Die Ich-AG ist seit dem 01.01.2003 eine Möglichkeit für Arbeitslose, sich mit einem Einzelunternehmen selbstständig zu machen und nebenher Zuschüsse zur Existenzsicherung zu erhalten. Dieses Konzept wurde im Rahmen der sogenannten Hartz-Gesetze eingeführt, um die zu diesem Zeitpunkt hohe Arbeitslosigkeit zu senken.

Die Ich-AG fand mehr als drei Jahre lang großen Zuspruch – seit dem 1. Juli 2006 wurden die Zuschüsse aber nur noch dann gezahlt, wenn schon vor diesem Datum ein Anspruch auf die Förderung bestanden hat. Als Ersatz wurde ab dem 1. August 2006 der Gründungszuschuss eingeführt, ALG II-Empfänger können das vergleichbare Einstiegsgeld beantragen.

Wer eine Ich-AG anmelden wollte, musste mehrere Voraussetzungen erfüllen:

  • Anspruch auf ALG-II
  • Einstellung von Mitarbeitern war verboten
  • Das Jahreseinkommen wurde auf 25.000 Euro eingeschränkt

Der ehemals arbeitslose Unternehmer erhielt von den zuständigen Jobcentern drei Jahre lang Zuschüsse in Höhe von insgesamt 14.400 Euro. Allerdings hatte der Ich-AGler auch die üblichen Verpflichtungen eines Selbstständigen, man musste also die Kosten für Rentenversicherung, Krankenversicherung und sonstige privaten Versicherungen selbst tragen. Sobald man mehr als 25.000 Euro im Jahr verdiente, verfiel der Anspruch auf die Zuschüsse, aber man musste auch nichts zurückzahlen.

Das Ziel war es, dass sich ehemals Arbeitslose erfolgreich am Markt als Selbstständige etablieren können, damit sie nach den drei Jahren in der Lage waren, auch ohne die Zuschüsse ihren Lebensunterhalt zu sichern.