Eine von einer Aktiengesellschaft emittierte Anleihe (Schuldverschreibung), die dem Inhaber das Recht verbrieft, sie zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem festgelegten Verhältnis in Aktien der betreffenden AG umzutauschen, d.h. zu wandeln (vgl. § 221 AktG). Damit bietet die Wandelanleihe einerseits den Vorteil der festen Verzinsung und andererseits die Möglichkeit, Aktionär der AG zu werden. Es besteht nur das Recht, nicht aber die Pflicht, die Anleihe in Aktien zu wandeln.

Wandlungsbedingungen

Die Wandlungsbedingungen legen die Umstände der Wandlung von Wandelanleihen in Aktien fest. Insbesondere ist geregelt, wie viele und welche Aktien (z.B. Stamm- oder Vorzugsaktien) erworben werden können, zu welchem Zeitpunkt die Wandlung möglich ist und welcher Wandlungspreis zu entrichten ist.

Zuzahlung, die der Inhaber einer Wandelanleihe zu leisten hat, wenn er diese in Aktien wandeln möchte. Der Wandlungspreis ist in den Wandlungsbedingungen festgelegt und kann fixiert oder variabel sein. Zum Beispiel kann er in Abhängigkeit von Dividendenzahlungen oder dem Kurswert der Aktie innerhalb eines in den Wandlungsbedingungen festgelegten Rahmens schwanken.