01/01/2009

Die „GmbH“ hat eine kleine Schwester

Die „GmbH“ hat eine kleine Schwester

Die GmbH war etwas in die Jahre gekommen – sie gibt es seit 1892 – und sie hatte zuletzt zunehmend Konkurrenz von der jüngeren Verwandten aus England – der englischen Limited – bekommen. Durch die Beschlüsse des europäischen Gerichtshofes vor wenigen Jahren, drohte die englische Limited – ebenfalls in Deutschland zugelassen – als billigere Alternative, der GmbH den Rang abzulaufen. Daher hat der Bundestag – nach über 6 Jahren Gesetzesentwurf – die Reform des GmbH-Gesetzes (GmbHG) beschlossen und zum 01.11.2008 das MoMiG eingeführt und damit zugleich der GmbH zu neuen Erfolgsmeldungen verholfen.

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Seit der Einführung zum 01.11.2008 kann die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gegründet werden. Nach der gesetzlichen Formulierung wird ein Stammkapital von mindestens 1 EUR vorrausgesetzt. Dies ergibt sich aus § 5 Abs. 2 GmbHG, wonach der Nennbetrag jedes Geschäftsanteils auf volle EUR lauten muss. Dies bedeutet, dass, da die haftungsbeschränkte Untemehmergesellschaft mindestens einen Geschäftsanteil haben muss und dieser auf mindestens 1 EUR zu lauten hat und ein Stammkapital von 1 EUR nicht unterschritten werden kann.

Die Erfahrungen im Ausland – insbesondere in Großbritannien – zeigen, dass ein Stammkapital von mindestens 1.000 EUR schon erforderlich ist, um einen ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zu gewährleisten. Bei einem zu niedrigen Stammkapital kann das Handelsregister die Eintragung aber trotzdem nicht ablehnen, da es nach der GmbH-Reform kein Prüfungsrecht mehr hat.

Aber Vorsicht im neuen GmbH-Gesetz  lauern Haftungsfallen, die bei der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) unbedingt bereits vor der Gründung berücksichtigt werden sollten, damit die geplante „Haftungsbeschränkung“ auch wirklich greift.

Informieren Sie sich über die möglichen Haftungsfallen bei der Gründung einer Unternehmergesellschaft. Im Mini-GmbH – Navigator, erfahren Sie neben denm Chancen & Risiken bei der Gründung einer Unternehmergesellschaft, auch wie Sie diese ohne Anwalt selbst gründen können“ und gründen Sie Ihre eigene Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH) mit dem Wissen, das Sie elementare Fehler, die bereits bei der Gründung entstehen können, ohne anwaltliche Beratung ausgeschlossen haben. Als Bonus erhalten Sie das Ebook „Die Todsünde eines Unternehmers“, in dem Sie erfahren, welche Schritte Sie unbedingt unterlassen sollten, damit Sie niemals persönlich haften, denn das sollten Sie auf keinen Fall tun.

 

Disclaimer:

Dieser Ratgeber dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die steuerliche Behandlung hängt von den individuellen Umständen des Einzelfalls ab. Bei konkreten Fragen zur Wegzugsbesteuerung sollte unbedingt ein Steuerberater oder Rechtsanwalt konsultiert werden. Die Ausführungen basieren auf dem Rechtsstand November 2025 und können durch spätere Gesetzesänderungen oder Rechtsprechung überholt sein.

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