OHNE BONITÄTSPRÜFUNG
30 % ANZAHLUNG
OHNE SCHUFA
LEASING - FÜR GRÜNDER - OHNE BONITÄT
PKW / TRANSPORTER / LKW Leasing
Bei der Wahl der Rechtsform, wird von Existenzgründern immer öfter die Kreditwürdigkeit des zukünftigen Unternehmens berücksichtigt. Hierbei ist es unerheblich, für welche Rechtsform sich der Gründer entscheidet. Bei den meisten deutschen Leasinggesellschaften, steht Leasing für Existenzgründer am untereren Ende der Produktpalette. Noch schlimmer wird´s für Gründer, die negative Bonitätsmerkmale haben.
Mit dem richtigen Gründungspartner an der Seite, ist die Rechtsform für einen <strong>- Leasingvertrag ohne Bonität </strong>- zweitrangig. Jeder Gründer kann über uns für seine neue Rechtsform, egal ob LTD, LIMITED & Co. KG, UG oder GmbH einen Leasingvertrag schließen. Die gilt nicht nur für die vorgenannten >Rechtsformen sondern auch für eine US-AG (Incorporation aus USA) mit der ein Leasingvertrag ohne Schufa / Bonität abgeschlossen werden kann.
Leasing trotzt Schufa-Eintrag und negativer Bonität
Beim Autoleasing ohne Schufa / ohne Bonität wird im Gegensatz zu herkömmlichen Leasing- bzw. Finanzierungsbanken, durch den Leasing- bzw. Kreditgeber auf die Prüfung der Schufa / Bonität verzichtet. Beim Leasing ohne Schufa gilt, dass das Auftauchen von negativen Merkmalen im Zuge einer automatisierten Abfrage, kein Auschlusskriterium ist. Im Gegenteil, hier wird eine genauere individuelle Prüfung vorgenommen und die weitere Bearbeitung NICHT kategorisch ausgeschlossen.
Stattdessen werden die tatsächlichen Vermögensverhältnisse hinterfragt und wenn es beim Geschäftsführer (privat) in der Vergangenheit das eine oder andere Rückzahlungsproblem gab, die derzeitigen wirtschaftlich guten Verhältnisse und die Zahlungsfähigkeit des (neu gegründeten) Unternehmens beurteilt. Eine negative Schufa, die bei vielen regulären Leasingbanken definitiv das AUS bedeutet, interessiert den Leasinggeber beim Leasing ohne Schufa nicht oder nur geringfügig. Selbst Unternehmer mit harten negativen Bonitätsmerkmalen wie z.B. ein Haftbefehle oder eine eidesstattliche Versicherung (Offenbarungseid) sind keine Ausschlusskriterien und konnten in der Vergangenheit erfolgreich umgesetzt werden.