Leasing

Leasing

– als Begriff bedeutet die Miete oder Pacht von Gegenständen wie Kraftfahrzeugen oder EDV-Geräten. Am Beispiel eines Firmenwagens bedeutet dies, dass dieser nicht durch das Unternehmen gekauft wird, sondern dem Leasinggeber, z.B. einem Autohaus, ein vereinbarter Mietpreis zur Nutzung gezahlt wird, der in einem Nutzungsüberlassungsvertrag (Leasingvertrag) festgehalten wird. Der Wagen bleibt dabei zunächst im Besitz des Händlers.

Da die Sach- und Preisgefahr, zu der beispielsweise die Beschädigung oder der Diebstahl des gemieteten Objektes zählen, die vom Leasingnehmer getragen wird, fallen Leasingverträge unter die Bezeichnung „atypische“ Mietverträge. Vorteile hinsichtlich Steuern und Bilanz sind nicht pauschalisierbar, sondern greifen im Einzelfall.

In der Regel wird die Begleichung des monatlichen Leasingbetrages zu den laufenden Kosten addiert, sodass keine Kreditaufnahme erforderlich ist. Damit ist Leasing eine alternative Finanzierungsmöglichkeit. Im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) ist Leasing in Deutschland seit Ende 2008 eine erlaubnispflichtige Finanzierungsleistung. Es wird zwischen unabhängigen und mit den Interessen einer Bank oder eines Herstellers verbundenen Leasingunternehmen unterschieden.

Nach Ablauf eine Leasingvertrages kann dieser verlängert, das Leasingobjekt durch Kauf in den wirtschaftlichen Besitz des Leasingnehmers übergehen oder aber anderwertig an Dritte vermittelt werden.