Kurzfristige Wertpapiere erstklassiger Schuldner ohne Kursrisiko und Börsennotiz

Der Common Reporting Standard (CRS) ist ein von der OECD initiierter einheitlicher Meldestandard, in dessen Fokus natürliche Personen und Rechtsträger (z.B. juristische Personen, Personenhandelsgesellschaften etc.) mit ausländischer Steueransässigkeit stehen. Ziel ist die Förderung von Steuerehrlichkeit in grenzüberschreitenden Sachverhalten durch den automatischen zwischenstaatlichen Austausch von steuerlich relevanten Personen- und Kontodaten.

Zur Teilnahme an dieser Initiative hat sich eine ständig steigende Zahl von Nationen verpflichtet, darunter sämtliche Staaten der Europäischen Union. Seit Beginn der Umsetzung des CRS zum 1. Januar 2016 haben sich daran bereits mehr als 50 Nationen beteiligt. Durch die Umsetzung in nationales Recht betrifft CRS Finanzdienstleister in allen teilnehmenden Staaten, dies löst weitreichende Identifikations- und Berichtspflichten aus.

Gesetzliche Anforderungen an Finanzinstitute

Die Banken sind in allen teilnehmenden Staaten gesetzlich verpflichtet, steuerliche Selbstauskünfte ihrer Kunden einzuholen und steuerliche Ansässigkeiten und Steueridentifikationsnummern zu ermitteln, sofern das Land Steueridentifikationsnummern ausgibt.

Hiervon ebenfalls betroffen sind wirtschaftlich Berechtigte von Firmenkonten oder wirtschaftlich Berechtigte an Unterkonten oder Produkten, welche auf Veranlassung eines Dritten geführt oder genutzt werden. Wirtschaftlich Berechtigte in diesem Sinne können sowohl natürliche Personen als auch Rechtsträger sein. Sofern der wirtschaftlich Berechtigte ein Rechtsträger ist, muss die Bank ihre Identifikations- und Meldepflicht auch auf die natürliche(n) Person(en) ausweiten, die – direkt oder indirekt – aufgrund ihres Kapital- oder Stimmrechtsanteils oder in sonstiger Weise einen beherrschenden Einfluss auf den wirtschaftlich berechtigten Rechtsträger ausüben. Nach Maßgabe der festgestellten ausländischen Steueransässigkeit(en) sind Finanzinstitute aller teilnehmenden Nationen verpflichtet, in einer jährlichen Meldung Personen-, Konto- und Kapitalertragsdaten ihrer Kunden (dies schließt gegebenenfalls die wirtschaftlich Berechtigten und beherrschenden Personen ein) an die jeweilige nationale Steuerbehörde zu melden. Die Meldung der erforderlichen Daten erfolgt elektronisch unter Wahrung von Datenschutz und Datensicherheit. Es erfolgt kein Steuereinbehalt durch die Banken

Companies Act

Der „Companies Act“ genauer der „Companies Act 2006“ ist die rechtliche Grundlage für die LIMITED (LTD). Er wurde von 2006 bis zum 1. Oktober 2009 schrittweiße eingeführt und ersetzt seitdem offiziell den bisher für englische Unternehmen maßgeblichen „Companies Act 1985“. im „Companies Act“ sind unter anderem alle für die Limited wichtigen Regelungen festgehalten, wie z.B. bezüglich der Gründung oder der Directors.[:en]Die rechtliche Grundlage für die Limited (im Folgenden auch Ltd.) ist, anders als
oft noch im Internet oder veralteter Literatur zu lesen ist, der „Companies Act
2006“. Dieser wurde von 2006 bis zum 1. Oktober 2009 schrittweiße eingeführt
und ersetzt damit offiziell den bisher für englische Unternehmen maßgeblichen
„Companies Act 1985“.8 Hierin sind unter anderem alle für die Limited wichtigen
Regelungen festgehalten, wie z.B. bezüglich der Gründung oder der directors.9

Das Companies House ist das britische Gesellschaftsregister, welches das Handelsregister führt. Es ist für alle im Vereinigten Königreich registrierten Gesellschaften zuständig. Es handelt sich beim Companies House – anders als in Deutschland, Österreich oder der Schweiz – nicht um ein Gericht, sondern um eine dem Wirtschaftsministerium unterstellte Verwaltungsbehörde mit Hauptsitz in Cardiff.

Aufgabe des Companies House ist die Eintragung und Löschung von Gesellschaften nach britischem Recht ins Register. Sie prüft und speichert zudem meldepflichtige Informationen der Gesellschaften und stellt sie der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Das Companies House ist dreigliedrig organisiert: Gesellschaften mit Sitz in England und Wales werden im Handelsregister von Cardiff geführt, solche mit Sitz in Schottland im Handelsregister von Edinburgh und solche mit Sitz in Nordirland im Handelsregister von Belfast. Das Gesellschaftsregister hält in allen größeren Städten Zweigstellen vor, von denen aus alle erforderlichen Handlungen für die dort registrierten Gesellschaften vorgenommen werden können.

www.companieshouse.gov.uk

 

Company – Unternehmen

Company steht im englischen für Unternehmen und wird auch als Firma, Betrieb oder Gesellschaft bezeichnet.

Allerdings ist ein Unternehmen eine organisatorisch-rechtliche Einheit. Der Begriff Firma bezeichnet ein Unternehmen umgangssprachlich meist mit ausschließlich regionalem Sitz. Ein Unternehmen/Firma kann an mehreren Orten durch Betriebe vertreten sein. Betriebe sind also Arbeitsstätten, die die Ideen des Unternehmers umsetzten bzw. produzieren. Das können Dienstleistungen oder auch Produkte sein.

Eine organisatorisch-rechtliche Einheit, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, wird als Unternehmen“ bezeichnet. Dazu gehören:

  • Einzelunternehmen
  • Genossenschaften
  • Kapitalgesellschaften
  • Mischformen auf verschiedenen Unternehmensformen
  • Personengesellschaften
  • Vereine
  • Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

Damit ein Unternehmen existieren kann, unterliegt es einigen Bedingungen:

 

Handel von Wertpapieren über ein zentrales Computernetz (im Gegensatz zur Präsenzbörse, dem Parketthandel). Der Computerhandel gewinnt immer mehr an Bedeutung.