01/09/2019

30.09. ist Stichtag für LTD´s

30.09. ist Stichtag für LTD´s

LTD & LIMITED

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Diskret. Substanziell. Nicht für jedermann.

Wenn der Bilanzstichtag der 31.12. ist, dann endet an diesem Datum auch das Geschäftsjahr. In diesem Fall muss die (deutsche) Bilanz des Vorjahres – also die Bilanz des Geschäftsjahres 2018, bis zum 30.09.2019 beim Companies House veröffentlicht werden! Wenn die LTD im Laufe des Jahres 2018 gegründet und der Bilanzstichtag (Accountings Reference Date) nach dieser Gründung nicht geändert wurde, ist die Bilanz (Company Account) erstmalig 22 Monate nach Gründung beim Companies House einzureichen.

Das Companies House kennt keine Gnade!

Das Companies House kennt da keine Gnade wenn die Veröffentlichung der Bilanz verspätet eingericht wird! Es drohen empfindliche Sanktionen in Form von Penalties = Bussgeldzahlungen.

Wird die Bilanz z.B. erst am 01.10. also mit nur einem Tag Verspätung eingereicht, entsteht ein Bussgeld (Penalty) in Höhe von 150,- GBP. Wenn die Bilanz im Vorjahr ebenfalls verspätet abgegeben wurde, wird das Bussgeld (Penalty) verdoppelt und es sind dann 300,- GBP fällig.

Wer seine Bilanz erst 31 Tage später einreicht wird bereits mit 375,- GBP bzw. im Wiederholungsfall mit 750,- GBP zur Kasse gebeten (bestraft). Noch teurer wirds dann nach weiteren 60 Tagen bzw. insgesamt 3 Monaten. Aber sehen Sie selbst:

Für die Veröffentlichung der Bilanz ist der Geschäftsführer (Director) und/oder alternativ auch der Gesellschafter (Shareholder) verantwortlich. Die Veröffentlichung der Bilanz kann natürlich auch an den Secretary delegiert werden. Konrekt heißt das: Jeder mit der Geschäftsführung eines britischen Unternehmens (LTD) betraute, ist persönlich dafür verantwortlich, dass der Jahresabschluss (Bilanz) vor Ablauf dieses Stichtages (Abgabefrist)  übermittelt werden. Übermittlung heißt: Der tatsächliche Erhalt im richtigen Format, inklusive Bestätigung durch das Companies House !

LTD – mit Geschäftstätigkeit in Deutschland

Die Pflicht zur Veröffentlichung gilt für alle beim Companies House eingetragenen Companies wie z.B. LTD, unLIMITED, LIMITED by Guarantee, LIMITED by Charity und natürlich auch für eine PLC (wobei hier andere Fristen gelten) und damit natürlich auch für alle englischen LTD die ihre gewöhnliche Geschäftstätigkeit ausschließlich in Deutschland entfalten. In diesem Fall muss die deutsche Bilanz in das englische Format übertragen werden. Die Veröffentlichung der Bilanz ist im deutschen Bundesanzeiger erst zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag erforderlich!

Was zunächst sehr kompliziert klingt, ist es in der Praxis aber nicht. Professionelle Secretary-Dienstleister (Limited-Service-Anbieter) übernehmen – in der Regel – die Übertragung der Bilanz von der deutschen in die englische Form im Rahmen ihres Betreuungsauftrages.

LTD – ohne Geschäftstätigkeit

War die LTD im Berichtszeitraum (Geschäftsjahr) nicht tätig, muss ebenfalls eine Bilanz ( eine Ruhend-Erklärung = Dormant Company Account ) abgegeben werden. Auch hier gilt der 30.09. bzw. 10 Monate nach Ende des Geschäftsjahres als Stichtag!

Bilanzstichtag & Geschäftsjahr

Der Bilanzstichtag (Accountings Reference Date) ist entscheident für den Abgabetermin. Bei neu gegründeten LTD´s ist der Bilanzstichtag der letzte Tag des Gründungsmonats + 12 Monate. Wenn die LTD also am 27.06.2018 gegründet wurde, ist der 30.06. der Bilanzstichtag (Accountings Reference Date) und damit der Abgabetermin für die Bilanz der 31.03. also 10 Monate später. Der Bilanzstichtag der LTD kann jedoch nach Gründung auf den 31.12 geändert werden. Durch diese Änderung wird erreicht, dass das Geschäftsjahr mit dem 31.12. endet und der Veröffentlichungstermin für die Bilanz 10 Monate später, aöso der 30.09 ist.

Disclaimer:

Dieser Ratgeber dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die steuerliche Behandlung hängt von den individuellen Umständen des Einzelfalls ab. Bei konkreten Fragen zur Wegzugsbesteuerung sollte unbedingt ein Steuerberater oder Rechtsanwalt konsultiert werden. Die Ausführungen basieren auf dem Rechtsstand November 2025 und können durch spätere Gesetzesänderungen oder Rechtsprechung überholt sein.

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