Hier sind Gründer gut beraten

Gründung einer Limited & Co.KG

Ltd & Co. KG / Limited & Co. KGDie Gründung einer LTD & Co. KG wird durch die Gründung einer englischen Limited (LTD) als Komplementär und der Gründung einer deutschen KG (Kommanditgesellschaft) realisiert. Hierbei wird das Company-Paket DEUTSCHE LTD mit dem Angebot Eintragung im HRA kombiniert. Nachdem die Gründung der Limited umgesetzt wurde, erfolgt die Gründung bzw. Eintragung der LTD & CO. KG im deutschen Handelsregister über einen deutschen Notar.

COMPANY-ORDNER


LTD AKTUEL KOMPLET PAKET 320X265

- Prüfung des LTD Firmennamens in UK
- Gründung einer englischen Limited (LTD)
  (mit den Vorgaben für Director & Shareholder)
- Certificate of Incorporation
(Gründungsurkunde)
- Memorandum of Association
(Gesellschaftsvertrag)
- Combined Register
(Firmenbuch)
- First Minutes
(Gründungsbeschluss)
- Share Certificate
(Zertifikat über Anteilsschein)
- Secretary-Service inkl. Monitoring
(Erinnerungsservice)
- notariell beglaubigte Dokumente
- Firmenordner inkl. Ebook MoMiG 2008
- Begleitung bei der Eintragung der LTD & Co. KG

  (Verwendung eines Muster-KG-Vertrages)

Auch bei diesem Paket erhalten Gründer alle notwendigen Dokumente für den sofortigen Start in Deutschland. Im Company-Ordner sind alle englischen und deutschen Dokumente inkl. Beglaubigungen enthalten.

Besonderheiten

Bei einer Limited & Co. KG übernimmt die englische Limited die Rolle des Komplementär (Vollhafter) in der deutschen KG (Kommanditgesellschaft). Die LTD & CO. KG ist erst mit Eintragung im deutschen Handelsregiser rechts- und parteifähig! Diese Gesellschaftsform ist eine der beliebtesten Rechtsformen in Deutschland. Sie liegt damit noch vor der Limited mit selbständiger Zweigniederlassung.

- juristisch eingetragener Sitz der Ltd. (Registered Office) befindet sich in U.K.
- die Limited ist ausschliesslich Komplementär (Vollhafter) der deutschen KG
- Ltd. & Co. KG wird notariell in das Handelsregister (HRA) eingetragen
- Ltd. & Co. KG bei Gewerbe- und Finanzamt anmelden (§ 14 GewO)
- die Besteuerung der Ltd. & Co. KG erfolgt ausschliesslich nach deutschem Recht für Personengesellschaften
  (dadurch evtl. Steuervorteile)

Besonderheiten in UK: Da bei dieser Rechtsform die Limited selbst keine Tätigkeit und auch keine Umsätze entwickelt, kann diese in UK beim Companies House als ruhend gemeldet werden.

Empfehlung

Unsere Empfehlung - speziell für Gründer die bereits als Einzelunternehmer tätig sind/waren, ist ganz klar die Gründung einer Ltd. & Co. KG. Diese Variante vereint den Vorteil der begrenzten Haftung durch das geringe Gründungskapital der Limited, mit den steuerlichen Vorteilen der KG als Personengesellschaft durch den Wegfall der Körperschaftssteuer. Steuer!? Bei steuerlichen Fragen empfehlen wir in jedem Fall, vorher einern Steuerberater zu befragen. Gern kann so ein Gespräch zusammen mit Ihrem Steuerberater auch in unserem Büro erfolgen.

Auftrag & Kosten

Gründung Limited & Co. KG gründen Limited-Co.KG-gründen.pdf 797 40

 


Hinweis: Es erfolgt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Sinne des deutschen Rechtsberatungsgesetzes (RBerG)! Schauen Sie sich einfach unsere Referenzen an, es gibt keine bessere Werbung, als erfolgreiche Unternehmensgründer, die das Gründen ihrer Firma wie z.B. die Gründung einer GmbH, die Gründung einer Ltd, einer Ltd & Co. KG, den Kauf einer GmbH (Vorratsgesellschaft), die Gründung oder den Kauf einer AG (Aktiengesellschaft) oder mit Companies24 oder mit Hilfe unserer Gründungsratgeber Mini-GmbH - Navigator, die Gründung einer (haftungsbeschränkten) Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH) - selbst - realisiert haben und mit dem umfangreich zusammengetragenen Expertenwissen überaus zufrieden sind. Companies24 - Hier sind Gründer gut Beraten.