Hier sind Gründer gut beraten

Die LTD (LImited) in Deutschland

LTD Limited in DeutschlandEine pauschale Empfehlung der englischen Limited kann nicht erfolgen. Vielmehr ist für die Verwendung der englischen Limited als Rechtsform in Deutschland zu prüfen, ob diese in das unternehmerische Konzept des Gründers passt.

Es sollte beispielsweise bedacht werden, dass inländische Kunden und Lieferanten noch immer argwöhnisch auf die Verwendung dieser in Deutschland noch immer nicht hinreichend bekannten Gesellschaftsform reagieren könnten.

Dieser Vertrauensverlust insbesondere auch gegenüber Banken kann für die erfolgreiche unternehmerische Tätigkeit nicht außer Betracht gelassen werden.

Bis 2003 war die Limited (LTD) in Deutschland ungeeignet, weil sie - offiziell - als Briefkastengesellschaft bezeichnet wurde. Die englische Limited wird erst - seit den Entscheidungen des EUGH im Jahr 2003 - von Behörden und Finanzämtern in Deutschland als Rechts- und Parteifähig anerkannt. Seitdem wird die LTD in Deutschland wie eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) behandelt. Wer mit einer englischen Limited in Deutschland geschäftlich tätig werden will, unterliegt den deutschen Gesetzen ebenso, als wenn die Tätigkeit mit einer deutschen Rechtsform aufgenommen bzw. gestartet wird.

Ist die LTD (Limited) in Deutschland ein Auslaufmodell?

Die LTD (Limited) steht in Deutschland im Wettbewerb mit der GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und seit Ende 2008, mit der UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt). Hierbei belegt die englische Limited in Deutschland - noch immer - einen der vorderen Plätze. Die LTD (Limited) ist im Vergleich mit anderen europäischen Gesellschaftsformen, eine der innovativsten Rechtsformen in Europa und Deutschland.

Bei aller "Euphorie" sollten jedoch nicht nur die Chancen, sondern auch die Risiken betrachtet werden, denn für einen in Deutschland ansässigen Unternehmer mit vorwiegend inländischen Kunden, ohne ausreichenden Bezug zum Ausland kann die Nutzung der englischen Limited nachteilig sein.

Chancen der LTD

  • schnelle und unbürokratische Firmengründung
  • Schutz vor persönlicher Haftung
  • Grundkapital ab 1 EURO daher keine Bindung von Kapital und deshalb auch keine
    (komplizierten) Kapitalaufbringungs- und Kapitalerhaltungsvorschriften.
  • Niederlassungsfreiheit innerhalb Europas
  • unkompliziert Aufnahme von Gesellschaftern
  • Satzungsänderungen auch ohne Notar
  • unkomplizierter Neustart nach Konkurs, Insolvenz,
    eidesstattlicher Versicherung etc. durch Treuhand-Gestaltung

Von den "Gegnern" der englischen LTD (Limited) in Deutschland, hört man zu den Risiken der LTD (Limited) oft folgende Meinung:

Risiken der LTD

  • durch die fehlende Eigenkapitalbasis ist in der Regel kein unternehmerisches Handeln
    möglich, daraus resultiert eine geringe Akzeptanz bei Banken und Geschäftspartnern,
    die Fremdkapital nur gegen weitere Kreditsicherheiten (z.B. Bürgschaften) vergeben.
  • die Haftungsbeschränkung greift bei Fehlverhalten in einer Krise oder in der Insolvenz nicht,
  • das Innenrecht (bei Streitigkeiten unter Gesellschafern) wird nach englischem Recht
    behandelt und deshalb kann die evtl. notwendige Beratung nur von Spezialisten
    mit Kenntnissen im ausländischen Recht erfolgen.
  • zusätzliche laufende Kosten für Limited-Service und Firmensitz in GB,
  • doppelte Buchführungs- und Handelsregisterpflichten
  • fehlende Transparenz und häufig versteckte Kosten bei Gründungsagenturen

Die Argumente zu den - angeblichen - Risiken einer englischen Limited in Deutschland, sind durch das MoMiG und die Einführung der haftungsbeschränkten  Unternehmergesellschaft fast vollständig aufgehoben, denn diese gelten nunmehr auch für die UG (haftungsbeschränkt).

Fragen Sie sich jetzt warum? Überlegen Sie doch mal: Welche Bank oder Geldgeber, vergibt denn nach Basel III, heute noch Fremdkapital an eine Gesellschaft ohne zusätzliche Sicherheiten. Die Unternehmergesellschaft hat also das gleiche Problem wie die LTD (Limited) seit 2003, denn sie muss als Rechtsform erst einmal beweisen, das sie sich im Geschäftsalltag durchsetzen kann und von Geschäftspartnern genauso akzeptiert wird wie die GmbH.

Das Argument der hohen Folgekosten einer Limited ist selbstverständlich nicht zu vernachlässigen. Hier haben Gründer - Betreiber englischer Limited Companies in Deutschland - bei Companies24 z.B. die Wahl zwischen einem professionellen Limited-Service zum Pauschalpreis oder der Selbstverwaltung der LTD mit dem LTD-MANAGER wo lediglich eine geringe Pauschale für den Firmensitz in England (registered office) bezahlt werden muss.

In beiden Fällen sind die Kosten jährlich zu bezahlen. Soll die LTD im Companies House gelöscht werden - was im Übrigen einfacher zu realisieren ist, als eine deutsche Gesellschaft zu liquidieren - entstehen nur geringe Kosten für den Löschungsantrag.

Nutzen Sie unsere Erfahrung aus mehreren Tausend realisierten LTD-Gründungen für deutsche und europäische Kunden. Lassen Sie sich vor der Gründung einer LTD (Limited) ehrlich und objektiv beraten und die Chancen und Risiken einer LTD-Gründung in Ihrem speziellen Fall, sorgfältig prüfen. Meisst können die Risiken auf wenige Details begrenzt werden. Gründungsberatung

 


Es erfolgt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Sinne des deutschen Rechtsberatungsgesetzes (RBerG)! Schauen Sie sich einfach unsere Referenzen an, es gibt keine bessere Werbung, als erfolgreiche Unternehmensgründer, die das Gründen ihrer Firma wie z.B. die Gründung einer GmbH, die Gründung einer Ltd, einer Ltd & Co. KG, den Kauf einer GmbH (Vorratsgesellschaft), die Gründung oder den Kauf einer AG (Aktiengesellschaft) oder mit Companies24 oder mit Hilfe unserer Gründungsratgeber Mini-GmbH NAVIGATOR, die Gründung einer (haftungsbeschränkten) Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH) - selbst - realisiert haben und mit dem umfangreich zusammengetragenen Expertenwissen überaus zufrieden sind. Companies24 - Hier sind Gründer gut Beraten.