Hier sind Gründer gut beraten

Gründen einer Firma

Companies24-Gut-Beraten beim Gründen einer FirmaNoch nie war das Gründen einer Firma in Deutschland so einfach. 

Wenn die Wirtschaftslage in Deutschland wieder einmal schief hängt, ist statistisch eine größere Anzahl von Unternehmensgründungen festzustellen. Nach deutschem Recht ist es jedermann gestattet, den Beruf auszuüben, der ihm persönlich gefällt. Dies bezieht sich nicht nur auf Tätigkeiten im Angestelltenstatus, sondern auch auf selbstständige Arbeit. Bei einer Existenzgründung gibt es einige wichtige Grundregeln zu beachten. Wer eine Firma gründen will, sollte zunächst einmal wissen, dass der Begriff Firma nicht synonym zu verstehen ist mit einer Unternehmensgründung oder einer freiberuflichen Tätigkeit.

Wer eine Firma gründen möchte, ist rein rechtlich betrachtet ein Kaufmann, das bedeutet, er unterliegt den Rechten und Pflichten des Handelsgesetzbuchs. Davon zu trennen sind Kleingewerbetreibende, die dem Bürgerlichen Gesetzbuch zuzuordnen sind und auch nicht als Firma im Handelsregister stehen müssen. Eine Firma zu gründen bedeutet, dass man zumindest ein eingetragener Kaufmann wird, der diese Bezeichnung auch so unter seiner Firmierung benutzen muss. Die Firma kann auch unter einem Fantasienamen geführt werden, ohne dass von außen erkennbar ist, wer denn nun der eigentliche Inhaber des Unternehmens ist.

Um dies herauszufinden, muss der Interessent einen Blick ins Handelsregister werfen, in dem alle Firmen eingetragen sind. Bei dem Handelsregister handelt es sich um ein öffentliches Register, das jedermann zur Verfügung steht, der diesbezüglich ein Interesse daran hat. Wichtig bei der Gründung einer Firma ist stets die Frage, welche Rechtsform diese denn nun haben soll. Oftmals sind es strategische Überlegungen, die auch steuerliche Vor- oder Nachteile nach sich ziehen könne, je nachdem, welche Rechtsform man wählt. So besteht die Möglichkeit, eine GmbH zu gründen, ebenso wie eine OHG oder eine Kapitalgesellschaft. Alle diese Rechtsformen unterscheiden sich voneinander und werden meistens zweckgemäß ausgesucht. Je nachdem, welche Firma man sich aussucht, muss diese gleichzeitig von mehreren Personen gegründet werden. Teilweise spricht man dann auch von Gesellschaftern. Mithilfe einer eingetragenen Firma kann man vor allem bestimmte Haftungen minimieren bzw. ausschließen, die eine einzelne Person sonst alleine tragen müsste.

Wer nun seine eigene Firma gründen möchte, sollte im Vorfeld genau überlegen, welche Rechtsform die geeignete für sein Vorhaben ist. Diesbezüglich kann sich der Besuch bei einem Steuerberater durchaus lohnen, um später keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.

Einzelunternehmen

Grundsätzlich bestehen verschiedene Möglichkeiten, eine Firma zu gründen. Die wohl einfachste Art ist die des Einzelunternehmens. Die Vorteile dieser Rechtsform liegen vor allem in der einfachen Gründung und dem minimalen Kapitalbedarf. Wenn Sie als Einzelperson ein Unternehmen gründen wollen, dann ist lediglich ein Gewerbeschein notwendig, der beim zuständigen Amt für Gewerbeangelegenheiten gegen eine geringe Gebühr (15-30 Euro) ausgestellt werden kann. Als Einzelunternehmer besteht die Verpflichtung, beim Finanzamt eine Einnahme-Überschuss-Rechnung einzureichen. Bei der Gründung als Einzelunternehmen, sollte man sich jedoch bewusst sein, dass man mit dem eigenen Privatvermögen haftet.

GbR

Wer kein Einzelunternehmen gründen möchte, kann zusammen mit einem Gesellschafter die Gründung einer GbR erwägen. Auch hier sind keine Gründungskosten notwendig. Die GbR haftet dabei grundsätzlich mit dem Privat- und Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter sind dazu verpflichtet, eine Einnahme-Überschuss-Rechnung abzugeben.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Wer eine Firma gründen und von vornherein die Haftung begrenzen möchte, für den kann die Gründung einer GmbH sinnvoll sein. Allerdings sind die Gründungshürden hier wesentlich höher. So muss bei der GmbH-Gründung ein Mindeststammkapital von 25000 Euro vorliegen. Zudem belaufen sich die reinen Gründungskosten nochmals auf 1000-5000 Euro. Diese Kosten entstehen für die Erstellung eines Gesellschaftsvertrages und die notarielle Beurkundung. Wer eine GmbH als Firma gründen will, muss zudem eine Handelsregistereintragung vornehmen lassen. Mit der Handelsregistereintragung ist die Bilanzierungspflicht gegeben und auch die Pflicht, den Jahresabschluss offenzulegen.

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Achtung: Bei der Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft erfolgt weder eine Steuer- noch eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes (RBerG). Schauen Sie sich unsere Referenzen an, es gibt keine bessere Werbung als erfolgreiche Kunden die mit unseren Gründungsangeboten - Gründung einer englischen Limited, einer Gründung einer Limited & Co. KG, oder der Gründung einer (haftungsbeschränkten) Mini-GmbH/UG und dem umfangreich zusammengetragenen Expertenwissen überaus zufrieden sind und uns weiter empfehlen. Fordern Sie uns! Wir stehen zu unserem Wort, denn Ihr Erfolg ist unser Erfolg.