LTD (LIMITED ) gründen in England
Die englische LTD wird durch den BREXIT zur Offshore Company
Die Gründung einer LTD in England wird durch Anmeldung beim Companies House realisiert. Hierfür wird ein eingetragner Firmensitz (registered office) benötigt. Bei der Gründung der "englischen LTD" muss ein oder mehrere Geschäftsführer (Direktoren) und ein oder mehrere Shareholder (Gesellschafter) benannt werden. Zusätzlich muss ein Secretary (Schriftführer) eingetragen werden. Eine "LTD in Gründung" wie bei der GmbH gibt es nicht, weil die Gründung (Eintragung) innerhalb 24h umgesetzt wird.
Eintragung im deutschen Handelsregister ?
YES or NO ?
Nach Gründung der "englischen LTD" ist in Deutschland der Gang zur Gewerbemeldestelle für die Gewerbeanmeldung der nächste Schritt. Hierfür werden vollständige Company Dokumente benötigt. Diese sollten natürlich notariell beglaubigt und/oder mit einer Apostille versehen sein
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 30. September 2003 (Az. C-167/01) besitzen im Ausland gegründete Gesellschaften - also auch eine "englische LTD" - aufgrund der EU-weit geltenden Niederlassungsfreiheit - in allen EU-Ländern - uneingeschränkte Rechtsfähigkeit. Einer sonstigen Verbindung der Gesellschaft zum Gründungsland bedarf es nach dem Urteil des EuGH nicht.
Zur Eintragung der "englischen LTD" beim deutschen Handelsregisteranmeldung gibt es unterschiedliche Meinungen.
- juristischer Sitz der LTD. in U.K.
- die LTD ist ausschließlich Komplementär (Vollhafter) der deutschen KG
- LTD & Co. KG wird notariell in das Handelsregister (HRA) eingetragen
- LTD & Co. KG wird bei Gewerbe- und Finanzamt angemeldet (§ 14 GewO)
- die Besteuerung der LTD & Co. KG erfolgt nach deutschem Recht
Gründungspakete
- Company-Formation (Gründung)
- Certificate of Incorporation (Gründungsurkunde)
- Memorandum of Association (Gesellschaftsvertrag)
- Combined Register (Firmenbuch)
- First Minutes (Gründungsbeschluss)
- Share-Certificate (Zertifikat über Anteilsschein)
- (Alle Dokumente engl/deutsch & notariell beglaubigt)
- eSecretary für 12 Monate (Erinnerungsservice)
- Prüfung des Firmennamens in IRLAND
- Gründung der "LTD"
- Certificate of Incorporation (Gründungsurkunde)
- Memorandum of Association (Gesellschaftsvertrag)
- Combined Register (Firmenbuch)
- First Minutes (Gründungsbeschluss)
- Share Certificate (Zertifikat über Anteilsschein)
- eSecretary (Erinnerungsservice)
- notariell beglaubigte Dokumente
- Firmenordner
- Begleitung bei der Eintragung der LTD & Co. KG (Verwendung eines Muster-KG-Vertrages)
Die Gründung der "englischen LTD" in nur 24 Stunden nach Übermittlung des Gründungsauftrages per E-Mail oder Telefax durchgeführt, soweit die Gründungskosten überwiesen wurden. Bei Bezahlung mit Kreditkarte gilt die Zahlung mit Genehmigung der Kreditkartenzahlung als ausgeführt. Bei Gründungsaufträgen, die arbeitstäglich vor 11 Uhr eingehen, erfolgt die Auftragsausführung und gewöhnlich auch die Zusendung der Gründungsurkunde per E-Mail gleichtägig. Per UPS-Kurier oder per Einschreiben werden die notariell beglaubigten Dokumente innerhalb einer Woche zugestellt.
Gründer die ihre "englische LTD" mit COMPANIES24 gründen, können die Gewerbeanmeldung sofort beim zuständigen Gewerbeamt vornehmen. Das Finanzamt übersendet dem LTD-Gründer anschließend automatisch den für die Zuteilung einer Steuernummer erforderlichen Fragebogen. Rechnungen können nach Erhalt der Steuernummer erstellt werden.
Weitere Informationen zu den Vorteilen einer "englischen LTD"
Gründer die vorhaben eine "englische LTD" zu gründen, können sich gern beraten lassen oder bei der Wahl der geeigneten Rechtsform weitere umfangreiche Informationen anfordern.
997,- EUR