Restoration

Restoration

Restoration ist die englische Bezeichnung für Wiederherstellung, darunter versteht man die Möglichkeit eine aufgelöste Gesellschaft wiederherzustellen. Die durchschnittliche Dauer beträgt zwischen 4 und 16 Wochen.

Zwei Wege zur Wiederherstellung einer gelöschten Limited in UK:

1. High Court Restoration

Die behördliche Wiederherstellung ist nach einer freiwilligen Löschung der Gesellschaft nicht beschreitbar – hier hilft alleine ein gerichtsförmliches Verfahren am High Court in London. Die Kosten für ein gerichtsförmliches Verfahren am High Court in London liegen  weitaus  höher als bei der administrativen Wiederherstellung. Die Wiederherstellung kann bis zu 4 Monate dauern.

2. Administrative Restoration

Die administrative Wiederherstellung wird direkt beim Companies House in Cardiff beantragt. Voraussetzung dafür ist, dass die Limited zwangsgelöscht wurde und nicht länger als 6 Jahre gelöscht war. Sollte die Limited wegen Nichtabgabe des annual return gelöscht worden sein – die Accounts aber rechtzeitig abgegeben worden sind, entfällt bei der Wiederherstellung die Strafgebühr (late penalty).

Ist die Limited wegen Nichtabgabe der Bilanzen gelöscht wurden entsteht eine Strafgebühr (Late Penalty). Bevor die Gesellschaft wiederhergestellt werden kann muss die Strafgebühr ans Companies House überwiesen werden.