Zuletzt aktualisiert: 11. Oktober 2026
Inhaltsverzeichnis
- Gesellschaftsrecht und Aufenthaltsrecht: zwei getrennte Fragen
- Wer braucht welchen Aufenthaltstitel?
- Weg 1: GmbH oder UG neu gründen – Schritt für Schritt
- Weg 2: Express-Gründung mit Vorrats-GmbH oder Vorrats-UG
- Unterlagen: Checkliste für ausländische Gründer
- Pflichten nach der Gründung
- Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
- Häufig gestellte Fragen
Gesellschaftsrecht und Aufenthaltsrecht: zwei getrennte Fragen
Bei der Express-Gründung für Ausländer werden zwei Ebenen oft vermischt:
- Gesellschaftsrecht: Gesellschafter einer GmbH oder UG kann jede natürliche oder juristische Person sein – unabhängig von Staatsangehörigkeit und Wohnsitz. Auch Geschäftsführer müssen nach herrschender Rechtsprechung weder in Deutschland wohnen noch jederzeit einreisen können. Die Gesellschaft braucht aber einen Satzungssitz in Deutschland und eine inländische Geschäftsanschrift, die ins Handelsregister eingetragen wird (§ 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG).
- Aufenthaltsrecht: Ob Sie in Deutschland selbst für Ihr Unternehmen arbeiten dürfen, richtet sich nach dem Aufenthaltsgesetz. Diese Frage stellt sich erst, wenn Sie sich in Deutschland aufhalten und tätig werden wollen.
Für die Gründung beim Notar und die Eintragung ins Handelsregister ist daher keine Zustimmung der Ausländerbehörde nötig. Wer allerdings nach Deutschland ziehen und das Unternehmen vor Ort führen will, sollte den Aufenthaltstitel frühzeitig parallel planen.
Wer braucht welchen Aufenthaltstitel?
Staatsangehörige aus EU, EWR und Schweiz
Sie genießen Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit. Sie brauchen weder ein Visum noch einen Aufenthaltstitel, um in Deutschland ein Unternehmen zu gründen und dort tätig zu sein. Es gelten nur die allgemeinen Formalitäten wie Wohnsitzanmeldung, Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung.
Staatsangehörige anderer Staaten
Wer nur Gesellschafter ist und vom Ausland aus agiert, braucht keinen deutschen Aufenthaltstitel. Wer dagegen in Deutschland selbstständig tätig werden will – zum Beispiel als geschäftsführender Mehrheitsgesellschafter –, braucht einen Titel, der dies erlaubt. Der wichtigste ist die Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen Tätigkeit nach § 21 AufenthG. Leben Sie noch im Ausland, beantragen Sie dafür zunächst ein Visum bei der deutschen Auslandsvertretung, die in der Regel die Ausländerbehörde am künftigen Wohnort beteiligt.

Voraussetzungen nach § 21 Abs. 1 AufenthG:
- ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis an Ihrer Tätigkeit,
- voraussichtlich positive Auswirkungen auf die Wirtschaft und
- eine gesicherte Finanzierung durch Eigenkapital oder eine Kreditzusage.
Geprüft werden unter anderem die Tragfähigkeit der Geschäftsidee, Ihre unternehmerische Erfahrung, die Höhe des Kapitals und die Auswirkungen auf Beschäftigung und Ausbildung. Dazu holt die Behörde Stellungnahmen fachkundiger Stellen ein, etwa der IHK oder Handwerkskammer. Ein aussagekräftiger Businessplan mit Finanzplanung ist deshalb Pflicht.
Weitere Punkte aus § 21 AufenthG:
- Über 45 Jahre: Sie sollen eine angemessene Altersversorgung nachweisen (Abs. 3).
- Befristung: Die Aufenthaltserlaubnis wird für höchstens drei Jahre erteilt. Danach ist eine Niederlassungserlaubnis möglich, wenn das Unternehmen erfolgreich ist und Ihr Lebensunterhalt gesichert ist (Abs. 4).
- Absolventen deutscher Hochschulen sowie Forscher und Inhaber einer Blauen Karte EU erhalten unter erleichterten Voraussetzungen eine Erlaubnis, wenn die Gründung zu ihrem Studium oder ihrer Tätigkeit passt (Abs. 2a).
- Freie Berufe haben eine eigene Regelung; eine erforderliche Berufserlaubnis muss vorliegen oder zugesagt sein (Abs. 5).
- Andere Aufenthaltstitel: Wer bereits mit einem anderen Titel in Deutschland lebt, kann sich eine selbständige Tätigkeit zusätzlich erlauben lassen (Abs. 6).
Weg 1: GmbH oder UG neu gründen – Schritt für Schritt
- Rechtsform und Eckdaten festlegen: GmbH (Stammkapital mindestens 25.000 Euro) oder UG (haftungsbeschränkt) (ab 1 Euro), Firmenname, Unternehmensgegenstand, Gesellschafter, Geschäftsführer, Sitz und Geschäftsanschrift.
- Notartermin: Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden (§ 2 GmbHG) – vor Ort, per Online-Verfahren oder durch einen Vertreter mit notariell beglaubigter Vollmacht. Sprechen Sie nicht ausreichend Deutsch, muss die Urkunde übersetzt werden; dafür zieht der Notar einen Dolmetscher hinzu (§ 16 BeurkG).
- Geschäftskonto und Einzahlung: Nach der Beurkundung eröffnen Sie ein Konto für die Gesellschaft in Gründung. Bei der GmbH muss vor der Anmeldung auf jeden Anteil mindestens ein Viertel und insgesamt mindestens 12.500 Euro eingezahlt sein (§ 7 Abs. 2 GmbHG); bei der UG ist das Stammkapital vollständig und in bar einzuzahlen (§ 5a Abs. 2 GmbHG). Planen Sie wegen der Geldwäscheprüfung der Bank bei ausländischen Gesellschaftern ausreichend Zeit ein.
- Anmeldung zum Handelsregister: Der Notar reicht die Anmeldung elektronisch ein. Mit der Eintragung entsteht die Gesellschaft; je nach Registergericht dauert das einige Tage bis wenige Wochen. Wer vorher im Namen der Gesellschaft handelt, haftet persönlich (§ 11 Abs. 2 GmbHG).
- Nach der Eintragung: Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung beim Finanzamt und Transparenzregister (siehe unten).
Ausführlich zu Besonderheiten bei ausländischen Gesellschaftern: GmbH gründen mit ausländischen Gesellschaftern. Den allgemeinen Ablauf finden Sie unter GmbH gründen.
Weg 2: Express-Gründung mit Vorrats-GmbH oder Vorrats-UG
Wer sofort eine eingetragene Gesellschaft braucht, kauft eine Vorratsgesellschaft. Sie ist bereits gegründet und im Handelsregister eingetragen, hatte aber noch nie einen Geschäftsbetrieb. Der Ablauf:
- Notarielle Beurkundung des Anteilskaufs und Bestellung des neuen Geschäftsführers – in der Regel innerhalb von 24 Stunden möglich, auch mit Dolmetscher oder per Vollmacht.
- Anmeldung der Änderungen (Geschäftsführer, ggf. Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand) zum Handelsregister.
- Offenlegung als wirtschaftliche Neugründung gegenüber dem Registergericht. Das ist Pflicht und schützt Sie vor einer Unterbilanzhaftung.
Bei Companies24 werden Vorratsgesellschaften bar gegründet und haben noch kein Bankkonto. Als Service eröffnen wir passend zu Ihrem Geschäftszweck ein Geschäftskonto inklusive IBAN – mehr dazu beim Banking-Service. Wichtig: Der Kauf ersetzt keinen Aufenthaltstitel. Wer in Deutschland selbst tätig werden will, braucht ihn trotzdem.
Angebote: Vorrats-GmbH kaufen und Vorrats-UG kaufen. Einen Vergleich der Gründungswege bietet unser Ratgeber Express-Gründung für Startups.
Unterlagen: Checkliste für ausländische Gründer
Für die Gründung oder den Kauf beim Notar:
- gültiger Reisepass oder Personalausweis jedes Beteiligten
- Wohnanschrift und Geburtsdatum (für Gesellschafterliste und Handelsregister)
- bei Vertretung: notariell beglaubigte Vollmacht, aus dem Ausland in der Regel mit Apostille oder Legalisation
- ist eine ausländische Gesellschaft Gesellschafterin: aktueller Registerauszug und Vertretungsnachweis, ebenfalls mit Apostille oder Legalisation
- Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten (Notar und Bank sind nach dem Geldwäschegesetz zur Prüfung verpflichtet)
- inländische Geschäftsanschrift der Gesellschaft
Zusätzlich für den Aufenthaltstitel nach § 21 AufenthG (Drittstaatsangehörige, die in Deutschland tätig werden wollen):
- Businessplan mit Finanz- und Kapitalbedarfsplanung
- Nachweis der Finanzierung (Eigenkapital oder Kreditzusage)
- Lebenslauf und Nachweise über Qualifikation und unternehmerische Erfahrung
- ab 45 Jahren: Nachweis einer angemessenen Altersversorgung
- ggf. Berufserlaubnis (bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten)
Welche Unterlagen die Auslandsvertretung oder Ausländerbehörde im Einzelnen verlangt, ist unterschiedlich – fragen Sie dort vorab nach. Fremdsprachige Urkunden lassen Sie von einem in Deutschland gerichtlich ermächtigten oder beeidigten Übersetzer übersetzen. Ob eine Apostille genügt oder eine Legalisation nötig ist, hängt vom Ausstellungsstaat ab.
Pflichten nach der Gründung
- Transparenzregister: Die wirtschaftlich Berechtigten sind unverzüglich zu melden (§ 20 GwG).
- Steuerliche Erfassung: Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln (§ 138 Abs. 1b AO).
- Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde, sofern ein Gewerbe betrieben wird; die Gesellschaft wird automatisch IHK-Mitglied.
- Steuern: Die GmbH zahlt 15 % Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer je nach Hebesatz der Gemeinde – zusammen meist rund 30 % des Gewinns.
- Buchführung und Jahresabschluss einschließlich Offenlegung beim Unternehmensregister (§ 325 HGB).
- UG: Ein Viertel des Jahresüberschusses (gemindert um einen Verlustvortrag) ist in eine gesetzliche Rücklage einzustellen (§ 5a Abs. 3 GmbHG).
Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
- Aufenthaltsrecht und Gründung verwechseln: Die Gesellschaft darf gegründet werden – die eigene Tätigkeit in Deutschland erst mit passendem Titel.
- Keine inländische Geschäftsanschrift: Ohne zustellfähige Adresse in Deutschland trägt das Registergericht nicht ein.
- Bankkonto zu spät angefragt: Die Kontoeröffnung für Gesellschaften mit ausländischen Beteiligten dauert oft länger als die Beurkundung.
- Fehlende Apostille: Ausländische Vollmachten und Registerauszüge ohne die nötige Beglaubigung führen zu Verzögerungen beim Notar.
- Wirtschaftliche Neugründung nicht offengelegt: Beim Kauf einer Vorratsgesellschaft ist die Offenlegung Pflicht, sonst droht eine Unterbilanzhaftung.
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Companies24 begleitet seit 1995 Gründer aus dem In- und Ausland – von der Neugründung über den Kauf einer Vorratsgesellschaft bis zur Kontoeröffnung. Für aufenthalts- und steuerrechtliche Fragen arbeiten wir mit spezialisierten Rechtsanwälten und Steuerberatern zusammen. Jetzt Termin anfragen oder Kontakt aufnehmen.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich als Ausländer ohne Wohnsitz in Deutschland eine GmbH gründen?
Ja. Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH oder UG müssen weder die deutsche Staatsangehörigkeit noch einen Wohnsitz in Deutschland haben. Die Gesellschaft braucht aber einen Satzungssitz und eine inländische Geschäftsanschrift in Deutschland.
Brauche ich als Gesellschafter einen Aufenthaltstitel?
Nein. Wer nur Anteile hält, braucht dafür keinen Aufenthaltstitel und keine Zustimmung der Ausländerbehörde. Einen Aufenthaltstitel benötigen Staatsangehörige außerhalb von EU, EWR und Schweiz erst, wenn sie in Deutschland selbst für das Unternehmen tätig werden wollen, etwa nach § 21 AufenthG.
Wie schnell ist eine Express-Gründung für Ausländer möglich?
Bei einer Neugründung lässt sich die Beurkundung kurzfristig organisieren, die Eintragung ins Handelsregister dauert aber je nach Gericht Tage bis Wochen. Am schnellsten ist der Kauf einer Vorrats-GmbH oder Vorrats-UG: Die Übernahme ist in der Regel innerhalb von 24 Stunden möglich. Ein etwa nötiger Aufenthaltstitel läuft davon unabhängig.
Kann ich die Gründung online beim Notar erledigen?
Seit dem 1. August 2022 ist die Online-Beurkundung über das Videosystem der Bundesnotarkammer möglich. Sie brauchen dafür einen Ausweis mit Online-Ausweisfunktion, zum Beispiel einen deutschen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder einen anerkannten EU-Ausweis. Wer das nicht hat, gründet vor Ort beim Notar oder lässt sich mit notariell beglaubigter Vollmacht vertreten.
Welche Unterlagen brauche ich als ausländischer Gründer?
In jedem Fall einen gültigen Reisepass oder Personalausweis und Ihre Anschrift. Ausländische Urkunden, etwa Vollmachten oder der Registerauszug einer ausländischen Gesellschafterin, brauchen meist eine Apostille oder Legalisation und eine Übersetzung durch einen ermächtigten Übersetzer. Banken verlangen zusätzlich Angaben zur Herkunft der Mittel und zu den wirtschaftlich Berechtigten.






