ist die Gründung deutlich günstiger, weil der Mindestgeschäftswert von 30.000 € nicht gilt (§ 107 Abs. 1 GNotKG). Bei einer individuellen Satzung gilt er auch für die UG, sodass die Notarkosten dann ähnlich wie bei einer GmbH ausfallen. Hinzu kommen die Gebühren des Registergerichts. Die konkreten Kosten nennt Ihnen der Notar vorab.
Ist das Musterprotokoll bei der UG-Gründung eine Alternative zum Notar?
Nein, das Musterprotokoll ersetzt den Notar nicht. Es ist eine vereinfachte Satzung für Gründungen mit bis zu drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer, die der Notar beurkundet. Der Vorteil liegt im geringeren Aufwand und einer niedrigeren Gebühr, weil der Mindestgeschäftswert entfällt und kein individueller Vertrag ausgearbeitet werden muss. Sobald Sie abweichende Regelungen brauchen, etwa zu Gewinnverteilung oder Geschäftsführungsbefugnissen, ist eine individuelle Satzung nötig.
Wie lange dauert die Eintragung einer UG ins Handelsregister?
Nach der Beurkundung reicht der Notar die Anmeldung elektronisch beim Registergericht ein. Die Eintragung selbst dauert in der Regel einige Tage bis Wochen, abhängig von der Auslastung des Gerichts und der Vollständigkeit der Unterlagen. Vor der Anmeldung muss das Stammkapital vollständig in bar eingezahlt sein. Eine Neugründung ist daher nicht in 24 Stunden abgeschlossen. Schneller geht der Kauf einer Vorrats-UG: Bei Companies24 ist er innerhalb von 24 Stunden möglich.
Was brauche ich für die Gründung einer UG?
Sie benötigen mindestens einen Gesellschafter und einen Geschäftsführer, eine Firma, einen Sitz und einen Unternehmensgegenstand. Das Stammkapital beträgt mindestens 1 € und muss vor der Anmeldung vollständig in bar eingezahlt sein. Dazu kommt ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag, wahlweise als Musterprotokoll. Für die Online-Beurkundung brauchen Sie einen Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel oder eine anerkannte EU-eID mit aktivierter Online-Funktion.





