Apostille oder "Certificate of good Standing"
Die Apostille ist lediglich die Überbeglaubigung !
Wer in Deutschland eine Urkunde oder einen Vertrag aus einem anderen Land vorlegt benötigt in den meisten Fällen zum Nachweis ihrer Echtheit eine Bestätigung aus dem Herkunftsland. Im internationalen Rechtsverkehr wird das durch eine sogenannte "diplomatische Beglaubigung oder Legalisation" oder einer anderen Beglaubigungs- oder Legalisationsform nachgewiesen.
Die "Apostille" ist die Beglaubigungs- oder Legalisationsform, die zwischen den Vertrags- oder Mitgliedstaaten des multilateralen Übereinkommens Nummer 12 der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht im Jahre 1961 eingeführt wurde.
Halbwahrheiten zur Apostille & Co
Umgangssprachlich wird die Apostille in der Regel für ein Dokument gehalten. Eine "Apostille" ist aber (nur) die (Über-)Beglaubigung eines Dokumentes, welches z.B. von einer öffentlichen Stelle oder einem Notar ausgestellt wurde. Am Beispiel der LIMITED könnte das z.B. ein "Certificate of Fact" oder ein "Certificate of good Standing" ausgestellt vom Registrar of Companies (Companies House) sein.
Die für eine LIMITED benötigte "Apostille" - ausgestellt durch das britische Aussenministerium - bestätigt in diesem Fall, dass dieses "Certificate" ein offizielles britisches Dokument ist. Die Apostille wird in der Regel auf die Rückseite des zu beglaubigenden Dokumentes aufgeklebt und bestätigt dadurch die Echtheit des umseitigen offiziellen britischen Dokuments.
LTD & APOSTILLE in Deutschland
Eine "Apostille" - also die Beglaubigung von Dokumenten - einer neu gegründeten LTD , wird in Deutschland in der Regel für die Anmeldung der Zweigniederlassung beim zuständigen deutschen Handelsregister benötigt. Wann benötigen Sie eine Apostille? In manchen Fällen wird von Banken eine "Apostille" bei der Eröffnung eines Geschäftskontos für eine LTD angefordert. bei Änderungen der Organe (Directorwechsel etc.), oder , wird Von Handelsregistern (Rechtspfleger / Richter) bei Änderungen der Organe einer LTD oder bei Rechtsgeschäften ( Kauf von Grundstücken etc.) wenn ein aktueller Vertretungsnachweis gefordert ist. Dieser muss belegen, dass der - handelnde - Director die LTD (Limited) zum Zeitpunkt der Handlung auch tatsächlich vertreten darf. Dieser Nachweis soll in der Regel nicht älter als 6 Wochen sein. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass es in Deutschland zwei Optionen gibt, diesen Nachweis zu führen:
Nachdem dieses Dokument vom Companies House erstellt wurde, muss es dem englischen Aussenministerium – vorgelegt werden. Dieses bestätigt mit einer Apostille, das es sich um ein echtes britisches Dokument handelt.
Dieses Dokument inkl. Apostille muss noch von einem gerichtlich vereidigten Übersetzer – übersetzt und dem Handelsregister oder der Bank vorgelegt werden. Es dient – versehen mit einer Apostille – nunmehr als Nachweis, dass die Limited (LTD) z.B. noch aktiv und nicht gelöscht ist und/oder die handelnde Person tatsächlich vertretungsberechtigt ist.
Wir erledigen in diesem Fall folgendes für Sie: Wir klären durch Rücksprache bei der anfordernden Institution/Gericht/Person, die Bedingungen für die Akzeptanz der Dokumente. Reicht die notarielle Beglaubigung aus, reduzieren sich nicht nur die Kosten sondern auch der zeitliche Rahmen für die Beschaffung der Dokumente. Wir geben diesen Preisvorteil (Option I) an Sie weiter. Die hierbei zu erstellenden notariell beglaubigten Dokumente können innerhalb von 24h geliefert werden. Bei (Option II) muss das Certificate of Fact inkl. Apostille und Übersetzung beantragt werden. Dies dauert zwischen 14 Tagen und 4 Wochen.
Mehr Informationen zum LTD MANAGER finden Sie hier…
Auftrag (Download)