Hier sind Gründer gut beraten

Gründung einer LTD (Limited)

LTD LimitedSicherlich haben Sie schon einiges über die Möglichkeit der Gründung einer LTD (Limited) gehört. Die Gründung einer LTD (Limited) in Großbritannien macht seit einigen Jahren auch dann Sinn, wenn man damit nur in Deutschland tätig ist, denn allein die Gründung der Limited bedeutet nicht, dass man in England eine gewerbliche Tätigkeit ausüben muss. Die Gründung einer britischen LTD (Limited) wird deshalb seit Jahren als echte Alternative zur deutschen GmbH gehandelt.

In der Zeit von 2003 bis 2008 waren vor allem im Internet zahlreiche Anbieter zu finden, die die Gründung einer LTD gegen Zahlung einer Pauschale vermittelt und/oder die Gründung der LTD selbst übernommen haben. Einige Anbieter haben Gründer bei der Gründung einer LTD (Limited) aber nicht darüber informiert, dass die Gründung einer Limited auch Pflichten - vor allem in England - mit sich bringt und das diese, ähnlich wie die Kosten für Steuerberater und Jahresabschluss jede Kapitalgesellschaft tragen muss.

Die Kosten für die Gründung einer Limited beginnen bei einigen sogenannten Gründungsagenturen bereits bei unter 100 EURO, können aber auch leicht bei 1500 EUR oder mehr enden. Hierbei sind Aufpreise für sogenannte "Blitzgründungen" innerhalb von 24 Stunden nicht eingeschlossen.


Die Gründung einer Limited mit Companies24

LTD AKTUEL KOMPLET PAKET 320X265Die Gründung einer Limited kann mit Hilfe von Companies24, innerhalb von 24 h realisiert werden. Nach Eingang des Gründungsauftrages per Fax oder Email, wird die Gründung am gleichen Tag ausgeführt an dem die Bezahlung der Gründungskosten erfolgt oder nachgewiesen wurde.

Die Gründungsurkunde wird am gleichen Tag der Gründung - per Email oder Fax übermittelt. In diesem Moment ist die Limited Rechts- und Parteifähig und kann Verträge eingehen.

Die notariell beglaubigten Limited Dokumente, werden in einem kompakten Firmenordner innerhalb einer Woche per Einschreiben oder per Kurier (UPS) zugestellt.

Für den schnellstmöglichen Start in Deutschland empfehlen wir die Gründung einer DEUTSCHEN LTD mit allen notwendigen beglaubigten Limited Dokumenten. Diese Dokumente werden von allen deutschen Gewerbeämtern, Handwerkskammern, Amtsgerichten, Banken und Sparkassen akzeptiert. Nach Vorlage dieser Dokumente bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt erhalten Sie Ihre Gewerbeanmeldung und wenige Tage später automatisch den Fragebogen von Ihrem zuständigen Finanzamt für die Zuteilung einer neuen Steuernummer. Nach Erhalt der Steuernummer können Sie Ihre ersten Rechnungen schreiben.

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 Hinweis: Bei der Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft erfolgt weder eine Steuer- noch eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes (RBerG). Schauen Sie sich unsere Referenzen an, es gibt keine bessere Werbung als erfolgreiche Kunden die mit unseren Gründungsangeboten - Gründung einer englischen Limited, einer Gründung einer Limited & Co. KG, oder der Gründung einer (haftungsbeschränkten) Mini-GmbH/UG und dem umfangreich zusammengetragenen Expertenwissen überaus zufrieden sind und uns weiter empfehlen. Fordern Sie uns! Wir stehen zu unserem Wort, denn Ihr Erfolg ist unser Erfolg.


Basiswissen zur Gründung einer LTD

Die Gründung erfolgt durch:

  • die Eintragung im Companies House, dem zentralen Gesellschaftsregister in Cardiff
  • die Aushändigung der Gründungsurkunde durch die Registerbehörde.

Mit Aushändigung der Gründungsurkunde erlangt die Limited ihre Rechtsfähigkeit und kann ihre Geschäfte aufnehmen sowie Verträge schließen. Eine Gründung bedarf weder der Mitarbeit eines Anwaltes noch der eines Notars. Seit 1992 (12. EG-Richtlinie) ist es möglich, eine Limited als eine Einpersonengesellschaft zu gründen.

Der Firmenname

Notwendiger Bestandteil der Firmenbezeichnung ist der Zusatz „Limited“ bzw. „Ltd.“. Es gilt der Grundsatz der Firmenausschließlichkeit, d.h., die Gesellschaft kann nicht mit einem Firmennamen eingetragen werden, der bereits in dem vom Registrator geführten Verzeichnis aufgelistet ist. Ein unzulässiger Firmenname verhindert die Registrierung, denn in diesem Fall wird das Companies House die LTD überhaupt nicht registrieren.

Alle Firmennamen die ähnlich klingen wie die Rechtsform, also "Limited" "Unlimited", "Public Limited Company" bzw. deren Abkürzungen am Namensende sind keine Unterscheidungsmerkmale bei der Wahl des Firmennamens.

Folgende Grundsätze gelten für den Firmennamen

1. Kein gleichlautender Name wie eine bestehende Firma - Im Internet kann das amtliche Firmenregister jederzeit gesichtet werden. Firmen, die zeitgleich registriert werden, sind naturgemäß nicht verzeichnet. Hier kommt es im Streitfall auf den rechtzeitigen Eingang der Antragstellung an. Namensbestandsteile wie "company", "co", "the, and" "&" sowie die Rechtsformen am Ende bieten keine Unterscheidungskraft und werden bei der Frage der Ähnlichkeit nicht berücksichtigt. Klingen Firmennamen ähnlich, kann bereits eine unterschiedliche Schreibweise zur notwendigen Unterscheidung genügen. Beispiel

Bei einer bereits registrierten ''Heads Limited" werden folgende Neugründungen abgelehnt:
• Heads Public Limited Company (oder PLC)
• H ead S Limited (oder Ltd)
• H ead S Public Limited Company (oder PLC),
• H & S Limited (oder Ltd)

Das Register prüft keine Markenrechtsverletzung, bereits vergebene Patente, Logos oder sonstige Rechte. Auch eine nach Prüfung durch das Firmenregister erfolgreiche Registrierung des Firmennamens bietet deshalb nicht die Gewähr, ihn auch unbehelligt führen zu dürfen. Bestehende Limited Companies können der Eintragung widersprechen, wenn Verwechslungsgefahr besteht oder von einer Bekanntheit des etablierten Namens profitiert würde. Eine Limited kann auch nach erfolgreicher Eintragung zur Namensänderung gezwungen werden:

  • Innerhalb des ersten Jahrs, wenn der Name einer bestehenden Limited zu ähnlich ist
  • Innerhalb von fünf Jahren, wenn im Zusammenhang mit der Eintragungsgenehmigung falsche Angaben gemacht, oder entsprechende Auflagen nicht erfüllt wurden.
  • Jederzeit, wenn der täuschende Name eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt (Sofern kein gerichtlicher Rechtsschutz beantragt wird, ist der Anordnung innerhalb von sechs Wochen nachzukommen.

2. Der Name einer Limited darf weder gegen die guten Sitten noch gegen Gesetze verstoßen.

3. Namen mit Bezug zu staatlichen britischen Stellen oder weiteren regulierten Namen sind genehmigungspflichtig

Bestimmte kritische Namen dürfen ohne vorherige Genehmigung nicht verwendet werden, so dürfen z.B. Namensbestandteile nicht fälschlicherweise Bankgeschäfte suggerieren.

Der Firmensitz

Bei Gründung einer Limited benötigt diese einen Firmensitz, das sogeannte "Registered Office" der dem Gesellschaftsregister zu melden ist. Am "Registered Office" können wichtige Dokumente und auch Klagen der Gesellschaft wirksam zugestellt werden. Des Weiteren werden dort wichtige Dokumente der Gesellschaft aufbewahrt, die auch von Dritten zum Teil eingesehen werden können. Grundsätzlich sind am "Registered Office" auch sämtliche Unterlagen der Buchhaltung aufzubewahren. In den Fällen, in denen diese Unterlagen außerhalb Großbritanniens aufbewahrt werden, müssen in der Regel innerhalb von zeitlichen Abständen, die 6 Monate nicht überschreiten dürfen, ausreichende und aktuelle Unterlagen nach Großbritannien
geschickt werden.

Die Organe einer Limited

Director

Director / board of Directors (Geschäftsleitung)

Die Limited benötigt mindestens einen director (Geschäftsführer), der die Geschäfte der Gesellschaft leitet. Wenn mehrere Personen bestellt werden, spricht man vom "board of directors" (Vorstand). Im Falle einer Einpersonengesellschaft kommt insoweit das Prinzip der Selbstorganschaft zur Geltung.

Die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung (Außenverhältnis) der Gesellschaft obliegt dem Director / board of directors. Dabei ist ein board of directors nur gemeinschaftlich zur Vertretung der Limited berechtigt, es sei denn, es sind einem sog. Board-Ausschuss oder einem einzelnen Director Rechte zur alleinigen Ausübung der außergerichtlichen Vertretung eingeräumt.

Der Director hat seine gesetzlichen Pflichten zu erfüllen und ist der Gesellschaft gegenüber zur Treue und Sorgfalt verpflichtet. Einem Director kann durch Gerichtsurteil für die Zukunft (bis zu 5 Jahre) untersagt werden, die Funktion eines Geschäftsführers auszuüben oder in irgendeiner Weise an der Gründung oder Verwaltung einer Gesellschaft beteiligt zu sein. Gründe für eine solche Disqualifikation können sich u.a. aus dem Begehen von Straftaten im Zusammenhang mit der Gesellschaft, ihrem Vermögen oder ihrer Insolvenz ergeben.

Die persönliche Haftung des Direktors einer Limited, kann sich z.B. auf die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen oder Umsatzsteuer erstrecken, sofern betrügerische Vereitelung der Zahlungspflichten im Spiel ist.General meeting (Gesellschafterversammlung)

Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft üben ihre Rechte im Rahmen einer Gesellschafterversammlung aus. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei – bei einer Einpersonengesellschaft ein – Gesellschafter anwesend sind. Die Gesellschafter einer Limited können beschließen, dass die Gesellschaft keine Jahresgesellschafterversammlung abhalten soll.

Secretary

Eine vergleichbare Position zum Company Secretary (Sekretär) ist im deutschen Gesellschaftsrecht nicht bekannt. Am ehesten lässt sich seine Stellung mit der eines Büroleiters, Sekretärs oder Schriftführers vergleichen. Unterhält das Unternehmen keinen Geschäftsbetrieb in England, beschränken sich die Aufgaben des Secretary im Wesentlichen auf verwaltende Tätigkeiten und die Abgabe von Erklärungen gegenüber offiziellen Stellen in England.

Obwohl die Aufgaben des secretary nicht gesetzlich festgelegt sind, nimmt er im englischen Gesellschaftsrecht eine wichtige Rolle ein. Seine Ernennung erfolgt durch die Direktoren, die auch seinen genauen Aufgabenbereich bestimmen. Standardmäßig gehört dazu die Überprüfung von Belegen und Dokumenten der Gesellschaft sowie die Organisation und Protokollierung von Gesellschafterversammlungen.

Der Secretary hat die Weisungen der Geschäftsführung umzusetzen, trägt jedoch selbst keine unternehmerische Verantwortung, da er nicht der Betriebsführung angehört. Dementsprechend ist er auch nicht befugt, die Gesellschaft juristisch zu vertreten obwohl dieser Dritten gegenüber die Gesellschaft - inoffiziell - vertreten kann. Ebenso ist er nicht verpflichtet, Auskünfte über die Verhältnisse des Unternehmens zu erteilen.

Die Aufgaben eines secretary werden häufig von externen Dienstleistern wahrgenommen. Im Zuge des companies act 2006 wurde die Verpflichtung zur Bestellung eines secretary zum 01.04.2008 abgeschafft. Sofern allerdings nicht ein sachkundiger ortsansässiger Director die - nunmehr umfangreicheren - Aufbewahrungs-, Berichts- und Verwaltungspflichten wahrnehmen kann, raten wir dringend dazu, auch weiterhin einen company secretary zu bestellen. Denn selbst die kleinste, vom companies house verhängte Geldstrafe bei Versäumnissen deckt in der Regel die Jahresvergütung des secretary ab!

Die Limited benötigt seit keinen Company Secretary mehr. Der Company Secretary hat keinerlei Pendant im deutschen Recht. Die Aufgabe des Company Secretary bestand in erster Linie in der Erledigung von Verwaltungsangelegenheiten.  Der Company Secretary bedarf keiner besonderen beruflichen Qualifikationen, jedoch sollte man jemanden mit dieser Aufgabe betrauen, der über Kenntnisse bezüglich der Pflichten eines Company Secretary nach englischem Recht verfügt.

Shareholder

Gesellschaftsvermögen

Das Gesellschaftsvermögen ist eigenes Vermögen der Limited als juristische Person. Es besteht keine direkte Beteiligung der Gesellschafter am Gesellschaftsvermögen, jedoch besteht ein Anteil am Liquidationserlös. Die Gesellschafter haben grundsätzlich nur einen Anspruch auf Auszahlung einer festgesetzten Dividende. Verstößt die Gesellschaft gegen diese Verpflichtung, kann der Gesellschafter seine Dividendenforderung einklagen. Da der director einer Limited regelmäßig, wirtschaftlich gesehen, der Eigentümer des Gesellschaftsvermögens ist, verwendet er oftmals die gesamten, nicht durch die Einstellung
von Rücklagen gebundenen Gewinne für seine eigene Vergütung.

Einlagen

Die Gesellschafter können ihre Einlagen in geldwerter Art oder in einer sonstigen vermögenswerten Leistung erbringen. Möglich ist auch eine Einlage in Form von Arbeits- oder Dienstleistungen, wobei eine Bewertung der nicht in bar erbrachten Einlagen durch einen Wirtschaftsprüfer nicht erforderlich ist.

Haftung

Die Limited haftet für Verbindlichkeiten grundsätzlich allein mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Haftung der Gesellschafter für Schulden und Verbindlichkeiten der werbenden Gesellschaft ist grundsätzlich ausgeschlossen. Diese haften in der Liquidation nur in Höhe der noch nicht erbrachten Einlage. Der Director der Gesellschaft haftet dieser gegenüber für Schäden, die sich aus der Nichtbeachtung seiner gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten ergeben. Dritten gegenüber haftet der Director, wenn er im Vertrag nicht eindeutig klarstellt, dass er als Vertreter der Limited handelt. Weiterhin ist jeder Director, der eine Straftat begeht, einem Dritten zum Schadensersatz verpflichtet. Schwerwiegendes Fehlverhalten im Zusammenhang mit der Insolvenz eines Unternehmens kann die Haftung des Directors unter misfeasance, wrongful trading oder fraudulent trading (rechtsmissbräuchliches Verhalten) nach sich ziehen.

Grundsätzlich kann man bei der Gründung einer Limited fest davon ausgehen, dass eine persönliche Haftung ausgeschlossen ist. Es besteht somit die Sicherheit, dass eine Limited den gleichen Haftungsschutz wie eine GmbH gewährt.