Kurz erklärt: In 24 Stunden lässt sich eine UG beim Notar gründen, aber nicht ins Handelsregister eintragen. Die Beurkundung und die Anmeldung schaffen Sie mit guter Vorbereitung an einem Tag. Die Eintragung dauert danach je nach Registergericht einige Tage bis wenige Wochen. Wer wirklich ab morgen eine fertige UG braucht, kauft eine bereits eingetragene Vorrats-UG.

Was in 24 Stunden möglich ist – und was nicht
| Schritt | Realistische Dauer |
|---|---|
| Firmenname prüfen (IHK, Handelsregister) | wenige Stunden |
| Notartermin und Beurkundung (vor Ort oder online) | je nach Notar am selben oder nächsten Tag |
| Geschäftskonto eröffnen und Stammkapital einzahlen | bei Online-Banken oft 1–3 Tage |
| Anmeldung zum Handelsregister durch den Notar | sobald die Einzahlung nachgewiesen ist |
| Eintragung durch das Registergericht | einige Tage bis wenige Wochen |
Ein beschleunigtes Eilverfahren beim Registergericht gibt es nicht. Wie schnell eingetragen wird, hängt von der Auslastung des jeweiligen Gerichts und von vollständigen Unterlagen ab.
Schritt für Schritt zur UG
- Name und Gegenstand festlegen. Die Firma muss sich von anderen Firmen am selben Ort deutlich unterscheiden und den Zusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ tragen (§ 5a Abs. 1 GmbHG). Eine offizielle Namensreservierung gibt es nicht; eine kurze Prüfung durch die IHK ist sinnvoll.
- Musterprotokoll oder individuelle Satzung. Bei bis zu drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer kann das gesetzliche Musterprotokoll verwendet werden (§ 2 Abs. 1a GmbHG). Das spart Zeit und Notarkosten, lässt aber kaum individuelle Regelungen zu.
- Beurkundung beim Notar. Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden (§ 2 GmbHG). Seit August 2022 geht das auch online per Videokommunikation über die Notar-App der Bundesnotarkammer; dafür brauchen Sie einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion.
- Stammkapital einzahlen. Bei der UG muss das Stammkapital vor der Anmeldung vollständig und in bar eingezahlt sein; Sacheinlagen sind ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2 GmbHG). Dafür brauchen Sie ein Geschäftskonto auf den Namen der UG in Gründung.
- Anmeldung zum Handelsregister. Der Geschäftsführer versichert, dass die Einlage zu seiner freien Verfügung steht. Der Notar reicht die Anmeldung elektronisch beim Registergericht ein.
- Eintragung abwarten. Erst mit der Eintragung entsteht die UG als juristische Person (§ 11 Abs. 1 GmbHG).
- Nach der Eintragung: Gewerbe anmelden (falls gewerblich tätig), den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch ans Finanzamt senden und die wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister melden.
Haftung vor der Eintragung
Zwischen Beurkundung und Eintragung existiert die UG als „Vorgesellschaft“. Wer in dieser Zeit im Namen der Gesellschaft handelt, haftet persönlich (§ 11 Abs. 2 GmbHG). Größere Verträge sollten Sie deshalb erst nach der Eintragung schließen – oder eine bereits eingetragene Gesellschaft nutzen.
Was kostet die Gründung?
Die Notar- und Registerkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und der Handelsregistergebührenverordnung. Wer das Musterprotokoll nutzt, profitiert von einem niedrigeren Geschäftswert (§ 105 Abs. 6 GNotKG). Hinzu kommen das Stammkapital, gegebenenfalls Gebühren für die Gewerbeanmeldung und die laufenden Kosten für Buchhaltung und Jahresabschluss. Einen Überblick gibt der Ratgeber Vorteile und Nachteile der UG mit Musterprotokoll.
Der echte 24-Stunden-Weg: die Vorrats-UG
Eine Vorrats-UG ist bereits gegründet, das Stammkapital ist eingezahlt und die Gesellschaft ist im Handelsregister eingetragen. Nach der Übernahme der Anteile beim Notar können Sie sofort handeln – ohne Wartezeit und ohne Haftungsrisiko aus der Gründungsphase. Mehr dazu in unseren Ratgebern Vorratsgesellschaft: Was ist das? und Vorrats-UG oder Vorrats-GmbH.
Passende Leistung: Sofort startklar mit einer eingetragenen Gesellschaft: Vorrats-UG kaufen. Für die klassische Neugründung begleiten wir Sie unter UG gründen.
Häufige Fragen zur schnellen UG-Gründung
Kann man eine UG wirklich in 24 Stunden gründen?
Die Beurkundung beim Notar ist innerhalb eines Tages möglich. Rechtlich entsteht die UG aber erst mit der Eintragung ins Handelsregister, und die dauert meist einige Tage bis wenige Wochen. Sofort handlungsfähig sind Sie nur mit einer Vorrats-UG.
Kann ich eine UG online gründen?
Ja. Seit August 2022 ist die Online-Gründung per Videokonferenz über die Notar-App der Bundesnotarkammer möglich. Sie brauchen einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und ein NFC-fähiges Smartphone.
Muss das Stammkapital vor der Eintragung eingezahlt werden?
Ja. Bei der UG muss das gesamte Stammkapital vor der Anmeldung zum Handelsregister in bar eingezahlt sein. Sacheinlagen sind nicht zulässig.
Hafte ich vor der Eintragung persönlich?
Wer vor der Eintragung im Namen der Gesellschaft handelt, haftet persönlich (§ 11 Abs. 2 GmbHG). Dieses Risiko entfällt, wenn Sie eine bereits eingetragene Vorrats-UG übernehmen.
Wann lohnt sich das Musterprotokoll?
Bei einfachen Gründungen mit bis zu drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer. Wer besondere Regelungen braucht, etwa zu Vorkaufsrechten oder Abfindungen, sollte eine individuelle Satzung wählen.
Persönliche Beratung
Sie brauchen schnell eine haftungsbeschränkte Gesellschaft? Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch mit Jörg Braunsdorf, Berater bei Companies24 – unter 0800 6407140 oder über unsere Kontaktseite. Für rechtliche und steuerliche Einzelfragen arbeiten Sie bitte mit einem Rechtsanwalt bzw. Steuerberater zusammen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.