Die Unternehmergesellschaft
Die UG = Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt - gerne auch Mini-GmbH genannt - ist die Einstiegsvariante (eine Unterform der GmbH) auf dem Weg zur GmbH. Nach der Gesetzesbegründung sollte sie vor allem Existenzgründern dienen, die zu Beginn ihres StartUps noch nicht das nötige Kapital für eine Einlage in Höhe von mindestens 25.000 Euro zur Gründung einer GmbH verfügen.
Sie kann seit dem 01.11.2008 - dem Inkraftreten des MoMiG - ohne Einhaltung eines Mindestkapitals gegründet werden, unterliegt dafür aber strengeren Transparenz- und Kapitalerhaltungsvorschriften.
Das heißt, dass prinzipiell jeder mit einem Stammkapital von mindestens einem Euro, eine Unternehmergesellschaft (UG) - auch als Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH bezeichnet - gründen kann. Die Gründung einer UG bietet sich also an wenn über wenig oder überhaupt kein Eigenkapital verfügbar ist. Eine UG firmiert mit dem Zusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" bzw. "UG (haftungsbeschränkt)". Damit die Gründung einer UG reibungslos und schnell über die Bühne geht, muss auf die Vollständigkeit der Unterlagen geachtet werden.
Das Erfolgsmodell "GmbH" bekommt eine kleine Schwester
Die GmbH war etwas in die Jahre gekommen - sie gibt es seit 1892 - und sie hatte zuletzt zunehmend Konkurrenz von der jüngeren Verwandten aus England - der englischen Limited - bekommen. Durch die Beschlüsse des europäischen Gerichtshofes vor wenigen Jahren, drohte die englische Limited - auch in Deutschland zugelassen - als billigere Alternative der GmbH den Rang abzulaufen. Daher hat der Bundestag - nach über 6 Jahren Gesetzesentwurf - die Reform des GmbH-Gesetzes (GmbHG) beschlossen und zum 01.11.2008 das MoMiG eingeführt und damit zugleich der GmbH zu neuen Erfolgsmeldungen verholfen.
Seit der Einführung zum 01.11.2008 kann die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft gegründet werden. Nach der gesetzlichen Formulierung wird ein Stammkapital von mindestens 1 EUR vorrausgesetzt. Dies ergibt sich aus § 5 Abs. 2 GmbHG, wonach der Nennbetrag jedes Geschäftsanteils auf volle EUR lauten muss. Dies bedeutet, dass, da die haftungsbeschränkte Untemehmergesellschaft mindestens einen Geschäftsanteil haben muss und dieser auf mindestens 1 EUR zu lauten hat und ein Stammkapital von 1 EUR nicht unterschritten werden kann.
Die Erfahrungen im Ausland - insbesondere in Großbritannien - zeigen, dass ein Stammkapital von mindestens 1.000 EUR schon erforderlich ist, um einen ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zu gewährleisten. Bei einem zu niedrigen Stammkapital kann das Handelsregister die Eintragung aber trotzdem nicht ablehnen, da es nach der GmbH-Reform kein Prüfungsrecht mehr hat.
Aber Vorsicht im neuen GmbH-Gesetz lauern Haftungsfallen, die bei der Gründung einer Mini-GmbH (haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft) unbedingt bereits vor der Gründung berücksichtigt werden sollten, damit die geplante "Haftungsbeschränkung" auch wirklich greift. Informieren Sie sich über die möglichen Haftungsfallen bei der Gründung einer Unternehmergesellschaft. Im Mini-GmbH - Navigator, erfahren Sie neben denm Chancen & Risiken bei der Gründung einer Unternehmergesellschaft, auch wie Sie diese ohne Anwalt selbst gründen können" und gründen Sie Ihre eigene Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH) mit dem Wissen, das Sie elementare Fehler, die bereits bei der Gründung entstehen können, ohne anwaltliche Beratung ausgeschlossen haben. Als Bonus erhalten Sie das Ebook "Die Todsünde eines Unternehmers", in dem Sie erfahren, welche Schritte Sie unbedingt unterlassen sollten, damit Sie niemals persönlich haften, denn das sollten Sie auf keinen Fall tun. Warum erfahren Sie in unserem Gratis-Report.

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Von Sonderregelungen einmal abgesehen gelten für die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft alle zivil- und steuerrechtlichen Vorschriften, die auch für die GmbH maßgebend sind. Dies gilt insbesondere auch für die Publizitätspflichten und die insolvenzrechtlichen Regelungen. Letzteres kommt insbesondere auch dann in Betracht, wenn die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft nur über ein Stammkapital von 1 EUR verfügt. Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ist Kaufmann kraft Rechtsform. Aufgrund ihrer Rechtsnatur als GmbH kann die Unternehmergesellschaft an allen Umwandlungen im Sinne des Umwandlungsgesetzes teilnehmen, soweit das UmwG die GmbH als möglichen beteiligten Rechtsträger an einer Umwandlung vorsieht. Daher kommt die Unternehmergesellschaft im Umwandlungsrecht grundsätzlich sowohl als Ausgangs- als auch als Zielgesellschaft in Frage. Zu beachten ist aber das Sacheinlageverbot des § 5a Abs. 2 Satz 2 GmbHG.
Der Clou: Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kann mit jedem beliebigen Stammkapital unterhalb des gesetzlich geforderten Stammkapitals einer GmbH (25.000 EUR) gegründet werden. Also ab einem (1) EURO!
Der Haken: Ein Teil der Gewinne darf nicht ausgeschüttet werden, sondern soll zum Mindeststammkapital einer - normalen - GmbH (25 000 Euro) angespart werden.
Die Unternehmergesellschaft ist zwar eine innovative deutsche Gesellschaftsform, deren Akzeptanz bei den deutschen Geschäftspartnern und Banken, wird aus unserer Sicht jedoch ebenso lange dauern, wie die Akzeptanz der englischen Limited in Deutschland. Der Vorteil der UG gegenüber der LTD ist zum Einen der Kostenfaktor, denn die jährlich wiederkehrenden Kosten für den Limited-Service liegen bei rund 300,- EUR/Jahr. Alternativ kann die Verwaltung der Limited natürlich jederzeit auch selbst übernommen werden. In diesem Fall entstehen gerade mal 97,- EUR/Jahr für das Registered Office.
Bei Interesse an der Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH) durch Companies24 können Sie uns gerne per FreeCall unter 0800.6407140 oder über unser Kontaktformularkontaktieren. Alternativ können Sie auch unser Auftragsformular downloaden welches Sie uns per Email oder Fax zausgefüllt zusenden können.
Gründung einer Unternehmergesellschaft
Bei Fragen zu unseren Angeboten erreichen Sie einen Berater unter 0800.6407140 (FreeCall), per Live-Support, oder per Email über das Kontaktformular.
Hinweis: Es erfolgt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Sinne des deutschen Rechtsberatungsgesetzes (RBerG)! Schauen Sie sich einfach unsere Referenzen an, es gibt keine bessere Werbung, als erfolgreiche Unternehmensgründer, die das Gründen ihrer Firma wie z.B. die Gründung einer GmbH, die Gründung einer Ltd, einer Ltd & Co. KG, den Kauf einer GmbH (Vorratsgesellschaft), die Gründung oder den Kauf einer AG (Aktiengesellschaft) oder mit Companies24 oder mit Hilfe unserer Gründungsratgeber Mini-GmbH - Navigator, die Gründung einer (haftungsbeschränkten) Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH) - selbst - realisiert haben und mit dem umfangreich zusammengetragenen Expertenwissen überaus zufrieden sind. Companies24 - Hier sind Gründer gut Beraten.





