Asset-Deal

Kauf eines Unternehmens durch Kauf der Assets, also der Aktiva der übernommenen Gesellschaft. Der Gesellschaftsmantel verbleibt beim Verkäufer. Mit einem Assetdeal kann vermieden werden, dass Altlasten übernommen werden, z.B. Nachforderungen von Steuern nach einer Betriebsprüfung oder späte Geltendmachung von Forderungen Dritter. Mit dem Verkauf der Assets geht der Betrieb des Unternehmens auf den Käufer über mit der Folge, dass auch alle Arbeitsverhältnisse automatisch gemäß § 613a BGB übergehen. Der Gegensatz ist der Share Deal, bei dem die Gesellschaftsanteile verkauft werden.