Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen

– ist die selbstständige Tätigkeit einer einzelnen natürliche Person. Bei einem Einzelunternehmen gibt es kein Stammkapital, denn die Höhe des Startkapitals ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, sondern bestimmt die Person selbst. Ein Einzelunternehmer haftet unbeschränkt mit seinem Privatvermögen.

Ein Einzelunternehmer kann sich im Handelsregister unter der Bezeichnung „eingetragener Kaufmann e.K.“ bzw. „eingetragene Kauffrau e.Kfr.“ eingetragen Durch diese Eintragung gilt der Einzelunternehmer als Vollkaufmann und ist damit zur Bilanzierung verpflichtet. Ein Einzelkaufmann ist – ohne Eintragung im Handelsregister – erst dann zur Bilanzierung verpflichtet, sobald er einen Umsatz von 500.000 Euro und einem jährlichen Gewinn von 50.000 Euro überschreitet.

Ein Einzelkaufmann kann jederzeit Vermögen aus seinem Betrieb entnehmen, aber auch jederzeit neues zuführen. Ebenso kann er stille Gesellschafter aufnehmen und sein Geschäft durch Angestellte führen lassen.