Unternehmergesellschaft

Unternehmergesellschaft

– kurz UG, ist als existenzgründerfreundliche Variante der herkömmlichen GmbH mit dem MoMiG zum 01.11.2008 eingeführt worden. Für sie gelten die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) und damit die Verpflichtung zur gesetzlichen Buchführung (doppelte Buchführung samt Jahresbilanz), zur Gewerbesteuer und zur Körperschaftssteuer. Die Unternehmergesellschaft wird mit einem beurkundungspflichtigen Musterprotokoll gegründet, das den Gesellschaftsvertrag, die Gesellschafterliste und die Bestellung des Geschäftsführers vereint und zur Eintragung und Anmeldung beim Handelsregister eingereicht werden muss.

Im Rechtsverkehr ist darauf zu achten, dass die Unternehmergesellschaft mit den Rechtsformzusatz „(haftungsbeschränkt)“ geführt wird. Die Unternehmergesellschaft kann bereits mit einem Stammkapital von 1€ gegründet werden, muss danach jedoch durch Bildung von Rücklagen – in Form der Einbehaltung von 25% des Gewinns – ein Mindestkapital von 25.000 EUR erbringen um dadurch zur vollen GmbH zu werden. Es gelten die Haftungsregelungen des GmbH-Gesetzes.

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wurde/wird auch gerne als „1-Euro-GmbH“ oder „Mini-GmbH“ bezeichnet.