GmbH auflösen [diskret löschen] in nur 4 Wochen

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White Paper

GmbH Löschung Whitepaper

GmbH löschen statt liquidieren – in ca. 4 Wochen

Kurz erklärt: Eine GmbH oder UG, die nicht mehr benötigt wird, muss nicht zwingend über eine Liquidation mit Sperrjahr beendet werden. Bei der Löschung durch Verschmelzung geht die Gesellschaft mit allen Rechten und Pflichten auf eine aufnehmende Gesellschaft über und wird anschließend im Handelsregister gelöscht – in der Regel innerhalb von ca. 4 Wochen statt 12 bis 24 Monaten.

Im kostenlosen White Paper „GmbH Löschung“ erfahren Sie, wie das Verfahren abläuft, welche Unterlagen Sie benötigen und für welche Gesellschaften es geeignet ist.

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GmbH löschen durch Umwandlung

Wenn eine UG oder eine GmbH nicht mehr benötigt wird, kann die Löschung der GmbH auch ohne aufwändige und zeitraubende Liquidation durch eine Verschmelzung realisiert werden.

Wer einmal eine Liquidation durchgeführt hat, weiß, dass ein solches Verfahren 12 bis 24 Monate oder noch länger dauern kann. Hintergrund ist das gesetzlich vorgeschriebene Sperrjahr: Gläubiger – dazu gehört auch das Finanzamt – haben ein Jahr lang Zeit, ihre Forderungen anzumelden, bevor Vermögen an die Gesellschafter verteilt und die GmbH gelöscht werden darf. Wie die reguläre Liquidation abläuft, erklärt unser Ratgeber GmbH auflösen: Ablauf, Kosten und Dauer.

GmbH löschen ohne Sperrjahr?

Bei einer Verschmelzung nach dem Umwandlungsrecht wird die GmbH nicht liquidiert. Ihr Vermögen und ihre Verbindlichkeiten gehen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die aufnehmende Gesellschaft über; danach erlischt die GmbH und wird aus dem Handelsregister gelöscht – konkret in rund 4 Wochen. Ein Sperrjahr entfällt, weil kein Vermögen an die Gesellschafter verteilt wird.

Für Geschäftsführer und Gesellschafter bedeutet das: keine jahrelange Liquidationsphase, keine Liquidationsbilanzen über mehrere Jahre und ein klar definierter Abschluss. Offene Positionen werden von der Rechtsnachfolgerin geklärt und abgewickelt.

Ratgeber zum regulären Weg: Wer die klassische Liquidation mit Sperrjahr wählt, findet hier die Details: GmbH auflösen: Ablauf, Kosten und Dauer, GmbH in Liquidation: Was ist noch erlaubt?, 1-Mann-GmbH auflösen und GmbH mit Schulden auflösen.

Löschung oder Liquidation?

GmbH Löschung vs. Liquidation im Vergleich

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Voraussetzungen

Bei der Löschung durch Umwandlung wird die zu löschende GmbH auf eine spezielle Vorratsgesellschaft verschmolzen. Die Verschmelzung wird im Handelsregister der übertragenden Gesellschaft (der zu löschenden GmbH) eingetragen; mit Vollzug – nach ca. 4 Wochen – ist die GmbH im Handelsregister gelöscht. Eine Liquidation ist dafür nicht erforderlich.

Die aufnehmende Gesellschaft – eine amerikanische LLC – ist Rechtsnachfolgerin der GmbH mit allen Rechten und Pflichten. Forderungen von Gläubigern und Finanzamt bestehen gegenüber der Rechtsnachfolgerin fort; offene Positionen können nach der Löschung der GmbH geklärt und abgewickelt werden. Danach kann die LLC schnell und kostengünstig beendet oder – etwa zur Durchsetzung eigener Forderungen – weitergeführt werden.

Restrukturierung: Vor, während oder nach dieser Restrukturierung kann die Rechtsnachfolgerin auch als Gesellschafterin einer neuen Gesellschaft, z. B. einer Vorrats-GmbH, eingesetzt werden.

Die rechtlichen Voraussetzungen prüfen wir vor Beginn im Einzelfall.

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Schritt für Schritt zur Löschung im HRB

Hier finden Sie eine Kurzübersicht der einzelnen Schritte bis zur finalen Löschung einer UG / GmbH / AG etc. im Handelsregister. Eine detailierte Erklärung erhalten Sie kostenfrei in unserem Whitepaper.

Schritt 1

Whitepaper & Prüfung

Per Email erhalten Sie sofortigen Zugang zum aktuellen Whitepaper. Nach Prüfung der Möglichkeiten sind Sie in der Lage, eine finale Entscheidung treffen zu können.

Schritt 2

Kontakt & Vorbereitung

Nehmen Sie mit uns Kontakt. Senden Sie uns die notwendigen Unterlagen zur Prüfung & Vorbereitung der Gesellschaft inkl. der Kosten für Notar und Handelsregister

Schritt 3

Notar & Handelsregister

Vorbereitung der Urkunden für Notartermin mit dem Geschäftsführer & Gesellschafter oder in Vollmacht und Anmeldung der Löschung beim Handelsregister

Schritt 4

Löschung & Finale Prüfung

Innerhalb von ca. 4 Wochen erfolgt die Löschung der Gesellschaft im Handelsregister, eventuelle Nachbearbeitung inkl. finaler Prüfung erfolgt durch uns.

Wenn es schnell gehen muss!

Sie erreichen uns 24h am Tag per (FreeCall), WhatsApp oder per e-Mail

FAQ Fragen und Antworten

FAQ I Häufige Fragen & Antworten

Wir haben die häufigsten Fragen für Sie bereits beantwortet.
Wenn Sie die Antwort auf Ihre Frage nicht finden, hilft Ihnen unser Support gerne weiter: Support Kontakt

Kann jede Gesellschaft gelöscht werden?

Die Löschung durch Verschmelzung ist für GmbH und UG (haftungsbeschränkt) möglich, in vielen Fällen auch für andere Kapitalgesellschaften. Voraussetzungen: Alle Gesellschafter stimmen zu, Gesellschafterliste und Handelsregisterauszug sind aktuell, es besteht kein Betriebsrat, eine Zwischen- oder Schlussbilanz liegt vor oder kann kurzfristig erstellt werden – und die Gesellschaft ist nicht zahlungsunfähig oder überschuldet. Ob Ihre Gesellschaft geeignet ist, prüfen wir vorab anhand der Unterlagen.

Die Kosten setzen sich aus unserer Pauschale sowie den Notar- und Registerkosten zusammen. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie nach Prüfung der Unterlagen. Zum Vergleich: Eine klassische Liquidation kostet für eine kleine GmbH meist 3.000 bis 8.000 Euro – zuzüglich der laufenden Kosten für Abschlüsse und Steuererklärungen während des Sperrjahres.

In vier Schritten: 1. Sie erhalten das White Paper und prüfen Ihre Möglichkeiten. 2. Sie senden uns die Unterlagen, wir prüfen und bereiten alles vor. 3. Notartermin mit Geschäftsführer und Gesellschaftern – oder in Vollmacht – und Anmeldung beim Handelsregister. 4. Nach ca. 4 Wochen ist die Gesellschaft gelöscht; die Nachbearbeitung und finale Prüfung übernehmen wir.

Die aufnehmende Gesellschaft ist Rechtsnachfolgerin der GmbH mit allen Rechten und Pflichten. Bestehende Forderungen von Gläubigern und Finanzamt richten sich nach der Löschung gegen die Rechtsnachfolgerin; noch ausstehende Steuererklärungen und Abschlüsse werden von ihr erledigt. Offene Positionen werden so nach der Löschung geordnet abgewickelt.

Die Löschung durch Verschmelzung ist ein Weg für Gesellschaften, die nicht mehr benötigt werden – nicht für insolvente Gesellschaften. Ist eine GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet, muss der Geschäftsführer innerhalb von drei bzw. sechs Wochen Insolvenzantrag stellen. Mehr dazu: GmbH mit Schulden auflösen.

Die Löschung durch Verschmelzung dauert aus Erfahrung zwischen 14 Tagen und 4 Wochen, in Einzelfällen etwas länger; nach spätestens ca. 2 Monaten ist die Gesellschaft in der Regel im Handelsregister gelöscht. Eine Liquidation dauert wegen des Sperrjahres mindestens 12 Monate, in der Praxis oft 12 bis 24 Monate.

Mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung erlischt die GmbH – und damit auch das Amt des Geschäftsführers. Ein Liquidator muss nicht bestellt werden. Persönliche Pflichten aus der Zeit als Geschäftsführer bleiben davon unberührt.

„Auflösen“ bezeichnet den Beschluss, die Gesellschaft zu beenden, auf den normalerweise die Liquidation mit Sperrjahr folgt. „Löschen“ ist der letzte Schritt: die Austragung aus dem Handelsregister. Bei der Verschmelzung entfällt die Liquidation – die GmbH wird direkt nach Eintragung der Verschmelzung gelöscht.

Ja. Geschäftsführer und Gesellschafter können sich beim Notartermin durch eine Vollmacht vertreten lassen. Welche Form die Vollmacht haben muss, besprechen wir bei der Vorbereitung.

Verschmelzung oder Formwechsel

Verschmelzung

Auf eine alternative Rechtsform deren Löschung wesentlich schneller realisiert werden kann als eine GmbH.

Formwechsel

In eine alternative Rechtsform deren anschließende Löschung schnell & unkompliziert realisiert werden kann.

MoMiG & Umwandlungsgesetz

Löschung einer GmbH ohne Liquidation durch Verschmelzung "

Im kostenlosen White Paper „GmbH Löschung“ finden Sie den Ablauf der Löschung durch Verschmelzung Schritt für Schritt, die benötigten Unterlagen, die Voraussetzungen und einen Vergleich mit der klassischen Liquidation – damit Sie in Ruhe entscheiden können, welcher Weg für Ihre Gesellschaft der richtige ist.

Jahre Erfahrung
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Löschung statt Verkauf

GmbH "diskret" löschen

Kritische Fälle: fehlende Jahresabschlüsse; nicht mehr beschaffbare Buchhaltungsunterlagen; ungeklärte steuerliche Sachverhalte; unvollständige Gesellschafter- oder Handelsregisterdaten; längere Inaktivität ohne ordnungsgemäße Dokumentation

In diesen Fällen kann der Verkauf eines Unternehmens für den Verkäufer,
als auch für den Käufer rechtlich riskant oder praktisch unmöglich sein!
Die „diskrete“ Löschung durch Verschmelzung ist dann die bessere Lösung!

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