Hier sind Gründer gut beraten

Abzocke nach Unternehmensgründung

15.08.2011 - Vorsicht Abzocke die 2te. Nachdem wir im Oktoober 2010 bereits über den BEWIDVorsicht Abzocke nach Unternehmensgründung
berichtet haben, müssen wir jetzt vor einem neuen Abzocker warnen!

Der BDAV schreibt Gründer nach einer erfolgreichen Unternehmensgründung an und fordert - für die "scheinbare" Veröffentlichung im Handelsregister - die völlig überhöhte und höchstwahrscheinlich auch überflüssige Summe von 796,11 EUR. Selbstverständlich wird der Gründer bzw. das Unternehmen darauf hingewiesen das es eine freiwillige Zahlung ist und das es sich lediglich um die Veröffentlichung der Firmenanschrift handelt. Das steht aber leider nur im Kleingedruckten!

Wer also das Schreiben des BDAV nicht genau liest, darf für die Eintragung im BDAV-Betriebsdaten-Archiv - also wohlgemerkt nicht im Handelsregister - mal eben diesen stolzen Betrag bezahlen. Selbstverständlich wird Ihr Unternehmen innerhalb von 30 Tagen in der "öffentlichen" Datenbank des Unternehmens gespeichert. Ob die aber überhaupt jemandem bekannt ist und wem diese ausser dem BDAV nützt, steht auf einem anderen Blatt.

Der BDAV verzichtet auch großzügig auf eine Bestätigung, die Zahlung der Gebühren unter Verwendung des Kassenzeichens, reicht vollkommen aus! Aus unserer Sicht reine Bauernfängerei, die wie in vielen Fällen zuvor nur dazu bestimmt ist, das einige der vielen Hundert angeschriebenen Unternehmen das Kleingedruckte nicht lesen oder nur die Überschriften: Handelsregister Veröffentlichung, Kassenzeichen, Registergericht Nr. Publikation usw. usw. und dann der Meinung sind das es sich um ein offizielles Schreiben den Handelsregisters handelt. Hier können wir alle Gründer nur warnen. Wir empfehlen: Nicht zahlen!

Bei dem anderen bereits beschriebenen - Abzocke - Versuch im Oktober 2010 war die Zielgruppe noch begrenzt: Es wurden nur Betreiber englischer Limited (LTD) Companies angeschrieben und auf eine bevorstehende Betriebprüfung hingewiesen. Die Meldung vom Oktober 2010 finden Sie hier...