bedingte Kapitalerhöhung

Erhöhung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft, die nur so weit durchgeführt werden soll, wie von einem Umtausch- oder Bezugsrecht Gebrauch gemacht wird, dass die Gesellschaft auf die neuen Aktien (Bezugsaktien) einräumt (vgl. § 192 AktG).