17/09/2026

UG gründen ohne Notar möglich? So geht’s 2026

UG gründen ohne Notar möglich? Erfahren Sie, wie die Online-Beurkundung seit 2022 ohne Notarbesuch funktioniert, was sie kostet und welche Grenzen gelten.

Inhaltsverzeichnis

Zuletzt aktualisiert: 17. September 2026

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UG gründen ohne Notar möglich: Was wirklich erlaubt ist

Die kurze Antwort lautet: Eine UG (haftungsbeschränkt) lässt sich in Deutschland nicht ohne notarielle Beurkundung gründen, aber seit August 2022 ohne persönlichen Notarbesuch. Genau hier liegt die Verwirrung, die viele Gründungsportale bewusst offenlassen. Bei Companies24 begleiten wir seit über 30 Jahren Gründungen und erleben täglich, wie dieser eine Satz Gründer auf die falsche Spur führt.

Der Unterschied zwischen ohne Notar und ohne Notarbesuch

Ohne Notarbesuch bedeutet: Die Beurkundung findet per Video-Kommunikation statt, der Notar bleibt rechtlich zwingend beteiligt. Sie sparen Anfahrt und Terminkoordination, nicht die Beurkundung selbst.

Achtung
Wer eine UG über ein Billigportal „ohne Notar“ gründet und später eine Satzungsänderung oder Kapitalerhöhung braucht, riskiert zusätzliche Kosten und Aufwand, da die fehlerhafte Struktur korrigiert werden muss, bevor die eigentliche Änderung beurkundet werden kann.

Wann die notarielle Beurkundung zwingend ist

Die Beurkundungspflicht greift in mehreren Fällen, nicht nur bei der Erstgründung:

  • Gründung: Der Gesellschaftsvertrag muss beurkundet werden.
  • Satzungsänderung: Jede Änderung des Gesellschaftsvertrags, etwa Stammkapital oder Unternehmensgegenstand.
  • Geschäftsführerwechsel: Die Bestellung oder Abberufung erfolgt per Gesellschafterbeschluss; die Anmeldung zum Handelsregister muss notariell beglaubigt werden.
  • Kapitalmaßnahmen: Erhöhung oder Herabsetzung des Stammkapitals.
  • Verschmelzung und Umwandlung: Strukturveränderungen mit Registerwirkung.

Die Online-Gründung seit dem 01.08.2022: Rechtlicher Rahmen

Seit dem 1. August 2022 ist die notarielle Online-Beurkundung für die Gründung einer GmbH oder UG bundesweit zulässig; seit dem 1. August 2023 auch für Sachgründungen und Satzungsänderungen. Die Regelung steht im Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) und ergänzt das Beurkundungsgesetz um die Video-Kommunikation als zulässige Form. Damit ist die Fernbeurkundung kein Sonderweg mehr, sondern ein reguläres Verfahren.

Voraussetzungen für die Online-Beurkundung

Nicht jede Gründung darf online beurkundet werden. Die wesentlichen Bedingungen:

  • Alle Gesellschafter müssen teilnehmen können, entweder persönlich per Video oder über einen bevollmächtigten Vertreter.
  • Die Identitätsprüfung erfolgt zwingend über die Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres Personalausweises oder eines gleichwertigen elektronischen Ausweises; ein Videoident-Verfahren ist nicht zulässig.
  • Der Notar muss die Online-Beurkundung anbieten. Nicht jede Kanzlei ist technisch dafür ausgestattet.
  • Die Gründungsurkunde wird elektronisch erstellt, qualifiziert signiert und vom Notar an das Handelsregister übermittelt.

Technische Anforderungen an Hard- und Software

Das ist der Teil, den kaum ein Ratgeber sauber erklärt. Für eine reibungslose Online-Beurkundung brauchen Sie:

  • Stabile Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite für Video und Upload der Ausweisdokumente.
  • Webcam und Mikrofon, idealerweise integriert oder als externes USB-Gerät.
  • Die App „Notar“ der Bundesnotarkammer auf einem NFC-fähigen Smartphone oder Tablet, über die Ausweisprüfung und Videokonferenz laufen. Manche Systeme laufen nur auf Desktop, nicht auf dem Smartphone.
  • Gültiger Personalausweis (oder eID-Karte/elektronischer Aufenthaltstitel) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und bekannter PIN.
  • Ruhiger, gut beleuchteter Raum, in dem die Identitätsprüfung ohne Störung abläuft.
Profi-Tipp
Testen Sie Kamera, Mikrofon und Internetverbindung am Vortag. Technische Abbrüche mitten in der Beurkundung sind der häufigste Grund, warum ein Online-Termin verschoben werden muss. Ein Fünf-Minuten-Test spart einen zweiten Anlauf.

Ablauf der notariellen Online-Beurkundung Schritt für Schritt

Der Ablauf folgt einer festen Reihenfolge, die Sie vorab kennen sollten. So wissen Sie, wann welcher Schritt ansteht und wo Verzögerungen entstehen.

Person vor einem Laptop bei der notariellen Online-Beurkundung, um eine UG gründen ohne Notar vor Ort zu können.
Person vor einem Laptop bei der notariellen Online-Beurkundung, um eine UG gründen ohne Notar vor Ort zu können.
  1. Vorbereitung: Gesellschaftsvertrag oder Musterprotokoll klären, Gesellschafter und Geschäftsführer festlegen, Stammkapital bestimmen.
  2. Terminvereinbarung: Notartermin online buchen, Unterlagen vorab einreichen.
  3. Identitätsprüfung: Ausweis über die eID-Funktion in der Notar-App verifizieren.
  4. Beurkundungstermin: Vertrag wird verlesen, genehmigt und qualifiziert elektronisch signiert.
  5. Einzahlung des Stammkapitals: Bareinlage auf das Geschäftskonto, Nachweis an den Notar.
  6. Anmeldung zum Handelsregister: Der Notar reicht elektronisch beim Registergericht ein.
  7. Gewerbeanmeldung und Steuernummer: Nach Eintragung beim Gewerbeamt und Finanzamt.

Musterprotokoll UG: Vorteile und Nachteile im Überblick

Das Musterprotokoll ist eine gesetzlich vorgegebene Vereinfachung für Standardgründungen. Es bündelt Gründung, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste in einem Dokument und senkt dadurch den Beurkundungsaufwand.

Vorteile:

  • Günstiger, weil der Notar weniger prüfen muss
  • Schneller, weil keine individuellen Klauseln verhandelt werden
  • Rechtssicher für einfache Konstellationen

Nachteile:

  • Nur für bis zu drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer
  • Keine individuellen Regelungen zu Gewinnverteilung, Vorkaufsrechten oder Wettbewerbsverboten
  • Spätere Anpassungen erfordern eine Satzungsänderung mit erneuter Beurkundung
KriteriumMusterprotokollIndividueller Gesellschaftsvertrag
Gesellschaftermax. 3unbegrenzt
Kostenniedrigerhöher
Geschwindigkeitsehr schnellabhängig von Verhandlung
Flexibilitätgeringhoch
Spätere Änderungenaufwendigeinfacher planbar
Wichtige Erkenntnis
Für eine Ein-Personen-UG mit klarer Struktur ist das Musterprotokoll fast immer die richtige Wahl. Sobald Investoren, mehrere Gesellschafter oder Sonderrechte im Spiel sind, kostet der individuelle Vertrag weniger Nerven als die spätere Korrektur.

Notarkosten UG Gründung: Online-Verfahren im Kostenvergleich

Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG); bei Gründung mit Musterprotokoll ist Geschäftswert das Stammkapital, bei individueller Satzung gilt ein Mindestgeschäftswert von 30.000 Euro. Entscheidend: Die Online-Beurkundung ist im GNotKG nicht als eigener Gebührentatbestand vorgesehen. Die Beurkundungsgebühr bleibt identisch, egal ob Sie im Notarbüro sitzen oder per Video zugeschaltet sind. Was sich unterscheidet, sind ausschließlich die Nebenkosten.

Wie sich die Beurkundungsgebühr berechnet

Für eine UG mit dem gesetzlichen Mindeststammkapital von 1 Euro fällt die Beurkundungsgebühr in die niedrigste Wertstufe. Bei einem üblichen Stammkapital von 1.000 Euro liegt der Geschäftswert ebenfalls in dieser unteren Stufe. Die konkrete Gebühr ergibt sich aus der Tabelle in § 34 GNotKG und dem Kostenverzeichnis: bei einer Ein-Personen-Gründung eine 1,0-Gebühr (Nr. 21200 KV GNotKG, mindestens 60 Euro), bei mehreren Gründern eine 2,0-Gebühr (Nr. 21100 KV GNotKG, mindestens 120 Euro).

Online vs. Vor-Ort: Was sich tatsächlich ändert

KostenpositionOnline-VerfahrenVor-Ort-Verfahren
Beurkundungsgebühr (GNotKG)identischidentisch
Auslagen nach Teil 3 KV GNotKG (online zusätzlich Entgelt für das Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer)identischidentisch
Handelsregistereintragungidentischidentisch
Anfahrt / Reisezeitentfälltfällt an
Arbeitszeit / Ausfallgeringerhöher
Technik-Setup (Kamera, Mikrofon)einmalig, meist vorhandennicht nötig
Verschiebungskosten bei Technikabbruchmöglichnicht relevant

Die Tabelle macht die eigentliche Botschaft sichtbar: Ein Online-Termin ist bei den Notargebühren nicht günstiger; hinzu kommt lediglich ein geringes Entgelt für das Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer. Wer mit ‚Online-Gründung spart Notarkosten‘ wirbt, meint in Wahrheit gesparte Fahrt- und Ausfallkosten.

Realistische Größenordnung

Eine belastbare Zahl lässt sich nur für die eigene Konstellation nennen, weil Stammkapital, Vertragsart und Kanzlei den Geschäftswert und damit die Gebühr bestimmen. Als Orientierung: Bei einem Stammkapital im unteren dreistelligen Bereich bewegen sich die reinen Notargebühren für die Beurkundung typischerweise im niedrigen dreistelligen Eurobereich; hinzu kommen Auslagen und die Registergebühr. Pauschale ‚ab 99 Euro‘-Versprechen aus dem Netz beziehen sich meist auf Portalpakete.

Achtung
Vorsicht bei Billigportalen, die ‚ohne Notar‘ mit Festpreis bewerben. Die gesetzliche Beurkundungsgebühr fällt in jedem Fall an, wer sie umgeht, riskiert eine nicht eintragungsfähige Gründung und damit Folgekosten.
Profi-Tipp
Fordern Sie vor der Beauftragung eine schriftliche Kostenaufstellung an, die Beurkundungsgebühr, Auslagen und Registergebühr getrennt ausweist. So erkennen Sie sofort, ob ein Anbieter die gesetzlichen Gebühren korrekt abbildet oder mit Lockpreisen arbeitet.

UG gründen innerhalb von 24 Stunden: Zeitersparnis in der Praxis

Die 24-Stunden-Angabe bezieht sich auf einen klar abgegrenzten Teil des Verfahrens, nicht auf die gesamte Gründung. Wer versteht, welche Schritte wirklich in 24 Stunden passen und welche nicht, plant realistisch und vermeidet Enttäuschungen.

Was in 24 Stunden tatsächlich möglich ist

Der Zeitgewinn der Online-Beurkundung liegt in der Vorlaufphase. Statt einen Präsenztermin zu koordinieren, lassen sich Identitätsprüfung und Beurkundung an einem einzigen Vormittag abwickeln, vorausgesetzt, alle Gesellschafter sind unterschriftsbereit und die Unterlagen liegen vollständig vor. In dieser Konstellation sind Beurkundung und elektronische Einreichung beim Registergericht am selben Tag machbar.

Was nicht in 24 Stunden passiert

Die Eintragung im Handelsregister selbst liegt nicht in der Hand des Gründers. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Registergericht erheblich und hängt von Auslastung, Vollständigkeit der Einreichung und Rückfragen ab. Auch die Einzahlung des Stammkapitals auf das Geschäftskonto und der Nachweis an den Notar benötigen Zeit, bei manchen Banken mehrere Werktage. Erst mit der Eintragung entsteht die UG als Kapitalgesellschaft wirksam.

Realistische Zeitachse im Überblick

PhaseTypische DauerEngpassfaktor
Vorbereitung (Vertrag, Gesellschafter, Kapital)1-3 TageAbstimmung der Gesellschafter
Terminvereinbarung beim Notar1-10 TageVerfügbarkeit der Kanzlei
Identitätsprüfung + Beurkundung1 TagTechnik, Ausweise
Einzahlung Stammkapital1-5 WerktageBanklaufzeit
Handelsregistereintragungmehrere Tage bis WochenRegistergericht
Gewerbeanmeldung + Steuernummernach EintragungKommune / Finanzamt

Die Tabelle zeigt: Die Online-Beurkundung verkürzt die Vorlaufzeit, nicht die Registerphase. Wer ‚innerhalb 24 Stunden‘ hört, sollte gedanklich zwischen ‚beurkundet in 24 Stunden‘ und ‚eingetragen in 24 Stunden‘ unterscheiden.

Wo Verzögerungen in der Praxis entstehen

  • Unvollständige Unterlagen bei der Einreichung führen zu Rückfragen des Registergerichts und verlängern die Eintragung.
  • Technische Abbrüche während der Video-Beurkundung erfordern einen neuen Termin.
  • Fehlende Kapitalnachweise blockieren die Anmeldung, bis die Einzahlung belegt ist.
  • Auslandsbezug bei Gesellschaftern oder Beteiligungen löst zusätzliche Prüfungen aus.
Profi-Tipp
Planen Sie den 24-Stunden-Zeitraum ab dem Moment, in dem alle Gesellschafter unterschriftsbereit sind und die Ausweise bereitliegen. Wer erst Ausweise besorgt, Gesellschafterbeschlüsse abstimmt oder das Geschäftskonto eröffnet, verliert die Zeit vor dem eigentlichen Verfahren, nicht darin.
Wichtige Erkenntnis
Die Online-Gründung ist schnell. Wer die Registerphase und die Kapitaleinzahlung realistisch einplant, erlebt keine Überraschung, und kann den tatsächlichen Zeitvorteil gegenüber dem Präsenztermin sauber beziffern: gespart werden Anfahrt, Terminkoordination und Ausfallzeit, nicht die Bearbeitungsdauer der Behörden.

Grenzen der Online-Gründung: Wann Sie doch zum Notar müssen

Es gibt Konstellationen, in denen die Fernbeurkundung ausscheidet. Dazu zählen:

  • Gesellschafter ohne Ausweis mit Online-Ausweisfunktion (eID).
  • Ausländische Gesellschaften als Gesellschafter, bei denen Unterlagen und Vertretungsverhältnisse geprüft werden müssen.
  • Komplexe Vertragswerke mit Sonderrechten, Treuhandverhältnissen oder mehrstufigen Beteiligungen.
  • Bestimmte Strukturmaßnahmen, etwa Umwandlungen oder Anteilsübertragungen, die (noch) nicht online beurkundet werden können.

Passende Leistung: Wer sofort handlungsfähig sein muss, kann statt einer Neugründung eine bereits eingetragene Gesellschaft übernehmen: Vorrats-UG kaufen. Für die klassische Neugründung begleiten wir Sie unter UG gründen.

Fazit: Für wen sich die Online-Gründung der UG eignet

Die Online-Gründung passt für Gründer, die eine klare Standardstruktur brauchen, schnell handlungsfähig sein wollen und den Notartermin nicht als Hindernis, sondern als Formalität sehen. Sie spart Anfahrt und Koordination, nicht die Beurkundung. Wer komplexe Strukturen, ausländische Beteiligungen oder Vermögensschutz plant, sollte den Weg vorher durchdenken.

Häufig gestellte Fragen

Ist eine UG-Gründung komplett ohne Notar möglich?

Nein. Der Gesellschaftsvertrag einer UG muss nach dem GmbH-Gesetz notariell beurkundet werden. Seit dem 01.08.2022 ist die Beurkundung jedoch auch im Wege der Online-Gründung möglich, bei der Sie den Notar per Video-Kommunikation erreichen. Sie sparen also den Notarbesuch, nicht den Notar. Die elektronische Signatur ersetzt dabei die persönliche Unterschrift vor Ort, die Identitätsprüfung erfolgt über ein anerkanntes Verfahren.

Was kostet ein Notar bei UG Gründung?

Die Notarkosten UG Gründung richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz; mit Musterprotokoll orientieren sie sich am Stammkapital, bei individueller Satzung gilt ein Mindestgeschäftswert von 30.000 Euro. Bei einem typischen Stammkapital von 1.000 Euro fallen für Beurkundung und Vollzugsgebühren in der Regel Beträge im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich an. Dazu kommen Gebühren für das Handelsregister. Die genauen Kosten hängen vom Einzelfall ab, eine verbindliche Auskunft gibt der beauftragte Notar.

Welche Voraussetzungen gelten für die Online-Beurkundung einer UG?

Sie benötigen einen Ausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), ein NFC-fähiges Smartphone oder Tablet mit der App der Bundesnotarkammer sowie eine stabile Internetverbindung. Alle Gesellschafter müssen an der Video-Kommunikation teilnehmen. Zudem müssen der Unternehmensgegenstand und die Firmierung feststehen. Bei komplexen Strukturen oder Auslandsbezug kann der Notar eine Vor-Ort-Beurkundung verlangen.

Kann ich das Musterprotokoll auch bei der Online-Gründung nutzen?

Ja, das Musterprotokoll kann auch im Rahmen der Online-Beurkundung verwendet werden. Es eignet sich für Standardgründungen mit bis zu drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer. Der Vorteil liegt in den geringeren Notarkosten und dem schnelleren Ablauf. Sobald Sie individuelle Regelungen zu Geschäftsführung, Gewinnverteilung oder Einzahlungspflicht benötigen, ist ein individueller Gesellschaftsvertrag sinnvoll.


Ob UG, GmbH oder eine Struktur mit mehreren Beteiligten: Die Formalität ist selten das Problem, die falsche Struktur ist es. Lassen Sie vor der Gründung klären, welche Rechtsform zu Ihrem Vorhaben passt und welche Schritte wirklich nötig sind. Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Companies24 und gründen Sie mit einer Struktur, die auch bei Wachstum und Haftungsfragen hält.

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