Kurz erklärt: Wer eine GmbH auflösen will, durchläuft drei Phasen: Die Gesellschafter beschließen die Auflösung, ein Liquidator wickelt die Gesellschaft ab (Gläubiger bezahlen, Vermögen verwerten, Sperrjahr abwarten) und erst danach wird die GmbH aus dem Handelsregister gelöscht. Realistisch dauert das 12 bis 18 Monate und kostet für eine kleine GmbH meist 3.000 bis 8.000 Euro.
| Dauer | mind. 12 Monate (Sperrjahr), in der Praxis meist 12–18 Monate |
|---|---|
| Kosten (kleine GmbH) | ca. 3.000–8.000 € inkl. Notar, Gericht, Bundesanzeiger und Steuerberatung |
| Rechtsgrundlage | §§ 60–77 GmbHG |
| GmbH hat Schulden? | nur möglich, wenn das Vermögen für alle Gläubiger reicht – sonst Insolvenzantrag (GmbH mit Schulden auflösen) |
| Schneller ohne Sperrjahr? | nur in Sonderfällen – siehe GmbH löschen ohne Sperrjahr |
Inhaltsverzeichnis
- Was bedeutet die Liquidation einer GmbH rechtlich?
- Liquidation GmbH Ablauf Checkliste: Schritt für Schritt
- GmbH Sperrjahr verkürzen: Was wirklich möglich ist
- Haftung Geschäftsführer während Liquidation: Risiken kennen
- Kosten Liquidation GmbH: Was Sie einplanen müssen
- Spezialfall: Liquidation bei Überschuldung oder Insolvenzreife
- Praktische Vorlagen, Muster und digitale Abwicklung
- Fazit: Rechtssichere Liquidation mit professioneller Begleitung
- Häufig gestellte Fragen
Zuletzt aktualisiert: 7. Oktober 2026
Was bedeutet die Liquidation einer GmbH rechtlich?
Eine GmbH auflösen heißt rechtlich: Auflösung und anschließende Liquidation. Die Liquidation ist das geordnete, gesetzlich geregelte Verfahren zur Auflösung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, bei dem alle Verbindlichkeiten beglichen, Vermögenswerte verteilt und die Gesellschaft schließlich aus dem Handelsregister gelöscht wird. Das Verfahren ist in den §§ 60 bis 77 GmbHG abschließend geregelt und folgt einer zwingenden Reihenfolge.
Companies24 begleitet Geschäftsführer und Gesellschafter seit über 30 Jahren durch diesen Prozess. Die Liquidation ist kein einfacher Verwaltungsakt, sondern ein rechtsförmliches Verfahren mit erheblichen Haftungsrisiken. Wer die Reihenfolge nicht einhält oder Fristen versäumt, riskiert persönliche Haftung.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Auflösung und Liquidation. Die Auflösung ist der Beschluss, die Gesellschaft zu beenden. Die Liquidation ist der operative Abwicklungsprozess, der danach beginnt. Erst nach Abschluss beider Phasen kann die Löschung aus dem Handelsregister beantragt werden.
Grundlage für das gesamte Verfahren ist das GmbH-Gesetz (GmbHG) in der aktuellen Fassung. Wer die dortigen Vorschriften kennt, versteht, warum eine professionelle Begleitung oft eine Notwendigkeit ist.
Liquidation GmbH Ablauf Checkliste: Schritt für Schritt
Der Ablauf einer GmbH-Liquidation ist gesetzlich vorgeschrieben. Abweichungen führen zu Verzögerungen und können die persönliche Haftung begründen.

| Schritt | Maßnahme | Zuständig | Frist / Besonderheit |
|---|---|---|---|
| 1 | Auflösungsbeschluss der Gesellschafterversammlung | Gesellschafter | Mind. 3/4-Mehrheit, schriftlich protokollieren |
| 2 | Anmeldung zum Handelsregister | Liquidator / Notar | Unverzüglich nach Beschluss |
| 3 | Gläubigeraufruf im Bundesanzeiger | Liquidator | Beginn des Sperrjahres |
| 4 | Erstellung der Liquidationseröffnungsbilanz | Liquidator / Steuerberater | Zum Auflösungszeitpunkt |
| 5 | Begleichung aller Verbindlichkeiten | Liquidator | Vor Vermögensverteilung |
| 6 | Steuerliche Abwicklung, Schlussbilanz | Steuerberater / Finanzamt | Alle Steuern müssen geklärt sein |
| 7 | Vermögensverteilung an Gesellschafter | Liquidator | Erst nach Ablauf des Sperrjahres |
| 8 | Löschungsantrag beim Registergericht | Notar | Nach vollständiger Abwicklung |
Schritt 1: Auflösungsbeschluss der Gesellschafterversammlung
Der Auflösungsbeschluss ist der formale Startpunkt. Die Gesellschafterversammlung fasst diesen Beschluss mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen, sofern der Gesellschaftsvertrag keine strengere Regelung vorsieht.
Der Auflösungsbeschluss selbst ist grundsätzlich formfrei, sollte aber schriftlich protokolliert werden. Notariell beglaubigt werden muss die anschließende Anmeldung zum Handelsregister (bei satzungsändernden Beschlüssen ist zusätzlich eine Beurkundung nötig). Gleichzeitig wird in der Regel der bisherige Geschäftsführer zum Liquidator bestellt, sofern die Gesellschafter keine andere Person benennen.
Checkliste Auflösungsbeschluss:
- Gesellschafterversammlung einberufen und Beschluss mit qualifizierter Mehrheit fassen
- Beschluss schriftlich protokollieren und von allen Gesellschaftern unterzeichnen lassen
- Liquidator benennen und dessen Vertretungsmacht dokumentieren
- Beschluss und Liquidatorenbestellung zur Anmeldung vorbereiten
Schritt 2: Anmeldung zum Handelsregister und Gläubigeraufruf
Nach dem Auflösungsbeschluss muss der Liquidator die Auflösung unverzüglich zum Handelsregister anmelden. Diese Anmeldung erfolgt über einen Notar und löst die Publizitätspflicht aus.
Gleichzeitig ist der Gläubigeraufruf im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Dieser Aufruf fordert alle bekannten und unbekannten Gläubiger auf, ihre Forderungen anzumelden. Mit dem Gläubigeraufruf beginnt das Sperrjahr. Während dieser Zeit darf kein Gesellschaftsvermögen an die Gesellschafter ausgekehrt werden.
Wer das Sperrjahr missachtet und Vermögen vorzeitig ausschüttet, haftet persönlich für Schäden, die Gläubigern dadurch entstehen.
Schritt 3: Aufgaben der Liquidatoren und Vermögensverteilung
Die Aufgaben der Liquidatoren umfassen die Erstellung der Liquidationseröffnungsbilanz, Beendigung laufender Geschäfte, Einziehung offener Forderungen, Veräußerung von Vermögen, Begleichung aller Verbindlichkeiten und Führung der Bücher während der Abwicklung.
Erst wenn alle Gläubiger befriedigt und das Sperrjahr abgelaufen sind, darf das verbleibende Restvermögen an die Gesellschafter verteilt werden. Die Kapitalrückzahlung erfolgt grundsätzlich im Verhältnis der Geschäftsanteile.
Schritt 4: Steuerliche Abwicklung und Löschungsantrag
Die steuerliche Abwicklung ist oft der zeitaufwendigste Teil. Das Finanzamt muss alle Steuerverbindlichkeiten der Gesellschaft für den gesamten Liquidationszeitraum veranlagen. Der Liquidator erstellt eine steuerliche Schlussbilanz und reicht alle ausstehenden Steuererklärungen ein. Eine Zustimmung des Finanzamts ist gesetzlich nicht vorgeschrieben; viele Registergerichte holen vor der Löschung jedoch eine Stellungnahme des Finanzamts ein, sodass offene Steuerfragen die Löschung verzögern können.
GmbH Sperrjahr verkürzen: Was wirklich möglich ist
Das Sperrjahr lässt sich nicht einfach abkürzen. Das Sperrjahr nach § 73 Abs. 1 GmbHG beginnt mit dem Tag der Bekanntmachung des Gläubigeraufrufs im Bundesanzeiger und beträgt zwingend ein Jahr. Eine formale Verkürzung durch Gesellschafterbeschluss oder Gerichtsentscheidung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Welche Sonderwege ohne Sperrjahr es gibt, erklärt unser Beitrag GmbH löschen ohne Sperrjahr.
Der einzige gesetzliche Ausweg: Sicherheitsleistung nach § 73 Abs. 2 GmbHG
Das Gesetz kennt jedoch eine Ausnahme. Nach § 73 Abs. 2 GmbHG ist für bekannte Gläubiger, die sich nicht melden, der geschuldete Betrag zu hinterlegen; ist eine Forderung noch nicht fällig oder streitig, darf das Vermögen erst verteilt werden, wenn dem Gläubiger Sicherheit geleistet ist. Voraussetzung ist, dass der Gläubiger seine Forderung nicht bereits angemeldet hat oder die Forderung noch nicht fällig ist.
Konkret bedeutet das: Der Liquidator identifiziert alle bekannten Gläubiger mit noch offenen Forderungen. Für diese wird eine angemessene Sicherheit hinterlegt, zum Beispiel durch Bankbürgschaft oder Hinterlegung beim Amtsgericht. Sobald die Sicherheit gestellt und das Sperrjahr abgelaufen ist, kann das übrige Gesellschaftsvermögen an die Gesellschafter verteilt werden.
Dieses Instrument ist besonders relevant, wenn die Gesellschaft nur wenige bekannte Gläubiger hat und deren Forderungen klar bezifferbar sind.
Die Sicherheitsleistung entbindet nicht von der Pflicht, den Gläubigeraufruf zu veröffentlichen und das Sperrjahr für unbekannte Gläubiger abzuwarten.
Was Gläubiger freiwillig leisten können: Verzichtserklärung
Bekannte Gläubiger können schriftlich erklären, dass sie auf die Geltendmachung ihrer Forderung verzichten. Liegt eine solche Erklärung vor, entfällt für diesen Gläubiger die Notwendigkeit einer Sicherheitsleistung.
Zeitgewinn durch konsequente Parallelisierung
Auch wenn das Sperrjahr selbst unverkürzt läuft, lässt sich die Gesamtdauer der Liquidation durch Parallelisierung erheblich reduzieren:
- Auflösungsbeschluss und Handelsregisteranmeldung schnell umsetzen, damit das Sperrjahr früh beginnt.
- Den Gläubigeraufruf unmittelbar nach Eintragung der Auflösung veröffentlichen.
- Steuerliche Abwicklung und Erstellung der Liquidationseröffnungsbilanz parallel zum laufenden Sperrjahr vorbereiten.
- Alle bekannten Gläubiger aktiv anschreiben und Forderungen prüfen.
- Schlussbilanz und Steuererklärungen so vorbereiten, dass sie unmittelbar nach Ablauf des Sperrjahres eingereicht werden können.
Wer diese Schritte konsequent parallelisiert, kann die Gesamtdauer auf 12 bis 18 Monate reduzieren. Ohne Vorbereitung dauert der Prozess häufig zwei bis drei Jahre.
Beauftragen Sie den Steuerberater bereits zum Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses. Die steuerliche Abwicklung parallel zur Abwicklungsphase zu starten, spart mehrere Monate. Klären Sie gleichzeitig, ob für einzelne Gläubiger eine Sicherheitsleistung nach § 73 Abs. 2 GmbHG sinnvoll ist.
Haftung Geschäftsführer während Liquidation: Risiken kennen
Die persönliche Haftung des Geschäftsführers endet nicht mit dem Auflösungsbeschluss. Während der Liquidationsphase trägt der Liquidator eine erhöhte Sorgfaltspflicht.

Konkrete Haftungsrisiken bestehen in folgenden Situationen:
- Vorzeitige Vermögensverteilung: Jede Ausschüttung vor Ablauf des Sperrjahres ist unzulässig; der Liquidator haftet der Gesellschaft auf Erstattung (§ 73 Abs. 3 GmbHG), und Gläubiger können diesen Anspruch pfänden.
- Unterlassener Insolvenzantrag: Stellt der Liquidator Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit fest, muss er unverzüglich Insolvenzantrag stellen.
- Fehlerhafte Liquidationseröffnungsbilanz: Eine unvollständige oder fehlerhafte Bilanz kann zur Haftung führen.
- Steuerliche Pflichtverletzungen: Werden Steuern nicht abgeführt oder Steuererklärungen nicht eingereicht, haftet der Liquidator persönlich.
Rechtssicherheit entsteht durch sorgfältige Dokumentation jedes einzelnen Schritts. Jede Entscheidung sollte schriftlich festgehalten und rechtlich abgesichert werden.
Kosten Liquidation GmbH: Was Sie einplanen müssen
Die Kosten einer GmbH-Liquidation hängen von Komplexität, Stammkapital, Anzahl der Gläubiger und Dauer ab.
Notarkosten: Berechnung nach GNotKG
Notarkosten sind gesetzlich geregelt. Für eine GmbH-Liquidation fallen typischerweise drei notarielle Vorgänge an: Beglaubigung der Anmeldung der Auflösung und der Liquidatoren, ggf. Entwurf des Gesellschafterbeschlusses und Beglaubigung der Löschungsanmeldung. Bei einer GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital bewegen sich die reinen Notarkosten für alle drei Vorgänge zusammen typischerweise im Bereich von 400 bis 800 Euro inklusive Auslagen und Umsatzsteuer.
Gerichtskosten: Registergericht
Das Registergericht erhebt für die Eintragungen Gebühren nach der Handelsregistergebührenverordnung (HRegGebV). Für eine GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital liegt diese Gebühr typischerweise bei rund 70 bis 100 Euro je Vorgang.
Veröffentlichungskosten: Bundesanzeiger
Der Gläubigeraufruf muss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Für einen standardisierten Gläubigeraufruf einer kleinen GmbH sind Kosten von ca. 50 bis 150 Euro realistisch.
Steuerberatungskosten: Größter variabler Kostenpunkt
Die Steuerberatungskosten hängen davon ab, wie viele Steuerjahre noch offen sind und wie komplex die Liquidationsbilanz ist.
| Leistung | Typische Größenordnung |
|---|---|
| Liquidationseröffnungsbilanz | 500 – 2.000 € je nach Komplexität |
| Jahresabschlüsse während der Abwicklung | 800 – 3.000 € pro Jahr |
| Steuerliche Schlussbilanz | 1.000 – 3.500 € |
| Steuererklärungen (KSt, GewSt, USt) pro Jahr | 500 – 2.000 € |
Beratungskosten: Rechtliche Begleitung
Für rechtliche Begleitung gelten die Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder individuelle Honorarvereinbarungen. Bei einer unkomplizierten Liquidation ist eine pauschale Begleitung häufig günstiger als eine stundenbasierte Abrechnung.
Gesamtkosten: Realistische Einordnung
Für eine GmbH mit überschaubarer Struktur sind Gesamtkosten von 3.000 bis 8.000 Euro für die vollständige Liquidation realistisch. Bei komplexeren Gesellschaften können die Kosten deutlich höher liegen.
Die wichtigste Kostenfalle ist nicht die professionelle Begleitung, sondern der Fehler: Eine vorzeitige Vermögensausschüttung oder eine fehlerhafte Schlussbilanz können Haftungsansprüche auslösen, die die Kosten einer ordentlichen Liquidation um ein Vielfaches übersteigen.
Für aktuelle Gebührentabellen empfiehlt sich ein Blick auf die offizielle Gebührenordnung des Bundesministeriums der Justiz.
Die Gesamtkosten einer Liquidation sind fast immer geringer als die Kosten einer verzögerten oder fehlerhaften Abwicklung. Professionelle Begleitung ist eine Absicherung, und mit den oben genannten Größenordnungen lässt sie sich realistisch budgetieren.
Spezialfall: Liquidation bei Überschuldung oder Insolvenzreife
Stellt der Liquidator fest, dass die Gesellschaft überschuldet oder zahlungsunfähig ist, greift nicht mehr das GmbHG, sondern die Insolvenzordnung. In diesem Fall ist ohne schuldhaftes Zögern ein Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht zu stellen – bei Zahlungsunfähigkeit spätestens nach drei Wochen, bei Überschuldung spätestens nach sechs Wochen (§ 15a InsO). Ausführlich: GmbH mit Schulden auflösen – Wege, Fristen, Haftung.
Die Unterscheidung zwischen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit ist entscheidend:
- Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn die Gesellschaft ihre fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann.
- Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt und keine positive Fortführungsprognose besteht.
Wer in dieser Situation trotzdem versucht, eine reguläre Liquidation durchzuführen, begeht eine Insolvenzverschleppung. Das ist eine Straftat nach § 15a Abs. 4 InsO und führt zur persönlichen Haftung. Lassen Sie diese Bewertung durch einen Fachmann vornehmen. Als Orientierung dient die Insolvenzordnung (InsO) in der aktuellen Fassung.
Praktische Vorlagen, Muster und digitale Abwicklung
Der größte praktische Engpass bei einer GmbH-Liquidation ist oft nicht das Wissen, sondern die fehlende Dokumentation.
Muster: Auflösungsbeschluss der Gesellschafterversammlung
Gesellschafterversammlung der [Firma] GmbH, [Ort], [Datum]
Die Gesellschafterversammlung beschließt mit [Anzahl] von [Gesamt] Stimmen:
- Die Gesellschaft wird zum [Datum] aufgelöst.
- Zum Liquidator wird bestellt: [Name, Anschrift].
- Der Liquidator ist allein vertretungsberechtigt.
[Unterschriften aller Gesellschafter]
Dieses Muster ersetzt keine Rechtsberatung, gibt aber eine strukturelle Orientierung für den Beschluss und die anschließende Handelsregisteranmeldung beim Notar.
Digitale Abwicklung: Was heute möglich ist
Viele Schritte der GmbH-Liquidation können heute digital oder hybrid abgewickelt werden. Die Anmeldung zum Handelsregister, die Veröffentlichung im Bundesanzeiger und die Kommunikation mit dem Finanzamt sind weitgehend digitalisiert. Was nicht digital geht: die notarielle Beglaubigung der Handelsregisteranmeldungen (Auflösung und Löschung).
Die Informationen des Bundesanzeigers zur Veröffentlichung von Gläubigeraufrufen geben einen guten Überblick über die aktuellen digitalen Möglichkeiten.
Praktische Checkliste: Unterlagen für den Liquidationsprozess
- Gesellschaftsvertrag in aktueller Fassung
- Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Letzte Jahresabschlüsse (mindestens die letzten drei Jahre)
- Vollständige Gläubigerliste mit Forderungsbeträgen
- Liquidationseröffnungsbilanz zum Auflösungsstichtag
- Nachweis der Gläubigeraufruf-Veröffentlichung im Bundesanzeiger
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
- Schlussbilanz und alle Steuererklärungen für den Liquidationszeitraum
- Notariell beglaubigter Löschungsantrag
Wann ist eine GmbH aufgelöst – und wann erlischt sie?
Eine GmbH ist aufgelöst, sobald ein Auflösungsgrund nach § 60 Abs. 1 GmbHG eintritt – meist durch Gesellschafterbeschluss, aber auch durch Zeitablauf, Urteil, Insolvenz oder die Löschung wegen Vermögenslosigkeit durch das Registergericht (§ 394 FamFG). Beendet ist die Gesellschaft damit noch nicht: Sie besteht als „GmbH in Liquidation“ fort. Die Liquidatoren beenden die laufenden Geschäfte, ziehen Forderungen ein und begleichen Verbindlichkeiten. Die Auflösung wird in notariell beglaubigter Form zum Handelsregister angemeldet; anschließend folgt die Bekanntmachung der Auflösung mit dem Gläubigeraufruf.
Erst nach Ablauf des Sperrjahres darf das verbleibende Vermögen an die Gesellschafter verteilt werden. Mit der Löschung im Handelsregister erlischt die Gesellschaft – in der Praxis dauert das insgesamt meist mindestens 13 Monate. Taucht nach der Löschung noch Vermögen auf, kann eine Nachtragsliquidation nötig werden.
Weiterführende Ratgeber
Fazit: Rechtssichere Liquidation mit professioneller Begleitung
Eine GmbH auflösen heißt rechtlich: Auflösung und anschließende Liquidation. Die Liquidation ist kein Prozess, den man nebenbei erledigt. Wer die gesetzlichen Anforderungen des GmbHG und der InsO kennt und konsequent einhält, schützt sich vor persönlicher Haftung und schließt die Gesellschaft sauber ab. Wer improvisiert, zahlt meistens mehr als er spart.
Häufig gestellte Fragen
Ist es möglich, eine GmbH ohne Sperrjahr aufzulösen?
Das Sperrjahr nach § 73 GmbHG ist gesetzlich vorgeschrieben und kann grundsätzlich nicht umgangen werden. Es beginnt mit dem öffentlichen Gläubigeraufruf im Bundesanzeiger. Sind jedoch alle Gläubiger bekannt, vollständig befriedigt und haben schriftlich auf weitere Ansprüche verzichtet, kann das Registergericht in der Praxis die Löschung früher eintragen. Im regulären Liquidationsverfahren ist eine Verkürzung des Sperrjahres auf null Monate nicht möglich; zu den Sonderwegen ohne Sperrjahr siehe unseren Beitrag „GmbH löschen ohne Sperrjahr“. Professionelle Beratung hilft, den Prozess so zügig wie gesetzlich erlaubt abzuwickeln.
Wann haftet der Geschäftsführer einer GmbH mit seinem Privatvermögen?
Während der Liquidation GmbH haftet der Geschäftsführer persönlich, wenn er Zahlungen an Gesellschafter leistet, bevor alle Gläubiger befriedigt sind (§ 73 GmbHG), oder wenn er bei eingetretener Insolvenzreife die Stellung des Insolvenzantrags verzögert (§ 15a InsO). Auch Steuerschulden, die durch pflichtwidriges Handeln entstehen, können zur persönlichen Haftung führen. Eine frühzeitige rechtliche Begleitung der Abwicklung reduziert diese Haftungsrisiken erheblich.
Welche Kosten fallen bei einer GmbH-Liquidation an?
Die Kosten einer Liquidation GmbH setzen sich aus mehreren Positionen zusammen: Notarkosten für die Beglaubigung der Handelsregisteranmeldungen, Gerichtskosten für die Eintragung ins Handelsregister, Veröffentlichungsgebühren im Bundesanzeiger sowie Steuerberaterhonorare für die Liquidationseröffnungsbilanz und die steuerliche Schlussbilanz. Hinzu kommen gegebenenfalls Beratungskosten. Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab. Aktuelle Preisauskünfte erhalten Sie direkt bei Companies24.
Muss das Finanzamt der Löschung einer GmbH zustimmen?
Das Finanzamt muss der Löschung nicht formal zustimmen, aber das Registergericht verlangt in der Praxis eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung oder zumindest den Nachweis, dass alle steuerlichen Pflichten erfüllt sind. Offene Steuerschulden oder ausstehende Steuererklärungen blockieren die Löschung aus dem Handelsregister. Die steuerliche Schlussbilanz und die abschließenden Steuererklärungen müssen daher vor dem Löschungsantrag beim Registergericht eingereicht und bearbeitet sein.
Komplexe Liquidationen, Haftungsfragen und die Abgrenzung zur Insolvenzreife erfordern Erfahrung, die über gesetzliche Grundkenntnisse hinausgeht. Companies24 begleitet Geschäftsführer und Gesellschafter seit 1995 diskret und lösungsorientiert durch den gesamten Abwicklungsprozess, von der Vorbereitung des Auflösungsbeschlusses bis zum Löschungsantrag beim Registergericht. Buchen Sie jetzt Ihren Beratungstermin und schließen Sie Ihre GmbH rechtssicher und ohne unnötige Verzögerungen ab.
This article was written using GrandRanker
Persönliche Beratung zur Auflösung Ihrer GmbH
Sie möchten Ihre GmbH auflösen? Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch mit Jörg Braunsdorf, Berater bei Companies24 – unter 0800 6407140 oder über unsere Kontaktseite.





