Liquidation einer GmbH inkl. Löschung beim Handelsregister
Nach nur 4 – 6 Wochen mit Hilfe des Umwandlungsgesetzes
Nach nur 4 – 6 Wochen mit Hilfe des Umwandlungsgesetzes
Rechtskonform nach Umwandlungsgesetz
Löschung nach ca. 4 Wochen aus dem HRB
Erfahrung & Umsetzung seit 2010
Die Liquidation einer GmbH kann unter Umständen langwierig und mit verdeckten Risiken und/oder einer Haftungsverschiebung verbunden sein. Eine Liquidation kann so schnell 12 – 24 Monate, in einzelnen Fällen auch noch länger dauern. Hintergrund für diese – unter Umständen extrem – lange Liquidationsphase ist das sogenannte Sperrjahr. Dieses Sperrjahr ist bei deutschen Gesellschaften gesetzlich vorgeschrieben um evtl. vorhandenen Gläubigern die Anmeldung ihrer Forderungen – vor der endgültigen Löschung der GmbH – zu ermöglichen.
Der deutlich schnellere Weg als die Liquidation ist der mit Hilfe des Umwandlungsgesetzes. Hierbei wird die nicht mehr benötigte GmbH mit Hilfe des Umwandlungsgesetzes auf eine – spezielle – Gesellschaft aus dem Ausland verschmolzen. Diese spezeille Gesellschaft hat den Vorteil, dass sie in ihrem Heimatregister innerhalb kürzester Zeit ( 14 Tage ) gelöscht werden kann.
Im Umwandlungsgesetz gibt es konkret zwei Möglichkeiten. 1. Die Löschung durch: Verschmelzung einer GmbH oder 2. Die Löschung durch Formwechsel einer GmbH.
Neben dem zeitlichen Aspekt – von 4 Wochen – ergeben sich bei der Umsetzung dieser – kalten – Liquidation im Vergleich zur regulären Liquidation einer GmbH erhebliche Vorteile für Geschäftsführer und Gesellschafter, die wir Ihnen gerne bei einem kostenlosen Erstgespräch erklären können.
Rufen Sie uns an oder reservieren Sie ein unverbindliches Erstgespräch in dem wir Ihre Fragen vertraulich besprechen können.
Bei Fragen zur – kalten – Liquidation / Löschung Ihrer Gesellschaft, können Sie uns auch gerne per WhatsApp kontaktieren. Selbstveständlich vertraulich!
Bei dieser – kalten – Liquidation, so nennen wir diese Speziallösung nach dem Umwandlungsgesetz, kann die Löschung einer GmbH ohne langwierige Liquidation realisiert werden. Vorraussetzung ist eine spezielle Auffanggesellschaft mit der die zu übertragende ( zu liquidierende ) GmbH verschmolzen wird. Die Verschmelzung wird im Handelsregister der aufnehmenden (Vorrats-) Gesellschaft und im Handelsregister der übertragenden Gesellschaft ( der zu löschenden GmbH ) eingetragen. Nach Vollzug in beiden Registern – dies dauert ca. 4 Wochen – wird die verschmolzene GmbH aus dem Handelsregister gelöscht. Die – kalte – Liquidation der GmbH wird durch dieses – mehrstufige – Verfahren vollkommen LEGAL nach internationalem Recht umgesetzt.
Die aufnehmende Gesellschaft – könnte zum Beispiel eine englische LTD, eine irische LTD oder eine andere ausländische Rechtsform sein. Die aufnehmende Gesellschaft ist in jedem Fall Rechtsnachfolgerin der „liquidierten“ GmbH mit allen Rechten und Pflichten. Etwaige offene Positionen können nach der – kalten Liquidation noch immer geklärt und wenn nötig abgwickelt werden. Danach kann die aufnehmende Gesellschaft schnell und kostengünstig per Formular aus dem zuständigen Handelsregister gelöscht werden. Bei Bedarf kann die aufnehmende Gesellschaft für die Durchsetzung von offenen Forderungen beliebig lange und kostengünstig weitergeführt werden.
Restrukturierung – Vor während oder nach dieser Restrukturierung kann die Rechtsnachfolgerin auch als Gesellschafterin einer neuen Gesellschaft wie z.B. einer Vorrats-GmbH eingesetzt werden. Ihre Phatasie kennt da keine Grenzen.
Löschung der GmbH nach Umwandlungsgesetz
Mit Hilfe des Umwandlungsgesetzes
Die „Löschung einer GmbH“ mit Hilfe der Verschmelzung ist wesentlich einfacher und schneller als die „Liquidation“. Die Verschmelzung kann mit einer extrem flexiblen Rechtsform wie z.B. die englische LTD erfolgen. Mit Hilfe des Umwandlungsgesetzes wird die Liquidation der GmbH, durch die Löschung im Handelsregister obsolet.
Die Kosten der „Löschung einer GmbH“ setzen sich aus den nachfolgenden Positionen zusammen:
Unser Honorar für die liquidationslose Löschung einer GmbH ist eine Mischung zwischen den Notarkosten die sich an der Höhe der Bilanzsumme orientieren und den Kosten für die aufnehmende Vorratsgesellschaft. Bei Interesse können Sie uns per FreeCall 0800-6407140 (Int.Call +49.511.6407140) anrufen oder uns Ihre Anfrage über unser Kontaktformular senden. Wir antworten innerhalb von 24h GARANTIERT.
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