01/07/2019

Kontokorrentkredit – Wie Sie nicht zuviel bezahlen.

Kontokorrentkredit

Worauf Sie achten müssen, damit Sie nicht zuviel bezahlen!

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Der Kontokorrentkredit ist für viele Gründer, Kleinunternehmer oder Selbstständige / Unternehmer wie z.B.: Onlinehändler, Restaurants oder Dienstleister ohne zusätzliche Sicherheiten fast unmöglich zu erhöhen. Besonders dann wenn sie schnell, flexibel und unkompliziert eine Zwischenfinanzierung benötigen. Der Kontokorrentkredit eignet sich hervorragend für kurzfristige Zwischenfinanzierungen. Wer (s)einen Kontokorrentkredit dazu nutzen will, sollte auf folgendes achten:

Bereitstellungszinzen

Einige Kreditinstitute stellen für die Einräumung einer Kontokorrentlinie Bereitstellungszinsen in Rechnung. Diese Bereitstellungszinsen sollten Sie nicht zulassen!

Beispiel – Die Kontokorrentlinie beträgt 10.000 €, die Bereitstellungsprovision 2 % pro Jahr. Damit fallen jährlich 200.- EUR zusätzliche Kosten an – egal, ob Sie den Kontokorrent überhaupt in Anspruch genommen haben. Hier lohnt es sich in jedem Fall zu verhandeln.

Bearbeitungsgebühren:

Verhandeln ist auch wichtig mit Blick auf das Thema Bearbeitungsgebühren. Drängen Sie zumindest darauf, dass Bearbeitungsgebühren nur einmalig anfallen, falls sich diese nicht ganz wegverhandeln lassen. Spätere Vertragsänderungen, beispielsweise die Erweiterung der Kreditlinie, sollten kostenlos möglich sein. Lassen Sie sich solche Vereinbarungen immer schriftlich bestätigen!

Alternativangebote

Holen Sie nicht nur von Ihrer Hausbank, sondern auch von (mindestens) zwei weiteren Instituten Alternativangebote ein. Selbst wenn Sie nicht wechseln möchten, haben Sie mit den beiden Alternativangeboten möglicherweise Verhandlungsmasse für die Verhandlungen mit Ihrer Hausbank geschaffen.

Verhandeln Sie jetzt Ihren Kontokorrentkredit nach und sparen Sie 2019 maximal Zinsen

Der Dispo-Kredit des Geschäftskontos ist auf den ersten Blick eine feine Sache: Ist nicht genügend Deckung auf dem Konto vorhanden, wird es einfach überzogen. Doch der scheinbar so bequeme Dispo-Kredit hat einen ganz entscheidenden Haken: Er ist einer der teuersten Kredite, den Sie bekommen können. Besser, Sie machen es anders.

Die traurige Wahrheit beim Dispo-Kredit: Für Banken gibt es kaum etwas Lukrativeres als Kunden, die die erlaubte Kontoüberziehung nutzen und hierfür dann aktuell zwischen 10 bis 13 % (!) Zinsen zahlen. Das Geschäft ist für die Bank in der derzeitigen Niedrigzinsphase sogar lukrativ. Denn sie selbst leiht sich das Geld für ihren Dispo-Kredit derzeit (fast) kostenlos über die kaum oder wenig verzinsten Guthaben auf den Girokonten der Kunden, die gerade keinen Dispo-Kredit in Anspruch nehmen. Nehmen Sie als Kunde dann auch noch den „geduldeten Überziehungskredit“ in Anspruch, ist das für die Bank wie Gelddrucken.

Dispo-Kredit/geduldeter Überziehungskredit: Was ist der Unterschied?

Der Dispo-Kredit ist die Summe, die Ihnen die Bank als „erlaubte Überziehung“ Ihres Kontos einräumt. Ihr maximaler Verfügungsrahmen für den Dispo- Kredit wird von Ihrer Bank anhand Ihres Bonitätsprofils festgelegt. Der „geduldete Überziehungskredit“ ist die Stufe danach: Wenn Sie als Bankkunde den Ihnen ein- geräumten Dispo-Rahmen überziehen, gewährt Ihnen die Bank oft den „geduldeten Überziehungskredit“.

Beispiel. Der Dispo-Verfügungsrahmen Ihres Geschäftskontos beträgt 10.000 €. Aufgrund einer Steuernachzahlung und einer Warenbestellung müssen Sie aber mehr Geld ausgeben, als der Dispo-Kredit hergibt. Ihr Konto rutscht mit 13.000 € in die Miesen. Folge:

  • Für die 10.000 € (Dispo-Rahmen) berechnet Ihre Bank den Dispo-Zinssatz (z.B. 12 %).
  • Für die weiteren 3.000 € (geduldeter Überziehungskredit) berechnen Banken bis zu 15 % – und zwar auch jetzt, in der Noch-Niedrigzinsphase.

Mit einem solchen Kreditkonstrukt begeben Sie sich in große Gefahr Viele Selbstständige, die den Dispo-Kredit in Anspruch nehmen, wissen gar nicht, dass sie sich in wirtschaftlich große Gefahr begeben. Denn:

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken ist geregelt, dass sie Ihren Dispo-Kreditrahmen jederzeit (!) verringern oder sogar ganz aufheben können. Hebt Ihre Bank den Ihnen gewährten Rahmen aber auf und ist Ihr Konto gerade in den Miesen, haben Sie ein Problem: Die Bank erwartet, dass Sie Ihr Konto sofort aus den roten Zahlen bringen. Andernfalls kündigt sie Ihnen Ihr Geschäftskonto!

Wie Sie sparen können!

  1. Spartipp: Zinssatz verhandeln Nicht immer lässt sich eine kurzfristige Überziehung des Geschäftskontos vermeiden. Für solche Fälle, also dann, wenn es nur um ein paar Tage geht, hat der DispoKredit durchaus seine Daseins-Berechtigung. Doch vor allem dann, wenn Sie diesen Kredit nur selten in Anspruch nehmen und bei der Bank noch andere Konten oder Wertpapierdepots haben, brauchen Sie den „angebotenen“ Zinssatz nicht einfach hinzunehmen.

Sprechen Sie mit Ihrem Bankberater über die derzeit gewährten Konditionen und bringen Sie dann die weiteren Konten ins Gespräch. Machen Sie deutlich, dass Sie „ein besseres Angebot“ verlangen. Selbst dann, wenn Ihr Bankberater nur einen Spielraum von 2 bis 3 % hat, ist das bares Geld, das Sie von nun an immer wieder sparen.

  1. Spartipp: Lieber Ratendarlehen als Dispo Wenn Sie für mehrere Wochen oder wenige Monate etwas finanzieren müssen, sparen Sie die Hälfte der üblichen Kreditzinsen, wenn Sie einen in Raten zurückzahlbaren Kredit abschließen. Ein weiterer Vorteil: Die monatlichen Zins- und Tilgungsraten sind derzeit mit rund 2,5 bis 3,5 % überschaubar.
  2. Spartipp: Dispo umwandeln Sollten Sie bereits einen Dauer-Dispo nutzen, ist es empfehlenswert, diesen zurückzufahren. Wandeln Sie den teuren DispoKredit in einen günstigeren Ratenkredit um.
  3. Spartipp: Weiten Sie Ihren Kreditrahmen aus Prüfen Sie ab sofort mindestens zweimal pro Jahr, bis zu welcher Höhe Sie Ihren Kontokorrentkredit überziehen dürfen. Stellen Sie fest, dass Sie Ihr Limit beispielsweise für drei Monate überziehen müssen, fragen Sie für diese Zeit nach einer entsprechenden Erhöhung. Meist spielen die Kreditinstitute problemlos mit.
  4. Spartipp: Vermeiden Sie doppelte Zinsen Vermeiden Sie den „negativen Zinseszinseffekt“. Das sind Zinsen, die Sie dafür zahlen, dass Sie für Ihre Kreditrückzahlung einen Kontokorrentkredit aufnehmen. Gleichen Sie, soweit möglich, jede Zinsbelastung durch Überweisung oder Barzahlung unmittelbar nach der Buchung durch die Bank wieder aus.

 

 

Disclaimer:

Dieser Ratgeber dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die steuerliche Behandlung hängt von den individuellen Umständen des Einzelfalls ab. Bei konkreten Fragen zur Wegzugsbesteuerung sollte unbedingt ein Steuerberater oder Rechtsanwalt konsultiert werden. Die Ausführungen basieren auf dem Rechtsstand November 2025 und können durch spätere Gesetzesänderungen oder Rechtsprechung überholt sein.

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