ist besser als diese zu beerdigen!
Die Löschung einer GmbH aus dem deutschen Handelsregister war bisher umständlich und vor allem zeitaufwändig. Wenn eine GmbH nicht mehr benötigt wird, kann diese nach geltendem deutschem Recht – im Einklang mit dem EU-Recht – durch eine “Verschmelzung” mit einer englischen Limited schon nach 4 Wochen aus dem deutschen Register gelöscht werden. Übrig bleibt eine englische Limited.
Das in Deutschland gesetzlich vorgschriebene Sperrjahr, was die Löschung einer GmbH nach Liqidation schon mal 12 Monate oder länger dauern läßt, entfällt. Neben diesem extremen zeitlichen Vorteil ergeben sich bei der Liquidation einer GmbH auf dem traditionellen – deutschen – Weg, für Geschäftsführer und Gesellschafter – im Fall von ungeklärten Verbindlichkeiten, oder Einwänden von Behörden und/oder Finanzämtern, erhebliche Rechtsunsicherheiten und damit unter Umständen langwierige Verfahren mit ungewissen Kosten.
Die Löschung einer GmbH durch Verschmelzung kann jedoch still und leise – ohne großes Aufsehen – innerhalb kürzester Zeit umgesetzt werden.
Seit dem MoMiG ist es im vollen Einklang mit EU-Recht möglich, die oftmals langwierige Liquidation einer GmbH zu vermeiden, indem die zu löschende GmbH rechtzeitig mit einer englischen Limited (LTD) verschmolzen wird. Dieses Verfahren wird “Cross-Border-Merger” = grenzübergreifende Verschmelzung genannt. Hierbei wird die GmbH innerhalb von drei bis vier Wochen aus dem Handelsregister gelöscht und vollständig mit einer englischen Limited verschmolzen. Nach Löschung der GmbH gilt nur noch das liberale, unternehmerfreundliche englische Gesellschaftsrecht. Natürlich handelt es sich bei der grenzübergreifenden Verschmelzung um einen legalen Vorgang und nicht etwa um ein rechtswidrige Firmenbestattung.
Hierbei wird die zu liqudierende bzw. zu löschende GmbH – nachdem sie durch ein mehrstufiges Verfahren auf eine spezielle Vorratsgesellschaft verschmolzen wurde – innerhalb kürzester Zeit im deutschen Handelsregister gelöscht. Übrig bleibt eine englische Limited (LTD) die nur noch im englischen Handelsregister in Cardiff eingetragen ist. Der deutsche Handelsregistereintrag ist gelöscht und existiert somit nicht mehr. Die englische Limited ist Rechtsnachfolgerin der GmbH mit allen Rechten und Pflichten und für vorhandene Gläubiger in London erreichbar. Diese LTD kann bei Bedarf dann ebenfalls schnell und kostengünstig per Formular im englischen Handelsregister gelöscht werden. Die Limited kann aber auch für Verhandlungen mit Gläubigern oder Geschäftspartnern beliebig lang weitergeführt werden.
Die “EU-VERSCHMELZUNG” bietet ganz entscheidende Vorteile:
Einer der entscheidenden Vorteile der „EU-VERSCHMELZUNG“ ist der, dass dieses Verfahren zur schnellen und effizienten Liquidation (Löschung) einer GmbH auch rückwirkend umgesetzt werden kann. Hierbei muss lediglich ein Stichtag festgelegt werden, der auf die individuelle Situation der zu liquidierenden GmbH abgestimmt werden muss. Ein weiterer Vorteile der “EU-VERSCHMELZUNG” ist, dass mit diesem Verfahren auch eine bilanziell überschuldete GmbH – rechtskonform – liquidiert werden kann. Die Rechtsprechung hat das bereits in diversen Urteilen entschieden.
Die Vorrausetzungen für die Liqidation einer GmbH unter Anwendung der “EU-VERSCHMELZUNG” sind relativ simpel:
Die Kosten der Liquidation einer GmbH mit Hilfe der EU-VERSCHMELZUNG setzen sich aus den nachfolgenden Positionen zusammen:
Wenn Sie uns mit der Liquidation einer GmbH beauftragen, berechnen wir ein Honorar in dem alle diese Kosten enthalten sind.
Es gibt bei uns keine versteckten oder später anfallende Kosten. Unser Mindesthonorar liegt bei 4.997 €.
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