Kurz erklärt: Bei einer Holding-Struktur halten Sie Ihre operative GmbH nicht privat, sondern über eine eigene Holding-GmbH. Der Steuervorteil entsteht nicht bei der laufenden Besteuerung der Gewinne, sondern bei Ausschüttungen und beim Verkauf von Beteiligungen: Diese sind auf Ebene der Holding zu rund 95 Prozent steuerfrei. Das lohnt sich vor allem, wenn Gewinne reinvestiert oder Beteiligungen später verkauft werden sollen.

So funktioniert eine Holding-Struktur
Die typische Struktur hat zwei Ebenen: Sie als Gesellschafter halten die Anteile an der Holding-GmbH, und die Holding hält die Anteile an einer oder mehreren operativen Gesellschaften. Die operative GmbH macht das Geschäft, die Holding verwaltet Beteiligungen und Kapital.
Die Steuerbelastung im Vergleich
| Vorgang | Anteile privat gehalten | Anteile über Holding-GmbH |
|---|---|---|
| Gewinn der operativen GmbH | Körperschaft- und Gewerbesteuer, je nach Hebesatz rund 30 % | identisch, rund 30 % |
| Gewinnausschüttung | Abgeltungsteuer 25 % zzgl. Soli (oder Teileinkünfteverfahren) | zu 95 % steuerfrei (§ 8b Abs. 1 und 5 KStG), effektiv rund 1,5 %, sofern die Beteiligungsgrenzen erfüllt sind |
| Verkauf der Beteiligung | Teileinkünfteverfahren: 60 % des Gewinns steuerpflichtig (§ 17, § 3 Nr. 40 EStG) | zu 95 % steuerfrei (§ 8b Abs. 2 und 3 KStG), effektiv rund 1,5 % |
| Spätere Auszahlung an Sie privat | – | Abgeltungsteuer bzw. Teileinkünfteverfahren erst bei Ausschüttung der Holding |
Die Holding spart also keine Steuer auf den operativen Gewinn. Sie verschiebt die Besteuerung auf Ihrer privaten Ebene auf den Zeitpunkt, an dem Sie Geld tatsächlich privat entnehmen. Bis dahin kann das Kapital fast ungeschmälert in neue Projekte, Immobilien oder Beteiligungen fließen.
Voraussetzungen für die Steuerbefreiung
- Dividenden: Für die Körperschaftsteuer muss die Holding zu Beginn des Kalenderjahres mindestens 10 Prozent an der Tochter halten (§ 8b Abs. 4 KStG).
- Gewerbesteuer: Dividenden sind nur dann weitgehend gewerbesteuerfrei, wenn die Beteiligung zu Beginn des Erhebungszeitraums mindestens 15 Prozent beträgt (§ 9 Nr. 2a GewStG).
- Veräußerungsgewinne: Hier gilt die 95-Prozent-Befreiung unabhängig von der Beteiligungshöhe (§ 8b Abs. 2 und 3 KStG).
Holding gründen: zwei Wege
Holding von Anfang an
Am einfachsten ist es, die Holding vor oder zusammen mit der operativen Gesellschaft zu gründen. Die Holding gründet dann die Tochter oder erwirbt sie. Steuerliche Sperrfristen entstehen so nicht.
Bestehende GmbH in eine Holding einbringen
Wer seine bereits bestehende GmbH unter eine Holding hängen will, kann die Anteile im Wege eines qualifizierten Anteilstauschs zu Buchwerten in die Holding einbringen (§ 21 UmwStG). Wichtig: Verkauft die Holding die eingebrachten Anteile innerhalb von sieben Jahren, wird der Einbringungsgewinn rückwirkend besteuert, für jedes abgelaufene Jahr um ein Siebtel gemindert (§ 22 Abs. 2 UmwStG). Wer einen Verkauf plant, sollte die Holding deshalb früh aufsetzen.
Weitere Vorteile
- Vermögenstrennung: Gewinne können aus der operativen GmbH in die Holding ausgeschüttet werden und sind dort vom Geschäftsrisiko der Tochter getrennt.
- Mehrere Geschäftsbereiche: Neue Projekte lassen sich als eigene Töchter gründen, ohne das bestehende Geschäft zu gefährden.
- Nachfolge: Anteile an der Holding lassen sich leichter übertragen als viele einzelne Beteiligungen.
Nachteile und Kosten
- Zusätzliche Gesellschaft mit eigener Buchhaltung, eigenem Jahresabschluss und eigener Steuererklärung
- Gründungs- und Beratungskosten
- Gestaltungsfehler (Sperrfristen, Beteiligungsgrenzen, verdeckte Gewinnausschüttungen) können den Vorteil zunichtemachen
- Für kleine Gewinne, die ohnehin vollständig privat entnommen werden, lohnt sich der Aufwand meist nicht
Wann lohnt sich eine Holding?
Eine Holding lohnt sich typischerweise, wenn die operative GmbH nachhaltig Gewinne erzielt, die nicht vollständig für den Lebensunterhalt gebraucht werden, wenn Sie mehrere Unternehmen oder Immobilien halten wollen oder wenn ein späterer Verkauf der operativen GmbH denkbar ist. Lassen Sie die Struktur in jedem Fall mit einem Steuerberater durchrechnen.
Passende Leistung: Für eine Holding ohne Wartezeit eignet sich eine bereits eingetragene Gesellschaft: Vorrats-GmbH kaufen. Weitere Informationen: Vorteile einer Holding-Struktur.
Häufige Fragen zur Holding-Struktur
Spart eine Holding Steuern auf den laufenden Gewinn?
Nein. Die operative GmbH zahlt mit oder ohne Holding rund 30 Prozent Körperschaft- und Gewerbesteuer. Der Vorteil liegt bei Ausschüttungen an die Holding und bei Beteiligungsverkäufen, die dort zu 95 Prozent steuerfrei sind.
Ab welcher Beteiligung sind Dividenden in der Holding steuerfrei?
Für die Körperschaftsteuer ab 10 Prozent zu Beginn des Kalenderjahres, für die Gewerbesteuer ab 15 Prozent zu Beginn des Erhebungszeitraums.
Kann ich meine bestehende GmbH nachträglich in eine Holding einbringen?
Ja, meist steuerneutral über einen qualifizierten Anteilstausch nach § 21 UmwStG. Danach gilt eine Sperrfrist von sieben Jahren für einen Verkauf der eingebrachten Anteile.
Wie werden Gewinne besteuert, wenn ich sie aus der Holding privat entnehme?
Ausschüttungen der Holding an Sie als Privatperson unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag oder auf Antrag dem Teileinkünfteverfahren.
Persönliche Beratung
Sie möchten eine Holding aufsetzen? Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch mit Jörg Braunsdorf, Berater bei Companies24 – unter 0800 6407140 oder über unsere Kontaktseite. Für rechtliche und steuerliche Einzelfragen arbeiten Sie bitte mit einem Rechtsanwalt bzw. Steuerberater zusammen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.