Kleinbetragsrechnung

Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250,00 € nicht übersteigt, müssen die umfangreichen Angaben, die im Umsatzsteuerrecht gefordert werden, nicht enthalten. Vielmehr genügen folgende Angaben:

  • Vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers;
  • Ausstellungsdatum der Rechnung;
  • Menge/Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang/Art der sonstigen Leistung;
  • Bruttobetrag (Netto-Entgelt inklusive Umsatzsteuer);
  • anzuwendender Steuersatz oder ein Hinweis auf eine Steuerbefreiung

Allgemeine Aussagen wie z.B. „inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer“ sind nicht ausreichend. Wird in einer Rechnung über Leistungen abgerechnet, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen, müssen für die verschiedenen Steuersätzen unterliegenden Leistungen die jeweiligen Summen angegeben werden.

Die Erleichterungen für Kleinbetragsrechnungen gelten nicht

  • Beim grenzüberschreitenden Versandhandel (§ 3c UStG),
  • bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 6a UStG),
  • bei Reverse-Charge-Leistungen (§ 13b UStG).